Kälteschock: Rohre platzen – Haus richtig versichern
12.02.2021 | 11:00
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Frost lässt derzeit Leitungen platzen. Jährlich sorgt er an Wohngebäuden für Versicherungsschäden bis zu 150 Millionen Euro. Verivox erklärt, welche Versicherung wann zuständig ist.
Für Schäden an Gebäudeteilen und Heizkörpern ist die Gebäudeversicherung zuständig. Werden bewegliche Sachen wie Möbel oder Elektrogeräte beschädigt, dann zahlt die Hausratversicherung. Hat der Nachbar obendrüber einen Wasserschaden und das Wasser fließt nach unten, dann haftet er und seine Haftpflichtversicherung muss einspringen.
Die ersten Schritte beim Schaden
Der Versicherer sollte direkt informiert und die Schäden mit Fotos dokumentiert werden. Sofortmaßnahmen sind auch sofort einzuleiten, selbst wenn die Versicherung noch keine Freigabe zur Reparatur erteilt hat. „Einerseits hat der Versicherte eine Schadenminderungspflicht. Das Wasser darf also nicht weiter unkontrolliert in den Keller laufen. Andererseits muss der Versicherer weiter die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten“, erklärt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Kaputte Teile dürfen also nicht gleich entsorgt werden.
Minusgeschäft für Versicherer
Pro Jahr verursachen 30.000 bis 40.000 Frostschäden an Leitungen bis zu 150 Millionen Euro Kosten bei den Versicherern. Das zeigen die Zahlen des Branchenverbandes GDV. Sie sind aber nur ein Teil der insgesamt 1,1 Millionen Leitungswasserschäden in Wohngebäuden.
Veraltete Rohre sind generell ein immenses Problem für die Branche. Sie haben maßgeblich dafür gesorgt, dass die Gebäudeversicherer in den meisten Jahren seit 2010 mehr für Schäden und Verwaltung ausgaben, als sie an Beiträgen einnahmen. „Viele Kunden erhielten in den vergangenen Jahren Preiserhöhungen. Aus Sicht der Versicherer war das notwendig. Für Kunden sollten die Mehrkosten trotzdem ein Anlass zu einem Preisvergleich sein“, sagt Wolfgang Schütz.
Rabatte für Sanierungen
Der Beitrag für Leitungswasserschäden allein kann schon 40 bis 50 Prozent des Beitrags der gesamten Gebäudeversicherung ausmachen, wie eine Modellrechnung von Verivox zeigt. Einige Versicherer vergeben einen Bonus, wenn der Hausbesitzer alte Rohre gegen neue austauscht. Für umfassende Rabatte ist aber eine Komplettsanierung des Hauses notwendig.
Ableitungen und Armaturen lassen sich mitversichern
„Für Hausbesitzer kommt es bei der Wahl der Gebäudeversicherung nicht allein auf den Preis an“, sagt Wolfgang Schütz. Während Wasserzuleitungen generell versichert sind, schließen einige Tarife die Ableitungen auf dem Grundstück und außerhalb gar nicht ein oder nur gegen Mehrbeitrag. Auch wenn es ans Bezahlen kaputter Armaturen geht, punkten eher leistungsstarke Tarife und übernehmen die kompletten Kosten. Regenabflussrohre sind auch nicht immer mitversichert.