Sparplan
Der Begriff Sparplan ist inhaltlich schon recht lange besetzt. Gewicht bekam er allerdings erst in den späten 70er Jahren, als Investmentfonds immer populärer wurden. Wie haben sich Sparpläne entwickelt und wie sind sie eigentlich definiert?
- Depot-Vergleich starten
- Sparplan – eine Definition
- Wie funktioniert ein Sparplan?
- Der Fondssparplan
- Der ETF-Sparplan
- Der Riestersparplan
- Der Rürup-Sparplan
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
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Das Wichtigste in Kürze
- Sparpläne bedeuten eine gleichmäßig wiederkehrende Sparleistung mit gleichen Beiträgen.
- Fondssparpläne gelten als Klassiker in Bezug auf den Vermögensaufbau.
- Ein Anleger kann einen Sparplan auch ohne Vereinbarung mit der Bank schließen, indem er per Dauerauftrag regelmäßig Geld auf ein Tagesgeldkonto überweist.
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Sparplan – eine Definition
Bei einem Sparplan handelt es sich um eine in regelmäßigen zeitlich wiederkehrenden Abschnitten erbrachte Sparleistung in gleicher Höhe. Ein Sparplan kann zeitlich befristet oder unbefristet laufen. Einige Sparpläne lassen auch außerplanmäßige Sonderzahlungen zu. Im Grunde deckt der Begriff Sparplan alles ab, was mit einer regelmäßigen Sparleistung zusammenhängt.
Wie funktioniert ein Sparplan?
Zunächst benötigt der Sparer eine Bank, eine Bausparkasse, Versicherung oder Investmentgesellschaft, mit der er einen entsprechenden Vertrag vereinbart. Dieser Vertrag beinhaltet die Konto- oder Vertragseröffnung sowie die Höhe der wiederkehrenden Sparrate und eventuelle Besonderheiten wie die Dauer oder die Option für Sonderzahlungen.
Ein Anleger kann einen Sparplan auch ohne Vereinbarung mit der Bank schließen. Er eröffnet ein Tagesgeldkonto und einen Dauerauftrag. Mittels des Dauerauftrages überweist er jeden Monat einen festen Betrag auf das Tagesgeldkonto – fertig ist der Sparplan.
Der Banksparplan
Banksparpläne waren der Ausgangspunkt für alle nachfolgenden Sparpläne. Zielkonto war in der Regel ein Sparkonto. Neben den privat initiierten Sparplänen gab es auch noch Sparpläne für vermögenswirksame Leistungen. Diese werden aber heute nicht mehr gefördert, es greifen nur noch Bausparverträge oder sogenannte Anlagen in Produktivvermögen, also Fondssparpläne.
Einige Institute, allen voran die Sparkassen, boten und bieten immer noch Prämiensparen an. Bei dieser Form des Sparplans erhält der Sparer, abhängig von der Dauer der Sparphase, am Ende zusätzlich zu den Zinsen einen Bonus, die Prämie. Prämiensparverträge können jederzeit mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten gekündigt werden. Benötigt der Sparer das Geld früher, muss er jedoch Vorschusszinsen entrichten.
Im Zuge der Folgen der Finanzkrise und den kontinuierlich sinkenden Zinsmargen versuchten allerdings immer mehr Sparkassen, ihre Kunden aus den hoch verzinsten Prämiensparverträgen heraus zu klagen.
Der Fondssparplan
Fondssparpläne sind sehr beliebt. Der Sparer wählt einen Investmentfonds aus und erwirbt regelmäßig Anteile am Fonds. Da die Kurse des Fonds schwanken, die Sparleistung aber immer identisch ist, profitiert er zusätzlich zu den langfristigen Kurssteigerungen auch vom Durchschnittskosteneffekt. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, der die Ausschüttungen wieder anlegt, führt dies auch zu einer höheren Rendite. Der Effekt lässt sich mit dem Zinseszins vergleichen.
Wer sich auf die Suche nach einem Fondssparplan macht, sollte allerdings darauf achten, dass der monatliche Anteilskauf nicht durch einen unnötigen Ausgabeaufschlag belastet ist.
Der ETF-Sparplan
Mit dem Siegeszug der ETFs, der Indexfonds, war es nur eine Frage der Zeit, bis diese auch im Rahmen von Sparplänen erworben werden konnten. Auch wenn der Begriff „Fonds“ greift, werden Anteile an ETFs nicht von Fondsgesellschaften ausgegeben, sondern sind nur über die Börse im klassischen Handel erhältlich. Zahlreiche Onlinebroker verlangen für den Erwerb von Anteilen im Rahmen von ETF-Sparpläne keine Courtage.
Der Riestersparplan
Die erste Variante eines Riestersparplans war die klassische Riesterrentenversicherung. Diese wurde im Laufe der Jahre durch Fondssparpläne, Banksparpläne und Wohn-Riester ergänzt. Mit Ausnahme von Wohn-Riester handelt es sich durchgängig um Sparpläne. Allerdings gab es im Markt eine Veränderung. Riester-Banksparpläne wurden nur von wenigen Instituten angeboten. Die meisten der Banken haben sich jedoch wieder aus diesem Geschäftsbereich zurückgezogen. Grund ist die fehlende Rentabilität der Verträge für die Bank, da keinerlei Provisionen anfallen. Die Vermittlung von Riester-Policen ist da ertragreicher.
Riester-Banksparpläne waren für den Personenkreis gedacht, der für eine Rentenversicherung eigentlich schon zu alt war, aber dennoch von der staatlichen Förderung profitieren wollte.
Der Rürup-Sparplan
In ihren Anfängen war die Rürup- oder Basisrente nur als klassische Rentenversicherung erhältlich. Ähnlich wie bei Riester dauerte es einen Moment, bis der Gesetzgeber dazu lernte und die staatliche Förderung für eine Rürup-Rente auch im Rahmen von Fondspolicen und reinen Fondssparplänen zuließ.
Sparer können maximal 24.000 Euro in eine Rürup-Rente pro Jahr einzahlen. Der von der Steuer absetzbare Satz steigt jährlich an, bis ab 2025 die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich anerkannt werden. Gedacht als Option für Selbstständige und Besserverdienende, rechnet sich die Rürup-Rente durchaus auch für Bezieher von Einkommen ab 30.000 Euro Bruttoeinkommen.
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