Neuer Hartz-IV-Satz zu niedrig für Stromkosten
Stand: 27.09.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Die Bundesregierung erhöht den Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zum 1. Januar 2017 um 5 Euro auf monatlich 409 Euro. Für Strom sieht der Gesetzgeber einen monatlichen Betrag von 34,50 Euro vor. Zu wenig, wie Berechnungen des unabhängigen Verbraucherportals Verivox zeigen.
Bedarf übersteigt Regelsatz um bis zu 24 Prozent
Gemäß dem Verivox-Verbraucherpreisindex zahlt ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden (kWh) aktuell im Durchschnitt 472 Euro pro Jahr für Strom. Das entspricht einer monatlichen Belastung von 39,33 Euro. Damit übersteigt der Bedarf den künftigen Regelsatz schon jetzt um 14 Prozent. In der Grundversorgung belaufen sich die Stromkosten eines Einpersonenhaushalts derzeit auf 515 Euro pro Jahr oder 42,91 Euro pro Monat. Das sind 24 Prozent mehr als im Regelsatz vorgesehen.
Diskrepanz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am größten
Die Kluft zwischen Bedarf und Regelsatz ist regional höchst unterschiedlich. So zahlt ein Einpersonenhaushalt in Brandenburg für die Grundversorgung durchschnittlich 553 Euro und damit knapp 34 Prozent mehr als der Regelsatz. Dahinter folgen Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 31 Prozent). Am geringsten ist die Differenz in Bremen (15 Prozent), Niedersachsen (21 Prozent) und Bayern (23 Prozent).
Elektrische Warmwasserbereitung erhöht Kosten zusätzlich
Muss Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und Kosten weiter. Etwa 750 kWh zusätzlich verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind knapp 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich aber auf mehr als 20 Euro. In diesen Fällen sind die staatlichen Leistungen zusammen um mehr als ein Drittel (38 Prozent) zu knapp bemessen.
Zugang zu günstigem Strom erschwert
Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 wurde der Regelsatz schrittweise um rund 19 Prozent angehoben (von 345 Euro auf 409 Euro). Die Strompreise haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 46 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 62 Prozent.
Mit einem Anbieterwechsel könnten Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Doch viele Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen. Damit bliebe den ärmsten Verbrauchern ein zentraler Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt. Sie müssen in der Grundversorgung verharren und zahlen dort die höchsten Strompreise.