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FDP will CO2-Preis per Klage verhindern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Ist der CO2-Preis auf Sprit, Heizöl und Gas verfassungswidrig? Ein von der FDP beauftragtes Gutachten hält das für wahrscheinlich. Die Liberalen wollen nun eine Normenkontrollklage initiieren.

Die FDP im Bundestag hält den neuen CO2-Preis auf Sprit und Heizöl für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wirbt bei Grünen und Linken um Unterstützung für eine Klage. Bei einem von der Fraktion in Auftrag gegebenen Gutachten sei klar geworden, dass der CO2-Preis höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist, sagte der klimapolitische Fraktionssprecher, Lukas Köhler, am Dienstag in Berlin. Die FDP werde nun eine Normenkontrollklage anstreben. «Das hängt aber nicht von uns alleine ab, da werden wir die Hand in Richtung gerade den Grünen und der Linksfraktion ausstrecken.»

Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten muss Klage unterstützen

Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht braucht es ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Mit Blick auf die Grünen sagte Köhler, dass gerade eine Partei, die sich so intensiv für Klimaschutz einsetzt, an der Verfassungskonformität von Klimaschutzmaßnahmen gelegen sein müsste.

Wer fossile Heiz- oder Brennstoffe auf den Markt bringt, muss ab 2021 für die daraus entstehenden CO2-Emissionen Verschmutzungsrechte erwerben - das gilt etwa für Raffinerien. Der Preis dieser Zertifikate soll sich über Angebot und Nachfrage am Markt bilden.

Ungerechtfertigte Abgabe

Zunächst gibt es aber einen schrittweise ansteigenden Festpreis: 25 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2021 bis 55 Euro im Jahr 2025. Im Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Damit wirkt der CO2-Preis in den ersten Jahren wie eine Steuer oder Abgabe.

Die FDP hält das für verfassungswidrig. Unterstützung lieferte nun der Verwaltungsrechtler Rainer Wernsmann von der Universität Passau, der im Auftrag der Fraktion ein Gutachten erstellt hat. Es handele sich beim CO2-Preis ab 2021 um eine Abgabe, die nicht rechtens sei, weil sie den zahlenden Unternehmen keinen Vorteil brächte - denn die Zahl der Zertifikate ist zunächst nicht gedeckelt. Damit bestehe keine Knappheit, die eine Abgabe rechtfertige.