Freistellungsauftrag: Neue Regeln für Sparer

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 03.01.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer Freistellungsaufträge ändern oder erteilen möchte, benötigt dazu künftig seine Steuer-Identifikationsnummer. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Mit diesem Vorgehen will der Fiskus verhindern, dass Anleger mit mehreren Bankverbindungen den zulässigen Höchstbetrag überschreiten.
Sparer haben einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro, für Ehepaare liegt er bei 1602 Euro pro Jahr. Für Kapitalerträge, die oberhalb dieser Grenze liegen, müssen Steuern abgeführt werden.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden gesenkt:
- 1 Jahr 2,47 % p.a. (vorher 2,52 % p.a.)
- 1,5 Jahre 2,53 % p.a. (vorher 2,55 % p.a.)
- 2 Jahre 2,55 % p.a. (vorher 2,60 % p.a.)
- 3 Jahre 2,60 % p.a. (vorher 2,62 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 3 Monate 1,80 % p.a. (vorher 1,90 % p.a.)
Tagesgeld der Bank11:
2,60 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 250.000 Euro,
garantiert bis zum 30.09.2025
Tagesgeld der Open Bank:
100 Euro Neukundenbonus bei Einzahlung von mindestens 700 Euro.
Die Einzahlung muss 6 Monate gehalten werden.
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