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Unwirksame Klauseln im Gasvertrag - Ansprüche schnell anmelden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - In vielen Gasverträgen sind Klauseln zu Preiserhöhungen in der Vergangenheit unwirksam gewesen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg wurde dies unter anderem vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (Az.: VIII ZR 162/09), aber auch von anderen Gerichten.

Unwirksam können Preisklauseln demnach sein, wenn sie nicht transparent sind. So genügt es beispielsweise nicht, wenn Versorger bei Preiserhöhungen für Sonderkunden auf Vorschriften verweisen, die für die Grundversorgung gelten.

Kunden, die nicht in der Grundversorgung sind, sollten daher prüfen, ob sie Erstattungsansprüche geltend machen können. Wichtig zu beachten: Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Wer etwa jetzt noch Forderungen stellen will, die sich auf Jahresabrechnungen beziehen, die im Jahr 2010 erstellt wurden, muss bis zum 31. Dezember 2013 eine Klage oder einen Mahnbescheid einreichen.