Kraftwerk im Keller: Hausbesitzer können Förderung beantragen

Lundquist Neubauer
Stand: 10.01.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Für kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung bis zu 20 Kilowatt können Wohnungsbesitzer einen einmaligen Investitionszuschuss beantragen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der elektrischen Leistung der Anlage ab, wie das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt.
Verbraucher können sich auch auf der Internetseite des BAFA informieren. Beispielsweise wird eine Anlage mit bis zu einem Kilowatt mit 1900 Euro bezuschusst, eine Anlage mit 20 Kilowatt mit 3500 Euro.
Der entsprechende Antrag auf Förderung muss beim BAFA gestellt werden. Bedingungen für eine solche Förderung sind etwa, dass die Anlage über einen Wartungsvertrag betreut wird und nicht in Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsverbot für Fernwärme liegt. Außerdem muss ein Stromzähler für den KWK-Strom installiert sein. Wichtig ist, dass Verbraucher zuerst die Förderung beantragen und danach die Anlage bestellen. Ein zusätzliche Bonusförderung für Wärmeeffizienz kann es geben, wenn die Anlage über einen Abgaswärmetaucher verfügt.
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