Umsatzsteuerstreit um UMTS-Lizenzen - Mobilfunkbranche wartet ab
Stand: 22.01.2003
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Düsseldorf (dpa/lnw) - In der Diskussion um eine mögliche Steuerrückzahlung in Milliardenhöhe für die UMTS-Mobilfunklizenzen planen Deutschlands führende Telekomkonzerne derzeit keine rechtlichen Schritte. Der Vorstoß des auf dem Markt gescheiterten Konkurrenten Quam werde aber sorgfältig beobachtet, berichteten die Lizenzinhaber Vodafone, E-Plus, O2 und MobilCom am Mittwoch auf dpa- Anfrage. Der Marktführer Telekom wollte die Auseinandersetzung nicht kommentieren.
Quam hatte im Dezember bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine Rechnung angefordert, in der die Kosten für die Lizenz und die Umsatzsteuer separat aufgeführt sein sollen. Auch ein zweites Unternehmen, das nicht namentlich genannt werden will, hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Bislang hat die RegTP nicht reagiert und wartet auf eine Entscheidung des zuständigen Finanzamtes in Bonn. Wann diese fällt, wollte die Behörde unter Berufung auf das Steuergeheimnis nicht mitteilen.
Nach Einschätzung der deutschen Tochter des weltgrößten Mobilfunkers Vodafone ist die Rechtslage keineswegs eindeutig. «Das Thema ist sehr komplex. Wir diskutieren und prüfen schon seit längerem», sagte der Sprecher von Vodafone D2, Jens Kürten. Ebenso verfahren auch die meisten Konkurrenten. Sollte Quam Erfolg haben, wollen MobilCom, E-Plus und O2 mit eigenen Forderungen nachziehen. Unklar ist, welche Strategie Telekom D1 verfolgt. Der Bund ist mit 43 Prozent größter Anteilseigner des Konzerns.
Quam, hinter dem das spanisch-finnische Konsortiums Group3G steht, hatte vor zweieinhalb Jahren für 8,4 Milliarden Euro eine UMTS-Lizenz ersteigert. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen das operative Geschäft mangels Erfolgsaussichten eingestellt, die Lizenz aber behalten.
Auf einen jahrelangen Rechtsstreit wird sich wohl kaum eines der Unternehmen einlassen. Bei einem Streitwert von mehreren Milliarden Euro würden Gerichts- und Anwaltskosten in dreistelliger Millionenhöhe zusammenkommen. Dabei geht es um die Frage, ob der Bund bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen als Unternehmer mit Gewinnabsicht oder in hoheitlicher Funktion auftrat.
Der Steuerrechtler Wolfram Neiß von der Universität Nürnberg- Erlangen räumt der Quam-Forderung kaum Chancen ein. "Meines Erachtens war der Bund hoheitlich tätig. Schließlich ist die Vergabe von Funk- Lizenzen eine typisch hoheitliche Aufgabe, die ein Privater nicht übernehmen kann", sagte er dem "Handelsblatt".