Private Krankenversicherung für Ausländer: Vergleich und Ratgeber
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- Krankenversicherungspflicht gilt auch für Ausländer
- EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer
- GKV und PKV
- Ausländische Selbstständige
- Ausländische Arbeitssuchende
- Keine Tarif-Beschränkungen
- Incoming-Versicherung
- Sonderfall Gastwissenschaftler
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenversicherungspflicht greift grundsätzlich auch für Ausländer.
- Je nach Vorversicherungsstatus im Heimatland ist auch die private Krankenversicherung in Deutschland möglich.
- Bei Beantragung eines Visums oder Immatrikulation an einer deutschen Universität muss die Bestätigung einer Krankenversicherung vorliegen.
- Bei einem zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland bietet die Incoming Versicherung den vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
Krankenversicherungspflicht gilt auch für Ausländer
Grundsätzlich gilt für Ausländer in Deutschland die Krankenversicherungspflicht.
Welche Form der Krankenversicherung jedoch greift, gesetzliche Krankenkasse (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV), hängt vom aktuellen Status in Deutschland und von der Vorversicherung im Heimatland ab.
Unterschiede nach Aufenthaltsdauer
Bei kurzen Aufenthalten, beispielsweise für Urlaub oder wenn es sich um den Besuch ausländischer Gäste handelt, genügt in der Regel die Krankenversicherung aus dem Heimatland.
Unterschied zwischen EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländern
Ausländer, die aus einem EU-Land einreisen, sind im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen auch in Deutschland versichert. Den Nachweis dafür bietet die Europäische Versicherungskarte, EHIC, die Bestandteil der Krankenversicherungskarte ist. Gerade bei Sprachschülern ist dieser Fall von Bedeutung.
Nachweis einer Krankenversicherung bei Beantragung von Visum und Immatrikulation
Ausländer, die aus einem Drittstaat kommen, müssen bereits bei Beantragung des Visums die Versicherungsbestätigung aus Deutschland vorweisen. Gleiches gilt für ausländische Studenten, die in Deutschland studieren möchten. Auch diese müssen bei der Immatrikulation den Nachweis einer Krankenversicherung in Deutschland erbringen. Allerdings greift hier ein Sonderfall. Studenten können sich zu Beginn des Studiums entscheiden, ob sie eine gesetzliche Krankenversicherung nutzen oder von den besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung profitieren möchten.
Sonderfall: Sprachschüler und Gastdozenten
Wer sich als Sprachschüler oder Gastdozent in Deutschland aufhält, kann bei der Versicherung im Heimatland weiter versichert bleiben. Es gilt allerdings zu prüfen, ob der dort gültige Versicherungsschutz für Deutschland ausreichend ist, oder durch eine Auslandskrankenversicherung ergänzt werden sollte.
Unterschied zwischen GKV und PKV gilt auch für Ausländer
Für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland kommen und einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, gilt zunächst die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Erst wenn das Einkommen die Jahresentgeltgrenze überschreitet, können sie sich privat krankenversichern und die Vorteile des Privatpatienten für sich in Anspruch nehmen.
Private Krankenversicherung für ausländische Selbstständige
Anders verhält es sich bei Selbstständigen. Wer sich als Ausländer selbstständig macht, hat nicht nur die Möglichkeit, die Vorteile der PKV zu nutzen, er kann sich gar nicht nicht freiwillig in der Ersatzkasse versichern, wenn er zuvor in seinem Heimatland privat krankenversichert war. Den Nachweis, dass er Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung war, erbringt er über das Formular "Structured Electronic Document S040 oder S041".
Krankenversicherung für ausländische Arbeitssuchende
Die Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung für Ausländer greift auch, wenn sie in Deutschland keiner Tätigkeit nachgehen und in ihrem Heimatland Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren.
Ausländische Arbeitssuchende können sich in Deutschland in der GKV krankenversichern, wenn sie bisher in Deutschland nicht berufstätig waren, aber in ihrem Herkunftsland arbeiteten und dort Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Keine speziellen Tarife für Ausländer in der privaten Krankenversicherung
Weder die Ersatzkassen noch die privaten Krankenversicherer bieten spezielle Tarife an, wenn die zu Versichernden einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Ausländer stehen diesem Personenkreis alle Tarife offen, die auch der deutschen Klientel angeboten werden. Dies gilt auch, wenn die zu versichernde Person Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, aber den Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen verbessern möchte.
Incoming-Versicherung bei begrenzter Aufenthaltsdauer
Die Incoming-Versicherung greift für alle Personen mit einer begrenzten Aufenthaltsdauer und erfüllt die Forderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (VISA Codex). Die Incoming Versicherung erfüllt beispielsweise die Anforderungen, um in Deutschland als Au-pair zu arbeiten. Die Policen sind, je nach Anbieter, mit Laufzeiten von bis zu fünf Jahre erhältlich. Sie garantieren den Versicherungsschutz bei Krankheit innerhalb der EU. Einige Policen bieten dabei nicht nur eine Krankenversicherung innerhalb der Europäischen Union, sondern darüber hinaus weltweit, zeitlich begrenzt sogar für das Heimatland, beispielsweise bei kurzen Heimaturlauben.
Sonderfall Gastwissenschaftler
Herkunft
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Dauer des Aufenthalts
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Regelung zur Krankenversicherungspflicht
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Gastwissenschaftler | Arbeitsvertrag in Deutschland | Es gilt die deutsche Versicherungspflicht zur GKV oder PKV | |
Gastwissenschaftler | Stipendium in Deutschland | Es ist nur die PKV möglich | |
Gastwissenschaftler (EWR-Staaten & Staaten mit Sozialversicherungsabkommen) | kein langfristiger Aufenthalt | Krankenversicherung aus dem Heimatland ist gültig, aber Nachweis erforderlich | |
Ausländische Wissenschaftler mit Wohnsitz in Deutschland | längerer Aufenthalt | bestehende Krankenversicherung aus Heimatland kann auf Anwartschaftstarif umgestellt werden, |