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Urteil: Brennelementesteuer verstößt nicht gegen Grundgesetz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart - Mehrere Energieversorger hatten gegen die Einführung der Brennelementesteuer geklagt. Gerichte in Hamburg und Berlin zweifelten bereits an der Rechtmäßigkeit der Steuer. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass die Steuer nicht verfassungswidrig ist.

Die umstrittene Brennelementesteuer verstößt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg nicht gegen das Grundgesetz. Die von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe sei auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Gericht am Donnerstag in Stuttgart. Der Energiekonzern EnBW hatte im Juli angekündigt, Klage beim Finanzgericht einzureichen.

Richter in Hamburg und München hatten im vergangenen Herbst erhebliche Zweifel geäußert, ob die von der Bundesregierung Anfang 2011 eingeführte Steuer rechtens sei. Es gebe keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes, entschieden hingegen die Stuttgarter Richter in dem Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz (Az: 11 V 2661/11 und 11 V 4024/11). Ein EnBW-Sprecher sagte, die Entscheidung werde geprüft. Der Versorger hatte die Steuer gezahlt, aber dann Einspruch eingelegt.

Weniger Steuereinnahmen durch Energiewende

Die Brennelementesteuer war 2010 als Teil des Sparpakets der Bundesregierung beschlossen worden. Schon damals rebellierten die Energiekonzerne gegen die neue Abgabe. Sie sehen darin eine einseitige Diskriminierung ihrer Branche im Energiesektor und wehren sich juristisch. Die Steuer sollte ursprünglich 2,3 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Durch die Stilllegung von acht Kernkraftwerken sinkt das Aufkommen aus der Brennelementesteuer um rund 1 auf etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Bei der Steuer werden erstmals im Reaktor eingesetzte Brennelemente mit 145 Euro je Gramm Kernbrennstoff besteuert, wenn die Anlage wieder ans Netz geht. Die Steuer soll nach bisherigen Planungen bis 2016 erhoben werden. Bei neun verbleibenden Meilern liegt die Steuerbelastung pro AKW im Schnitt bei knapp 150 Millionen Euro jährlich. Die Einnahmen sollen vor allem der Sanierung des maroden Atomlagers Asse und der Haushaltskonsolidierung dienen.