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Rente: Ab wann kann der Ruhestand beginnen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wann kann ich in Rente gehen? Diese Frage bewegt viele Menschen in Deutschland. Oftmals ist sogar ein vorzeitiger Rentenbeginn möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise an, bis für die ab 1964 Geborenen die Rente ab 67 Jahren gilt.
  • Wer mindestens 45 Jahre lang Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung war, kann zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, ohne Einbußen bei der Rente in Kauf nehmen zu müssen.
  • Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren können ebenfalls den Renteneintritt vorziehen. Allerdings müssen sie dann mit einer geringeren Rente rechnen oder den Abschlag mit einer Sonderzahlung ausgleichen.

Was versteht man unter der Regelaltersgrenze?

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können gesetzlich Rentenversicherte in den beruflichen Ruhestand treten und Altersrente beziehen. Bis zum Jahr 2012 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Doch die steigende Lebenserwartung führt in Kombination mit der recht geringen Geburtenrate dazu, dass in Deutschland der Anteil an älteren Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung immer mehr zunimmt. Daher hat der Gesetzgeber eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre beschlossen. Die Anhebung verläuft wie folgt:

  • Ab 2012 steigt das Alter für den regulären Renteneintritt pro Jahr um einen Monat an.
  • Ab dem Jahr 2024 beschleunigt sich der Anstieg der Regelaltersgrenze um zwei Monate pro Jahr, bis im Jahr 2031 der Renteneintritt mit 67 Jahren erreicht ist. Weitere Erhöhungen sind nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

Das bedeutet in konkreten Beispielen: Wer 1956 geboren wurde, kann 10 Monate nach der Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Für alle, die ab 1964 geboren wurden, gilt nach jetzigem Stand der 67. Geburtstag als reguläres Renteneintrittsalter.

Wer darf früher in Rente gehen?

Nicht alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind von der Anhebung der Regelaltersgrenze betroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein früherer Rentenbeginn möglich, ohne dass damit Abschläge bei der Rentenzahlung verbunden sind.

Besonders langjährig Versicherte

Wer mindestens 45 Jahre lang Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann ohne finanzielle Einbußen früher in Rente gehen. Zwar war der abschlagsfreie Rentenbeginn mit 63 Jahren nur bis zum Geburtsjahrgang 1952 möglich, weil seit 2016 auch diese Altersgrenze schrittweise ansteigt. Doch im Schnitt können besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren zwei Jahre vor Erreichen der regulären Altersgrenze den Ruhestand antreten.

Schwerbehinderte

Eine ähnliche Regelung wie für besonders langjährig Versicherte gilt auch für schwerbehinderte Menschen. Für diese Gruppe steigt die Altersgrenze schrittweise bis zum Jahr 2029 von einst 63 Jahren auf 65 Jahre an.

Bergleute

Trotz des schon seit längerem beschlossenen und umgesetzten Ausstiegs aus der Steinkohleförderung gibt es in Deutschland immer noch Bergleute, die unter Tage arbeiten. Die Beschäftigten in Bergwerken bauen unter anderem Speise- und Industriesalze ab oder Industriemineralien wie Schwer- und Flussspat. Für Bergleute, die langjährig unter Tage arbeiten, gilt eine vorgezogene Regelaltersgrenze. Diese steigt schrittweise von ursprünglich 60 auf 62 Jahre an.

Vorzeitig in Rente: Ab wann kann ich mit Abschlag Altersrente beziehen?

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, kann ab der Vollendung des 63. Lebensjahrs mit dem Arbeiten aufhören – allerdings müssen Versicherte in diesem Fall Abschläge bei der Altersrente in Kauf nehmen. Voraussetzung ist außerdem, dass sich mindestens 35 Beitragsjahre auf dem Rentenkonto angesammelt haben.

Bei der Ermittlung der Abschläge gilt: Jeder Monat Differenz zwischen vorzeitigem Ruhestand und Regelaltersgrenze mindert die Rente um 0,3 Prozent. Wer also 15 Monate früher als regulär vorgesehen in Rente geht, bekommt die monatliche Bruttorente um 4,5 Prozent gekürzt. Die Abschläge werden beim Renteneintritt festgelegt und gelten das ganze Leben lang.

Zusätzliche Einbußen verursacht beim vorzeitigen Renteneintritt die niedrigere Zahl an erreichten Entgeltpunkten. Wer nämlich bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, zahlt bis dahin Rentenbeiträge ein und erhöht damit Monat für Monat seinen Rentenanspruch. Beim vorzeitigen Ruhestand endet hingegen die Beitragszahlung in die Rentenversicherung mit dem Beginn der Rentenzahlungen, so dass unabhängig vom Abschlag der Rentenanspruch entsprechend geringer ausfällt.

Abschlagsfrei mit Sonderzahlung

Um bei einem vorzeitigen Renteneintritt Abschläge zu vermeiden, können Versicherte eine Sonderzahlung leisten. Dies geschieht in Form einer einmaligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und ist ab dem 50. Lebensjahr möglich. Die Höhe der Sonderzahlung hängt von zwei Faktoren ab:

  • der Anzahl an Monaten, um die der Versicherte seinen Rentenbeginn vorziehen möchte, und
  • der Höhe der regulären Altersrente.

Tipp: Mit einer Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich ausrechnen lassen, wie hoch in Ihrem individuellen Fall die Abschlagszahlung ausfallen würde.

Die Sonderzahlung verpflichtet den Versicherten nicht dazu, den Renteneintritt vorzuziehen. Wer trotzdem bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeitet, erhält dann eine höhere Rente, weil sich durch die Sonderzahlung der Punktestand erhöht. Eine Erstattung der Sonderzahlung ist nicht möglich.