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Grüne Versicherungskarte auf Auslandsreisen mitnehmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Erfurt – Bei Autofahrten ins EU-Ausland gehört als Nachweis für den Kfz-Versicherungsschutz die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" – auch bekannt als Grüne Versicherungskarte – ins Handschuhfach. Das empfiehlt der TÜV Thüringen.

Eigentlich reicht dafür in der EU bereits das Kennzeichen. Nicht zwingend erforderlich sei die grüne Karte auch in folgenden Nicht-EU-Ländern: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Der TÜV rät dennoch, auch hier den Nachweis besser immer dabeizuhaben. Denn er macht die Abwicklung eines Unfalls vor Ort bei Sprachbarrieren einfacher.

Versicherer stellen Karte kostenlos aus

Man hat sofort ein Dokument zum Austausch mit dem Unfallgegner parat. Vor allem auch in Italien ist die Karte laut TÜV erfahrungsgemäß ratsam, da die Polizei vor Ort oft darauf besteht. Die Karte stellt die eigene Versicherung kostenlos aus.

In einigen Nicht-EU-Länder ist die Karte sogar Pflicht: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, Türkei, Russland, Ukraine und Weißrussland verlangen den Nachweis. Dort müsse er teils bereits beim Grenzübertritt vorgezeigt werden, teilt die Prüforganisation mit.

Versicherungskarte wird nicht überall akzeptiert

Unter anderem der Kosovo, Israel, Iran, Marokko, Tunesien erkennen die Grüne Karte allerdings nicht an. Hier sei es ratsam, im Vorfeld seinen Versicherer zu kontaktieren.