Smart Meter: Vermieter kann bald Messstellenbetreiber auswählen
Stand: 28.12.2020
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Seit diesem Jahr sind intelligente Stromzähler zugelassen. Der Vorteil dieser sogenannten Smart Meter: Das Ablesen von Stromzählern einmal im Jahr wird bei intelligenten Geräten überflüssig - der Stromverbrauch lässt sich aus der Ferne abrufen.
Pflichteinbau ab 6.000 Kilowattstunden pro Jahr
Langfristig sollen sich mit den Geräten auch flexible Stromtarife nutzen lassen, etwa um bestimmte Hausgeräte nur dann laufen zu lassen, wenn die Strompreise günstig sind. Für die meisten Eigentümer oder Mieter ist der Einbau der Geräte freiwillig. Erst bei einem Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden im Jahr müssen die Geräte installiert werden.
Freiwilliger Einbau möglich
Kunden können sich aber auch eigeninitiativ an ihren Messstellenbetreiber wenden und freiwillig um einen Einbau bitten. Bis Ende Dezember gilt für Mieter noch die freie Wahl des Messstellenbetreibers uneingeschränkt. Ab 2021 kann der Vermieter dieses Auswahlrecht jedoch an sich ziehen.
Die Voraussetzungen: Das Gebäude ist komplett mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Der Messstellenbetrieb für den Bereich Strom ist mit einem zusätzlichen Bereich - Gas, Fernwärme oder Heizwärme - gebündelt. Außerdem dürfen betroffenen Mietern - im Vergleich zu den Kosten für den bislang getrennten Messstellenbetrieb - keine Mehrkosten entstehen. Mieter wiederum können von ihrem Vermieter verlangen, dass er alle zwei Jahre verschiedene Bündelungsangebote einholt.