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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Beamtenstatus bei der Feuerwehr
  3. Anspruch auf Krankenversicherung
  4. Ansprüche nach Bundesland
  5. Pflegeversicherung ist Pflicht
  6. Die PKV als bessere Lösung

Das Wichtigste in Kürze

  • Abhängig vom Bundesland sind Berufsfeuerwehrleute entweder über die Beihilfe oder die freie Heilfürsorge versichert.
  • Im Fall der Heilfürsorge greift mit der Pensionierung die Beihilfe.
  • Greift die Heilfürsorge, sollte mit deren Beginn bereits eine Anwartschaft für eine spätere Beihilfeversicherung abgeschlossen werden.
  • Der Abschluss einer Pflegeversicherung obliegt in beiden Fällen dem Feuerwehrbeamten.

Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr mit Beamtenstatus

Analog zu Polizisten sind auch hauptberufliche Feuerwehrleute verbeamtet. Vor diesem Hintergrund greift ein anderes System bei der Krankenversicherung als bei sonstigen Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. Neben der freien Heilfürsorge kommt, je nach Bundesland, auch alternativ die Beihilfe zum Tragen.

Anspruch auf Krankenversicherung für Berufsfeuerwehrleute abhängig vom Bundesland

Die Vorgehensweise bei der Krankenversicherung für Feuerwehrleute hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in dem sie beschäftigt sind. Die folgende Übersicht zeigt, in welchem Bundesland die Heilfürsorge greift, in welchem Land die Beihilfe, und wie die Regelung mit Eintritt in die Pension gestaltet ist.

Anspruch nach Bundesland (Stand: 2019)

Bundesland
Heilfürsorge oder Beihilfe
Beihilfesätze ab Pension
Baden-Württemberg Heilfürsorge bis zur Pension Verbeamtung vor 1.1.2013: 70 % - Verbeamtung nach 1.1.2013: 50 %
Bremen Heilfürsorge bis zur Pension je nach Familienstand zwischen 60 % und 85 %
Hessen Beihilfe 50 %, ab zwei Kindern 70 % Kommunen in Hessen können Beamte auf Probe im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Heilfürsorge gewähren.
Niedersachsen Heilfürsorge bis zur Pension Bei Heilfürsorge werden 1,3 % vom Lohn abgezogen.
Bayern, Berlin, Brandenburg Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen Beihilfe 50 %, ab zwei Kindern 70 % 70 % (keine Besonderheiten)
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Heilfürsorge bis zur Pension 70 % (keine Besonderheiten)

Auf den ersten Blick ist diese Tabelle selbsterklärend. Im Rahmen der freien Heilfürsorge gilt, dass der Dienstherr für alle Kosten aufkommt, die im Zusammenhang mit der medizinischen Heilbehandlung anfallen. Allerdings muss man im Fall der freien Heilfürsorge Folgendes wissen: Greift im Anschluss, mit Pensionsbeginn, die Beihilfe, muss der Versicherte eine private Krankenversicherung im Rahmen eines Beihilfetarifs abschließen. Der Beitrag bemisst sich in diesem Fall nicht nur nach den gewählten Leistungen, sondern auch am Eintrittsalter.

Um einen extrem hohen altersbedingten Beitrag zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit Beginn der freien Heilfürsorge eine sogenannte kleine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Damit sichert sich der Versicherungsnehmer den Beitrag zu Beginn der Beihilfeversicherung, den er mit dem Alter, zu dem die Anwartschaft abgeschlossen wurde, hätte entrichten müssen. Dies schließt natürlich die tarifbedingten Beitragsanpassungen aus.

Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, bei Landesbeamten je nach Bundesland, folgende Personen:

  • Bundespolizisten
  • Landespolizisten
  • Berufsfeuerwehrleute
  • Justizvollzugsbeamte

Berufssoldaten werden unentgeltlich im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung behandelt. Diese Versorgung basiert auf einer der Heilfürsorge gleichgestellten Leistung.

Pflegeversicherung auch für Beamte mit Heilfürsorge Pflicht

In den Genuss der freien Heilfürsorge kommen die Beamten, die berufsbedingt einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Feuerwehrleute stehen hier an erster Stelle. Die Heilfürsorge schließt allerdings keine Pflegeversicherung mit ein. In diesem Zusammenhang sind Feuerwehrleute gefordert, selbst eine private Pflegepflichtversicherung zu beantragen.

Feuerwehrbeamte, die über die Beihilfe abgesichert sind, müssen in diesem Zusammenhang automatisch eine Pflegepflichtversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) beantragen. Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für diesen Personenkreis wenig sinnvoll.

Warum die PKV für Feuerwehrbeamte die bessere Lösung ist

Die Beihilferegelung sieht vor, dass sich der Dienstherr mit einem bestimmten Prozentsatz an den Krankheitskosten des Beamten beteiligt, in diesem Fall an der Krankenversicherung. Dies gilt aber nicht für die Mitgliedschaft in der GKV. Als gesetzlich Versicherter muss der Beamte den Krankenkassenbeitrag in voller Höhe selbst tragen, während er beispielsweises in Bayern als Vater von zwei Kindern nur 30 Prozent des Beitrages selbst trägt.

Die Vorteile der PKV gegenüber der GKV zielen aber nicht nur auf die Beihilfe ab. Die versicherte Person wird als Privatpatient behandelt, genießt im Krankenhaus Chefarztbehandlung und profitiert im Schadensfall von wesentlich besseren Leistungen beim Zahnersatz.

Zwar bekommt der Patient eine Rechnung vom behandelnden Arzt, kann diese aber zunächst bei seiner Krankenversicherung einreichen und den Arzt dann bezahlen, nachdem er das Geld vom Versicherer erhielt.