Private Krankenversicherung für ausländische Gäste & Ausländer in Deutschland
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Beispielberechnung:
Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024) -
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation
- Krankenversicherungspflicht gilt auch für ausländische Gäste
- Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
- Krankenversicherung für Ausländer bei kürzeren Aufenthalten
- Private Krankenversicherung für ausländische Gäste: Incoming-Versicherung
- Krankenversicherung für ausländische Studierende
- Sonderfall Gastwissenschaftler
Das Wichtigste für Sie zusammengefasst
- Die Krankenversicherungspflicht greift grundsätzlich auch für Ausländer.
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Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum mit einer gesetzlichen Krankenversicherung haben auch in Deutschland diesen Versicherungsschutz.
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Wer mit einem Visum einreist, benötigt eine private Krankenversicherung, die sogenannte Incoming-Versicherung.
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Ausländische Studierende können sich über die gesetzliche Krankenkasse versichern, solange sie unter 30 Jahre alt sind.
Krankenversicherungspflicht gilt auch für ausländische Gäste
In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland eine Krankenversicherung braucht. Das gilt auch für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland arbeiten, studieren oder nur zu Besuch sind. Welche Krankenversicherung für Ausländer in Frage kommt, hängt von der individuellen Situation ab.
Ausländische Arbeitnehmer in Deutschland
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die längerfristig in Deutschland arbeiten, fallen unter die gleiche Versicherungspflicht wie Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich sind sie gesetzlich krankenversichert.
Private Krankenversicherung für Ausländer
Liegt das Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder sind sie selbstständig, können sie sich privat versichern. Die private Krankenversicherung bietet meist mehr Leistungen an als die gesetzliche Krankenkasse. Bei hohem Einkommen kann sie sich vor allem für jüngere Menschen lohnen.
Private Krankenversicherung für ausländische Selbstständige
Waren Selbstständige in ihrem Heimatland privat versichert, müssen sie auch in Deutschland Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Für gesetzlich Versicherte gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Private Krankenversicherung für Ausländer ohne Einkommen
Ausländische Arbeitssuchende können sich in Deutschland in der GKV krankenversichern, wenn sie in ihrem Herkunftsland Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Wer bislang privat versichert war, muss sich auch in Deutschland privat versichern.
Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife
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Freiberufler
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SB: 1.000 €
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Krankenversicherung für Ausländer bei kürzeren Aufenthalten
Wer nur eine begrenzte Zeit lang in Deutschland arbeitet oder Urlaub macht, braucht ebenfalls eine Krankenversicherung. Es kommt jedoch vor allem darauf an, ob man aus einem EU-Land oder dem außereuropäischen Ausland einreist.
Bürger aus dem europäischen Wirtschaftsraum
Menschen aus dem Europäischen Wirtschaftraum (EU-Länder plus Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie der Schweiz sind über ihre heimatliche gesetzliche Krankenversicherung auch in Deutschland versichert. Dafür sorgt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC). Diese wird kostenlos von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegeben. Mit der EHIC erhalten Versicherte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum die Gesundheitsversorgung wie die Bürger in dem Land, in dem sie sich gerade aufhalten.
Für Privatversicherte gilt die EHIC nicht. Sie benötigen eine private Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung für ausländische Gäste: Incoming-Versicherung
Wer aus dem außereuropäischen Ausland in Deutschland einreisen will, braucht in der Regel ein Visum. Für den Besuch in Deutschland kommen zwei Visa in Frage:
- Bei einem Kurzaufenthalt bis 90 Tage benötigen ausländische Gäste ein Schengen-Visum. Zum Schengener Raum gehören fast alle EU-Staaten. Das Schengener Abkommen sieht einen Verzicht auf Grenzkontrollen vor. Mit dem Schengen-Visum ist ein Aufenthalt im gesamten Schengener Raum möglich.
- Wer einen längeren Aufenthalt in Deutschland plant, muss ein nationales Visum beantragen.
Private Incoming-Versicherung für Visum
Wer ein Schengen-Visum für Deutschland beantragt, muss eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Für diese gelten bestimmte Bedingungen, zum Beispiel eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. Für ein nationales Visum ist ebenfalls eine Krankenversicherung notwendig. Versicherungen, die speziell auf das Schengen-Visum zugeschnitten sind, genügen den Ansprüchen des nationalen Visums nicht unbedingt, beispielsweise weil sie nicht länger als 90 Tage gültig sind.
