Gericht lehnt höhere Gewinne für Energie-Netzbetreiber ab
Stand: 25.04.2013
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Düsseldorf - Verbraucher können aufatmen: Vorerst wird es keine höheren Renditen für Strom- und Gasnetzbetreiber geben. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Elf Netzbetreiber hatten höhere Entgelte für die Nutzung ihrer Stromleitungen und Gaspipelines gefordert.
Die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Renditen von immerhin 7,6 bis 9,1 Prozent auf das Eigenkapital seien nicht auskömmlich, um Zukunftsvorsorge und Investitionen für die lebenswichtigen Energie-Adern in Deutschland zu leisten, meinten die Netzbetreiber.
Forderung der Netzbetreiber: 13 Prozent Rendite
Zudem werde das unternehmerische Risiko nicht ausreichend gewürdigt - den staatlichen Regulierern gehe es nur um niedrige Preise. Doch der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein widersprach und wies die Beschwerden der Unternehmen zurück: Die Bonner Behörde habe all dies in ihren Berechnungen mit entsprechenden Aufschlägen berücksichtigt.
Die Unternehmen hatten zwischen 11 und mehr als 13 Prozent Rendite gefordert - rückwirkend bis zum Jahr 2009. Dies hätte letztlich wohl die Strom- und Gaspreise in die Höhe getrieben. Die Netzkosten werden in Deutschland staatlich festgelegt, von den Netzbetreibern an die Gas- und Stromversorger und von diesen an den Endverbraucher weitergegeben. Die Netzkosten machen nach Angaben der Bundesnetzagentur für Haushaltskunden gut ein Fünftel des Gas- und Strompreises aus.
"Mittelwert der Mittelwerte"
Mit einem aufwändigen Gutachten hatte das Gericht die Annahmen und Kalkulationen der Netzagentur nachrechnen lassen. So gerüstet, begab sich der Senat am Mittwoch ans wirtschaftswissenschaftliche Hoch-Reck, um seine Beschlüsse zu begründen: Zinsstrukturkurve, Marktrisikoprämie, Fremdkapitalkostenquote, CAPM-Methode, Blume-Verfahren, Dividende-Wachstumsmodell, risikodämpfende Steuereffekte - die Juristen zeigten sich auch im wissenschaftlichen Theorienstreit bewandert.
Wo die Wirtschaftsgelehrten uneins seien, habe die Bundesnetzagentur den Weg durch die Mitte genommen und bei widerstreitenden Methoden kurzerhand den "Mittelwert der Mittelwerte" gebildet, lobte das Gericht. Alles in allem seien die staatlich festgesetzten Profite nicht zu beanstanden (Az: VI-3 Kart 33/08(V) u.a.).
Dabei gestand das Gericht der Bundesnetzagentur einen Beurteilungsspielraum ein: "Es kann nicht den einen wahren, richtigen Wert geben", sagte Laubenstein. Aber die Bonner Behörde habe gut vertretbare Methoden gewählt und sachgerecht angewendet.
Netzbetreiber wollen Urteil anfechten
Wenigstens einen kleinen Teilsieg konnten auch die Netzbetreiber verbuchen: Wegen eines Fehlers bei der Berechnung der Steuerlast hatte die Bundesnetzagentur bereits während des Gerichtsverfahrens Nachbesserung zugesagt. Nach Auskunft des Gerichts macht dies knapp 0,3 Prozentpunkte aus. Dennoch werden die Netzbetreiber die Beschlüsse nun aller Voraussicht nach vor dem Bundesgerichtshof anfechten.
Und es gibt bereits neuen Streit: Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die Renditen gesenkt: Künftig dürfen nur noch 9,1 Prozent für Neuanlagen und 7,1 Prozent für Altanlagen veranschlagt werden. Prompt sind bereits zahlreiche Netzbetreiber erneut vor dem Oberlandesgericht vorstellig geworden.