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Gericht: mobilcom muss Besetzung des Aufsichtsrats korrigieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Flensburg (dpa) - Der Mobilfunk-Anbieter mobilcom muss die Besetzung seines Aufsichtsrats korrigieren. Das hat am Mittwoch eine Zivilkammer des Flensburger Landgerichts auf Grund der Klagen von drei Aktionären entschieden. Einer der Kläger war Sybille Schmid- Sindram, die Ehefrau des mobilcom-Gründers und früheren Mehrheitsaktionärs Gerhard Schmid.

Das Aufsichtsratsmandat für das Mitglied Horst Dietz sei nichtig, da der vorausgegangene Rücktritt des Anteilseigners Carsten Meyer aus dem Gremium Ende 2002 unwirksam gewesen sei, hiess es im Urteilsspruch. Die Korrektur könne auf der Hauptversammlung im Mai erfolgen. Weitere Klagen wegen angeblich unzureichender Information der Aktionäre über die Vereinbarung mit dem früheren Partner France Telecom wies die Kammer ab.