Leistungen der Incoming-Versicherung für ausländische Gäste
Die Versicherungsgesellschaften bieten ausländischen Gästen spezielle private Krankenversicherungen an, so genannte Incoming-Versicherungen. Diese sind je nach Vertrag auch länger als 90 Tage gültig und berücksichtigen in der Regel die Vorschriften der Visumsanträge.
Die Incoming-Versicherung eignet sich für viele ausländische Gäste:
- Touristen
- Geschäftsreisende
- Saisonarbeiter
- Expatriates, die vom Arbeitgeber für einen befristeten Zeitraum nach Deutschland geschickt werden
- Ausländische Studierende
Kombiversicherungen für einen umfangreichen Schutz
Oft sind Incoming-Versicherungen mit weiteren Versicherungen kombinierbar, zum Beispiel einer Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung.
Die Incoming-Versicherung muss wegen den Visumsbestimmungen dem Krankenschutz in Deutschland entsprechen. Daher leisten Incoming-Versicherungen unter anderem:
- Ambulante Heilbehandlungen
- Krankentransport
- Aufenthalt im Krankenhaus
- Ärztlich verordnete Heil- und Verbandsmittel
- Zahnbehandlungen
Keine Deckung bei bereits abzusehender Behandlung
Eine Incoming-Versicherung wird nicht für Behandlungen zahlen, die schon vor Antritt der Reise vom heimischen Arzt angeordnet oder angeraten wurde.
Krankenversicherung für ausländische Studierende
Wer in Deutschland studieren möchte, benötigt dafür eine Krankenversicherung. Ausländische Studierende unter 30 Jahren können Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden und profitieren von günstigen Studentenbeiträgen. Wer älter als 30 Jahre alt ist, muss sich privat oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Beiträge der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sind aber meist verhältnismäßig hoch. Wer sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse eintreten.
Studierende aus dem Europäischen Wirtschaftsraum benötigen meist nur die Europäische Krankenversicherungskarte, die sie von ihrer heimatlichen Krankenkasse erhalten. Damit müssen sie sich nicht neu versichern. Nur wenn die Studierenden einen Nebenjob ausüben und Geld verdienen, müssen sie sich bei einer eigenen deutschen Krankenkasse anmelden.
Wer per Visum in Deutschland einreist und noch keine studentische Krankenversicherung vorweisen kann, muss für die Einreise eine Incoming-Versicherung nachweisen. Deren Dauer kann dann so gewählt werden, dass sie an die studentische deutsche Krankenversicherung anschließt.
Krankenversicherung für Sprachschüler
Wer in Deutschland einen Sprachkurs absolviert, aber nicht an einer Hochschule eingeschrieben ist, muss sich privat versichern.
Sonderfall Gastwissenschaftler
Herkunft
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Dauer des Aufenthalts
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Regelung zur Krankenversicherungspflicht
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Gastwissenschaftler | Arbeitsvertrag in Deutschland | Es gilt die deutsche Versicherungspflicht zur GKV oder PKV |
Gastwissenschaftler | Stipendium in Deutschland | Es ist meist nur die PKV möglich. Ausnahmen gelten für Forscher nach § 18d Forschung des Aufenthaltsgesetz. Diese könne sich unter Umständen gemäß § 9 Nummer 6 SGB V gesetzlich versichern |
Gastwissenschaftler (EWR-Staaten & Staaten mit Sozialversicherungsabkommen) | kein langfristiger Aufenthalt | Gesetzliche Krankenversicherung aus dem Heimatland ist gültig, aber Nachweis erforderlich. Bei längerem Aufenthalt versichern sich Wissenschaftler bei einer deutschen Krankenkasse, die die Kosten der ursprünglichen, heimischen gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung stellt. |
Ausländische Wissenschaftler aus Drittstaaten | längerer Aufenthalt | Gültigkeit der bestehenden Krankenversicherung aus Heimatland muss geprüft werden. Ansonsten muss eine eigene Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden. |