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Überschreiten der Richtgeschwindigkeit kann Konsequenzen haben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wenn es auf der Autobahn keine ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit gibt, gilt die Richtgeschwindigkeit. Wer sie überschreitet, muss mit keiner Strafe rechnen. In manchen Fällen wirkt sich das höhere Tempo aber nachteilig aus.

Richtgeschwindigkeit ist keine Vorschrift

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Sie richtet sich an Fahrer von Autos, Motorrädern und Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs- Sicht- und Wetterverhältnissen nicht schneller zu fahren, erklärt der Autoclub. Sie gilt auf Autobahnen sowie auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen außerorts.

Die Richtgeschwindigkeit gilt laut ACE ohne eigenes Verkehrszeichen. Geregelt ist sie in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung. Tatsächlich angezeigt wird die Richtgeschwindigkeit aber auch an einer Stelle: auf dem Verkehrszeichen 393 an der Grenze bei der Einreise nach Deutschland. Diese Informationstafel zeigt zudem die verbindliche Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften an.

Bei Unfällen droht Mithaftung

Wer schneller fährt, begeht keinen Verstoß. Es drohen also keine Bußgelder oder Punkte in Flensburg. Nach Unfällen kann es aber durchaus Konsequenzen geben. Die Rechtsprechung geht nicht selten davon aus, dass die vom Auto ausgehende Gefahr vergrößert werde, erläutert der Autoclub. Passiert etwas, kann das Überschreiten als "haftungsbegründendes Mitverschulden" bewertet werden. Es droht eine Mithaftung, auch bei nicht verursachten Unfällen, etwa wenn durch eine niedrigere Geschwindigkeit das Ereignis abwendbar gewesen wäre.

Bei Kaskoversicherungen wird die Überschreitung zudem oft als Begründung für eine Mithaftung herangezogen und kann den Kaskoschutz beeinträchtigen.