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Kaufprämie für Elektroautos: So erhalten Sie den Bonus vom Staat

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa-AFX

Bis 2020 sollen eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen. Damit das klappt, haben die Bundesregierung und die Autoindustrie ein milliardenschweres Förderprogramm aufgelegt. Wer ein E-Auto haben will, kann sich jetzt die versprochenen Kaufprämien sichern.

1. Wie hoch sind die Kaufprämien?

Für reine Elektroautos mit Batterie gibt es insgesamt 4.000 Euro "Umweltbonus", wie die Prämien offiziell heißen - je 2000 Euro vom Bund und 2000 Euro vom Hersteller, die sich die Gesamtkosten von 1,2 Milliarden Euro teilen. Bei Hybridwagen, die per Stecker geladen werden und einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, sind es insgesamt 3.000 Euro Prämie (1500 Euro Staat/1500 Euro Hersteller).

2. Wo kann ich einen Antrag stellen?

Wie 2009 bei der "Abwrackprämie" beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa/www.bafa.de) - allerdings nur online in einem Internet-Portal, das seit Samstag freigeschaltet ist. Dort werden auch alle Fahrzeugmodelle der verschiedenen Hersteller aufgeführt sein, für die die Prämie gilt. Das E-Auto darf als Basismodell nicht mehr als 60 000 Euro kosten, damit keine Luxusschlitten gefördert werden. Um zu verhindern, dass Hersteller die Preise erhöhen, gelten die Netto-Listenpreise zum 31. Dezember 2015.

3. Welche Unterlagen sind nötig?

Das Online-Verfahren beim Bafa ist zweistufig. Zunächst muss der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag beantragt werden. Der Käufer erhält dann vom Bafa einen Zuwendungsbescheid und muss eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung vom Autohändler im Antragsportal hochladen. Achtung: Um den Bonus vom Staat zu bekommen, muss auf der Rechnung stehen, dass der Hersteller eine Prämie in gleicher Höhe schon vom Nettokaufpreis abgezogen hat.

4. Wer kann den "Umweltbonus" beantragen?

Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Elektrofahrzeug darf aber erst nach dem 18. Mai gekauft worden sein. Käufer müssen das neue E-Auto mindestens neun Monate behalten, das gilt auch für Leasingwagen. Experten rechnen nicht unbedingt mit einem Ansturm privater Käufer wie bei der "Abwrackprämie". Eher würden Firmen ihre E-Auto-Flotte ausbauen und sich die Prämien holen.

5. Wie lange gilt der Bonus?

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Gezahlt wird nur, solange Geld im Fördertopf ist, den der Bund mit 600 Millionen Euro füllt. Spätestens am 30. Juni 2019 ist Schluss.

6. Welche Hersteller machen bei den Kaufprämien mit?

Die deutschen Autobauer wie Volkswagen, Daimler und BMW sind dabei, aber auch viele ausländische Hersteller ziehen mit. So beteiligen sich nach Angaben ihres Branchenverbandes VDIK Citroën, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan, Peugeot, Renault, Toyota und Volvo.

7. Gilt die Prämie auch für Tesla?

Es kommt darauf an. Der Tesla Model S kostet ab 82.700 Euro und liegt damit deutlich über dem förderfähigen Listenpreis von höchstens 60.000 Euro. Anders der Tesla Model 3: Hier liegt der Einstiegspreis in den USA bei 35.000 Dollar. Die Preise für Deutschland sind bisher noch nicht bekannt, dennoch wird der Grundpreis wohl deutlich unter 60.000 Euro liegen. Die Kaufprämie ist damit drin. Allerdings müssen Käufer beim Model 3 mit extrem langen Wartezeiten rechnen.

8. Lohnt sich ein E-Auto steuerlich?

Ja. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 soll die Steuerbefreiung für neue und umgerüstete Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Das will der Bundestag in Kürze auf den Weg bringen. Arbeitnehmer müssen keine Steuern zahlen, wenn sie in der Firma ihr privates E-Auto aufladen. Arbeitgeber bekommen die Möglichkeit, geldwerte Vorteile pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern. Diese Regelungen gelten befristet vom 1. Januar 2017 bis Ende 2020.