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Netzentgelte: Verstoßen Befreiungsregelungen gegen EU-Recht?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf - Die Befreiung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten hat in der Vergangenheit besonders bei kleinen Firmen und privaten Verbrauchern für Unmut gesorgt. Jetzt steht die Frage im Raum, ob dieses Vorgehen überhaupt rechtens war. Die Europäische Kommission wurde um Stellungnahme gebeten.

Die von der Bundesregierung verordnete Befreiung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten verstößt möglicherweise gegen Europarecht. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat deswegen die Europäische Kommission eingeschaltet und um Stellungnahme gebeten, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kommission soll erklären, ob sie die von der Regierungskoalition aus Union und FDP beschlossene Befreiung als unerlaubte staatliche Beihilfe einstuft.

Außerdem möchte das Gericht wissen, ob bereits ein Prüfverfahren eingeleitet ist. Der Kartellsenat des Gerichts muss im Eilverfahren über die Befreiungsregelung befinden. Die Netzentgelte machen für Privathaushalte etwa ein Fünftel des Strompreises aus.

Bei der EU-Kommission ist in der Sache bereits eine Beschwerde des Bundes der Energieverbraucher anhängig. Energieintensive Unternehmen mit mindestens zehn Gigawatt Stromverbrauch sind seit 2011 von den Netzentgelten befreit.

Die Regierung will damit die Arbeitsplätze der energieintensiven Industrien vor den Kostensteigerungen durch die Energiewende schützen. Sie werden allein in diesem Jahr nach Schätzungen der Bundesnetzagentur um 1,1 Milliarden Euro entlastet. Die übrigen Verbraucher werden dafür per Sonderumlage zusätzlich belastet.

Netzbetreiber haben vor Gericht sowohl den Abrechnungsmodus, als auch die eurorechtliche Zulässigkeit angegriffen. Eine vollständige Befreiung sei unangemessen, außerdem würden Unternehmen benachteiligt, die knapp unterhalb des Schwellenwerts von zehn Gigawatt lägen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts sind 166 Beschwerden anhängig. Am 24. Oktober soll über die Fragen verhandelt werden.