Welches Tempolimit gilt in offenen und in geschlossenen Ortschaften?
Stand: 28.08.2017
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Stuttgart – In geschlossenen Ortschaften dürfen Autofahrer meist nicht schneller als mit Tempo 50 unterwegs sein. "Es muss dazu kein extra Schild stehen", sagt Anja Smetanin vom ACE Auto Club Europa, denn das regelt die Straßenverkehrsordnung, StVO.
"Die geschlossene Ortschaft erkenne ich an den gelben Ortseingangs- und Ausgangsschildern." Die offene Ortschaft dagegen markieren grüne Schilder mit gelber Umrandung. Dort dürfe man theoretisch 100 km/h schnell fahren, sofern es kein anderes Tempolimitschild gibt. "Was aber in vielen Fällen der Fall ist", sagt Smetanin. Tempo 50 ist aber nicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften relevant: Wenn die Sichtverhältnisse so schlecht sind, dass Autofahrer nur 50 Meter weit sehen können, dürfen sie auch nur höchstens 50 km/h schnell werden.
Wer zu schnell ist, zahlt
Autofahrer, die innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von bis zu 10 km/h überschreiten, müssen 15 Euro zahlen, bei bis zu 15 km/h zu schnell sind 25 Euro fällig und bei bis zu 20 km/h sind es 35 Euro. Ab 21 km/h müssen Autofahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen – zusätzlich kommt in diesem Fall noch ein Punkt in Flensburg dazu.