Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Smart Meter: Vermieter kann bald Messstellenbetreiber auswählen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Seit diesem Jahr sind intelligente Stromzähler zugelassen. Der Vorteil dieser sogenannten Smart Meter: Das Ablesen von Stromzählern einmal im Jahr wird bei intelligenten Geräten überflüssig - der Stromverbrauch lässt sich aus der Ferne abrufen.

Pflichteinbau ab 6.000 Kilowattstunden pro Jahr

Langfristig sollen sich mit den Geräten auch flexible Stromtarife nutzen lassen, etwa um bestimmte Hausgeräte nur dann laufen zu lassen, wenn die Strompreise günstig sind. Für die meisten Eigentümer oder Mieter ist der Einbau der Geräte freiwillig. Erst bei einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden im Jahr müssen die Geräte installiert werden.

Freiwilliger Einbau möglich

Kunden können sich aber auch eigeninitiativ an ihren Messstellenbetreiber wenden und freiwillig um einen Einbau bitten. Bis Ende Dezember gilt für Mieter noch die freie Wahl des Messstellenbetreibers uneingeschränkt. Ab 2021 kann der Vermieter dieses Auswahlrecht jedoch an sich ziehen.

Die Voraussetzungen: Das Gebäude ist komplett mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Der Messstellenbetrieb für den Bereich Strom ist mit einem zusätzlichen Bereich - Gas, Fernwärme oder Heizwärme - gebündelt. Außerdem dürfen betroffenen Mietern - im Vergleich zu den Kosten für den bislang getrennten Messstellenbetrieb - keine Mehrkosten entstehen. Mieter wiederum können von ihrem Vermieter verlangen, dass er alle zwei Jahre verschiedene Bündelungsangebote einholt.