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Hochwasserschäden: Welche Versicherung zahlt wofür?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Immer wieder gibt es in Deutschland Überschwemmungen mit hohen Schadenssummen. Für die Kostenübernahme sind in erster Linie die Wohngebäude- und Hausratversicherung zuständig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hochwasserschäden am Gebäude und an Nebengebäuden und Außenanlagen übernimmt die Wohngebäudeversicherung, für Schäden an der Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.
  • Sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung ist der Einschluss von Elementarschäden Voraussetzung für eine Leistung der Versicherung.
  • Nimmt ein parkendes Auto durch Hochwasser Schaden, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
  • Betroffene müssen je nach entstandenen Schäden meist mehrere Versicherungen für die Schadensmeldung kontaktieren.

Hochwasserschäden am Haus: Welche Versicherung ist zuständig?

Bei einem Unwetter mit Starkregen können Wohngebäude stark beschädigt werden. Hohe Schadenssummen entstehen nicht erst dann, wenn Gebäude im Extremfall unterspült oder gar weggeschwemmt werden.

Schon ein vollgelaufener Keller kann hohe Kosten nach sich ziehen, wenn durchnässte Gebäudebestandteile wie etwa Isolierungen zu entfernen sind und der Eigentümer einen Fachbetrieb mit der Bautrocknung beauftragen muss, um einem späteren Schimmelbefall vorzubeugen.

Elementarschaden-Police erforderlich

Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die Wohngebäudeversicherung bei Überschwemmungsschäden ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Hierbei handelt es sich um eine ergänzende Police zur Wohngebäudeversicherung, die Schäden aus Naturgefahren abdeckt. Zu den versicherten Ereignissen zählen neben Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung auch Lawinen und Erdrutsche, Erdbeben und Vulkanausbrüche.

Voraussetzungen für Versicherbarkeit

Befindet sich das Gebäude in einer Gegend mit erhöhtem Hochwasserrisiko, muss der Eigentümer im Regelfall besondere schadensverhütende Maßnahmen vorweisen, um für sein Haus eine Elementarschadenversicherung zu erhalten. Dazu zählen beispielsweise:

  • die Ausstattung von Kellerfenstern, Lichtschächten und Türen mit Sicherungseinrichtungen
  • die Vermeidung von Teppich- und Holzböden in gefährdeten Räumen
  • der Schutz von Öltanks gegen Wassereintritt, Auftrieb und Beschädigung durch Treibgut

Wie sind Einrichtungsgegenstände versichert?

Ob Möbel, Bücher oder Elektrogeräte: Viele Besitztümer, die bei einer Überschwemmung unter Wasser waren, sind hinterher reparaturbedürftig oder komplett unbrauchbar. Je nach Ausmaß der Überschwemmung und Wert des Hausrats können sich die Schäden schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.

Zuständig für die Kosten bei beschädigter oder zerstörter Wohnungseinrichtung ist die Hausratversicherung. Allerdings sind Hochwasserschäden nur abgedeckt, wenn in der Versicherungspolice Elementarschäden mit enthalten sind. Diese lassen sich meist als zusätzlicher Baustein gegen Aufpreis in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen. Bei etlichen Versicherern ist die Abdeckung von Elementarschäden automatisch in den etwas teureren Komfort- oder Premiumtarifen enthalten.

Welche Leistungen erbringt die Hausratversicherung?

Im Schadenfall übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder bezahlt den Wiederbeschaffungspreis, wenn die Reparatur nicht möglich ist oder sich wirtschaftlich nicht lohnt. Sind Gegenstände zwar beschädigt, aber trotzdem noch nutzbar, kann die Versicherung auch einen Ausgleich für die Wertminderung zahlen.

Wasserschaden am Auto: Zahlt die Kfz-Versicherung?

Nicht nur Gebäude und Hausrat, sondern auch Fahrzeuge werden nicht selten bei Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört – sei es durch eindringendes Wasser in überfluteten Garagen und auf Parkplätzen oder durch die Kollision mit schwerem Treibgut.

Teilkasko oder Vollkasko?

Grundsätzlich fallen Überschwemmungsschäden bei Autos in die Zuständigkeit der Teilkaskoversicherung. Voraussetzung ist, dass das Auto zum Zeitpunkt der Überschwemmung geparkt war. Dann übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten oder sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeugs. Davon ist jeweils die vereinbarte Selbstbeteiligung abzuziehen. Wer in eine Überschwemmung hinein fährt und das Fahrzeug dabei beschädigt, erhält nur eine Versicherungsleistung, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.

Allerdings müssen Fahrerinnen und Fahrer unter Umständen damit rechnen, dass die Versicherung Abzüge wegen grober Fahrlässigkeit vornimmt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn man sein Auto trotz Hochwasserwarnung in einem gefährdeten Gebiet parkt oder in eine überschwemmte Straße fährt.

Keine Heraufstufung bei Teilkaskoschäden

Wenn die Kfz-Versicherung im Rahmen der Teilkaskoversicherung einen Hochwasserschaden am Auto übernimmt, müssen Sie nicht damit rechnen, dass der Versicherer Ihnen im nächsten Jahr die Prämie erhöht. Denn: Teilkaskoschäden wirken sich nicht auf die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) aus.

Wie melde ich einen Hochwasserschaden an die Versicherung?

Wie in anderen Schadensfällen gilt auch bei einem Hochwasser der Grundsatz, die entstandenen Schäden so schnell wie möglich an die Versicherung zu melden. Dabei kann es erforderlich sein, mehrere Versicherer zu kontaktieren:

  • die Wohngebäudeversicherung für Schäden an Haus, Nebengebäuden und Außenanlagen
  • die Hausratversicherung bei beschädigten oder zerstörten Einrichtungsgegenständen
  • die Kfz-Versicherung bei Überschwemmungsschäden am Auto

Die Schadensmeldung kann formlos erfolgen, beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Im Regelfall schickt die Versicherung zunächst einen Sachverständigen, der die Schäden aufnimmt und zusammen mit den Betroffenen über das weitere Vorgehen entscheidet.

Dokumentation mit Fotos und Videos

Um mögliche Streitigkeiten bei der Schadenregulierung so weit wie möglich auszuschließen, sollten Versicherungsnehmer die entstandenen Schäden mit Fotos oder Videoaufnahmen dokumentieren. Damit lässt sich etwa nachweisen, wo sich beschädigte Möbel, die nach der Überschwemmung zum Trocknen in einen anderen Raum gebracht wurden, zum Zeitpunkt des Hochwassers befanden.

Schnelle Schadensbegrenzung

Unabhängig davon, wann der Sachverständige zur Begutachtung des Schadens eintrifft, haben Versicherungsnehmer die Pflicht zur Schadensbegrenzung. Nach einem Hochwasser sollten Betroffene daher überflutete Räume so schnell wie möglich auspumpen und durchnässten Hausrat an einen trockenen Ort bringen.