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Autokauf - Wie wird man seinen Neuwagen wieder los?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Motor zu schwach? Auto zu klein? Wem sein Neuwagen nach der ersten Spritztour nicht mehr so recht gefällt, hat ein Problem. Der Autohändler wird den Wagen nicht ohne weiteres und nur mit erheblichen Abstrichen vom Kaufpreis wieder zurücknehmen.

Wenn ein neues Paar Turnschuhe bei der zweiten Anprobe zu Hause doch zwickt und drückt, gibt man es zurück. Ganz einfach. Die meisten Händler sind da kulant und erstatten den vollen Kaufpreis. Bei der Anschaffung eines Neuwagens sieht die Sache anders aus: Wer danach unzufrieden ist, weil ihm das Auto doch zu klein oder die Motorisierung zu schwach ist, wird diesen Fehlkauf nicht so leicht wieder los. Der Händler nimmt das Fahrzeug in der Regel nur mit erheblichen Abstrichen vom Kaufpreis zurück. Selbst dann, wenn das Auto makellos und komplett bezahlt ist, kaum Kilometer auf dem Tacho hat und der Kunde obendrein bereit ist, ein teureres Modell als Alternative zu ordern.

Ein Wertverlust ist unumgänglich

"In solch einer Situation hilft nur eines: Ruhe bewahren, bloß nichts überstürzen und weiter nach Alternativen suchen", rät Arnulf Volkmar Thiemel vom ADAC. Beim Verkauf eines sehr jungen Gebrauchtwagens sei grundsätzlich mit einem hohen Wertverlust zu rechnen - daran führe kein Weg vorbei. Wer allerdings geduldig nach einem passenden Abnehmer für den Wagen sucht, könne wenigstens Einfluss darauf nehmen, wie viel Geld er am Ende tatsächlich verliert.

Ein Wertverlust bis zu 40 Prozent allein durch die Erstzulassung eines Neuwagens auf einen privaten Halter ist nach Auskunft des Branchendienstes Eurotax-Schwacke durchaus denkbar. Im Schnitt durch alle Fahrzeugsegmente liege er bei rund 20 Prozent, wobei Luxusautos meist mehr verlieren als kleinere Modelle.

Technisch gerechtfertigt ist der Wertverlust nicht

Technisch gerechtfertigt sei der hohe Wertverlust extrem junger Fahrzeuge ohne Mängel normalerweise nicht, betont Thiemel. "Das hängt vielmehr mit der allgemeinen Wertschätzung für neue Dinge und mit dem besonderen Verhältnis von Autokäufern zu einem Neuwagen zusammen", erklärt er. "Wer bereit ist, viel Geld für seinen Traumwagen auszugeben, der möchte das Auto auch ganz nach seinen Vorstellungen gestalten und ausstatten. Zu Kompromissen sind dann die wenigsten bereit, selbst wenn ein Gebrauchter einigermaßen den individuellen Wünschen entspricht, einwandfrei funktioniert und so gut wie neu ist - er ist eben nur fast neu."

Je exklusiver und kostspieliger ein Modell sei, desto eher treffe das zu, denn desto konkreter und persönlicher seien in der Regel die Kundenwünsche, sagt der ADAC-Experte. Bei vielen Käufern wecke ein neues Auto ganz besondere Emotionen.

Wertverlust ist beim Händler am größten

Einen Neuwagenfehlkauf nach kurzer Zeit direkt beim Händler wieder rückgängig zu machen, sei deshalb mit Blick aufs Geld meist die schlechteste Idee: "Der Händler muss genau den passenden Kunden für das Auto finden, vor allem für ein Luxusmodell. Das ist nicht einfach", erläutert Thiemel. Am schnellsten könne er den Wagen nur zu einem Schnäppchenpreis weiterverkaufen, und dabei will er auch noch etwas verdienen. Die Quittung dafür bekommt dann der Erstbesitzer mit einem vergleichsweise mickrigen Erlös.

Wer einen ungeliebten Neuwagen bei einem markenfremden Autohaus abliefern will, der muss sich auf einen noch höheren Verlust gefasst machen. "Unter Umständen wird der markenfremde Händler das Auto noch an einen anderen Händler weiterverkaufen, weil er es nicht auf seinem Hof haben will, und das muss er als Geschäftsmann beim Ankauf des Fahrzeugs einkalkulieren", so Thiemel.

Privatverkauf bedeutet den geringsten Wertverlust

Unglücklichen Neuwagenbesitzern bleibt also nur der unbequemere Privatverkauf. "Dabei lässt sich am einfachsten ein Käufer finden, der einen jungen Gebrauchten aus zweiter Hand akzeptiert und noch gutes Geld dafür bezahlt", sagt der ADAC-Experte. Sinnvoll sei es, anhand von Angeboten in Autoverkaufsportalen im Internet oder in Zeitungsanzeigen einen guten Preis auszuloten und anschließend geduldig zu versuchen, den Höchstpreis zu erzielen. Speziell bei Cabrios kann auch die Jahreszeit den Wiederverkaufswert beeinflussen: Im Frühjahr gibt es für offene Autos meist mehr Geld als im Herbst oder Winter.

Es gibt kein 14-tägiges Rückgaberecht

Ein weit verbreiteter Irrtum sei ein grundsätzliches 14-tägiges Widerrufsrecht für Waren, die zwar mängelfrei sind, aber dem Käufer plötzlich doch nicht mehr gefallen, sagt der Hagener Rechtsanwalt Jörg Elsner. "Das gilt nur für sogenannte Fernabsatzgeschäfte, die ausschließlich über das Internet oder per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail abgeschlossen wurden", erklärt er. Und das ist nach Einschätzung von Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei Neuwagenkäufen unüblich.

Außerdem müssten Kunden nach dem Widerruf eines Fehlkaufs im Fernabsatz unter Umständen Ersatz für den Wertverlust einer Ware leisten, so Bradler. Deshalb könnte ein Autohändler auch in diesem Ausnahmefall bei einem Neuwagen nach der Erstzulassung Abstriche vom ursprünglichen Kaufpreis machen.

Vorsicht beim Privatverkauf hochwertiger Autos

Gerade beim Privatverkauf hochwertiger Autos gilt besondere Vorsicht: Kaufinteressenten sollte man allein schon wegen des Vier-Augen-Prinzips immer zu zweit empfangen, damit das Geschäft sauber über die Bühne geht, rät der ADAC. Bei der Probefahrt sollte der Fahrzeugbesitzer den Interessenten begleiten. Wird man sich handelseinig, händigt er Auto und Papiere am besten erst aus, wenn er die im Kaufvertrag vereinbarte Summe vollständig erhalten hat. Bei Bargeschäften sollten Käufer und Verkäufer gemeinsam zur Bank fahren und das Geld direkt einzahlen - dort wird es auf Fälschungen geprüft. Schecks lehnt ein Autoverkäufer lieber ab: Sie können im Nachhinein noch platzen.