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Kreditkartenvertrag: Wichtige Modalitäten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer einen Kreditkartenvertrag abschließt, sollte die wichtigsten Modalitäten können. Dazu zählen auch die Bedingungen zu Kündigung und Widerruf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Kreditkartenvertrag schließt der Inhaber der Kreditkarte mit der herausgebenden Bank einen Vertrag. Beide Parteien müssen dabei die vereinbarten Pflichten einhalten.
  • Eine ordentliche Kündigung ist beiden Vertragspartnern erlaubt. Der Herausgeber der Kreditkarte muss dabei meist eine längere Kündigungsfrist beachten als der Karteninhaber.
  • Der Herausgeber darf nur dann fristlos kündigen, wenn der Karteninhaber seine Pflichten auf gravierende Weise verletzt.
  • Beim Erwerb einer Kreditkarte über das Internet kann der Inhaber der Karte innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen.

Kreditkartenvertrag: Rechtsnatur der Kartenzahlungen

Bei einem Kreditkartenvertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag zur Durchführung von Zahlungen. Der Inhaber der Kreditkarte schließt dabei einen Vertrag mit dem Kartenherausgeber, der ihm die Kreditkarte zur Verfügung stellt und die Zahlungen abrechnet. Nicht zu verwechseln ist der Kartenherausgeber mit dem Systembetreiber, der das Zahlungssystem betreibt und die Geldflüsse zwischen der Bank des Karteninhabers und der Bank des Händlers organisiert.

Beispiel: Sie schließen mit Ihrer örtlichen Sparkasse einen Vertrag über die Nutzung einer Mastercard-Kreditkarte ab. Damit ist Ihr direkter Vertragspartner die Sparkasse als Kartenherausgeber, während Mastercard im Hintergrund als Systembetreiber die Zahlungen abwickelt.

Vertragliche Beziehungen zwischen unterschiedlichen Parteien

Der Kreditkartenvertrag zwischen Karteninhaber und Herausgeber bildet den Rahmen für eine Reihe weiterer Vertragsbeziehungen, die bei jeder Zahlung entstehen oder bereits bestehen müssen, um eine Kartenzahlung zu ermöglichen:

  • Bei der Zahlung mit Karte in einem Geschäft oder Hotel schließt der Karteninhaber einen Vertrag mit dem Verkäufer und begleicht seine Schulden durch die Zahlungsanweisung per Kreditkarte.
  • Um die Zahlung entgegennehmen zu können, muss der Empfänger der Kartenzahlung mit seiner Bank einen Vertrag über die Annahme von Kreditkartenzahlungen geschlossen haben.
  • Mit seiner Unterschrift auf dem Beleg oder der Eingabe der Geheimzahl (PIN) beauftragt der Karteninhaber den Herausgeber der Kreditkarte, die Zahlung über das System der Kartengesellschaft an die Hausbank des Empfängers weiterzuleiten.

Rechte und Pflichten

Wie bei anderen Verträgen muss auch beim Kreditkartenvertrag jede der beteiligten Parteien bestimmte Verpflichtungen einhalten.

So verpflichtet sich der Karteninhaber unter anderen,

  • die vereinbarten Entgelte an den Kartenherausgeber zu entrichten,
  • für eine ausreichende Deckung auf seinem Girokonto zu sorgen, um die Abbuchungen zu gewährleisten und
  • sowohl die Karte als auch Zugangsdaten und Geheimzahl sorgfältig aufzubewahren, um Missbrauch auszuschließen.

Auch der Kartenherausgeber und der Systembetreiber gehen vertragliche Verpflichtungen ein. So gewährleisten sie die reibungslose Abwicklung der Zahlungen und sichern zu, dass sie die Karte umgehend sperren, wenn der Kunde einen Verlust oder Diebstahl meldet.

Kreditkartenvertrag kündigen

Verträge sind in aller Regel mit besonderen Bestimmungen zur Kündigung ausgestattet. Das gilt auch für Kreditkartenverträge. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine ordentliche oder um eine außerordentliche Kündigung handelt.

Ordentliche Kündigung

Grundsätzlich läuft ein Kreditkartenvertrag auf unbestimmte Zeit, so dass es keine automatische Kündigung nach Ablauf einer bestimmten Frist gibt. Daher gilt:

  • Der Inhaber der Kreditkarte kann jederzeit seine Kreditkarte kündigen, wobei bei vielen Karten eine Frist von einem Monat zu beachten ist. Manche Anbieter haben eine kürzere oder längere Kündigungsfrist. Im Voraus gezahlte Jahresgebühren erstattet der Kartenherausgeber im Regelfall anteilig zurück. Der Karteninhaber muss dem Herausgeber die noch bestehenden Verbindlichkeiten aus Zahlungen begleichen.
  • Auch der Herausgeber der Kreditkarte kann eine ordentliche Kündigung aussprechen. In diesem Fall gelten meist längere Kündigungsfristen.

Tipp: Vor dem Abschluss eines Kreditkartenvertrags sollten Sie sich über die Modalitäten zur Kündigung informieren. Diese finden Sie in den Vertragsbedingungen des Herausgebers.

PDF-Vorlage: Kreditkarte kündigen

Fristlose Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Herausgeber den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen. Das ist jedoch nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Vertrauensverhältnis zwischen Kartenherausgeber und Inhaber zerstört.

Zulässige Gründe für eine fristlose Kündigung des Kreditkartenvertrags durch den Herausgeber sind beispielsweise mehrfache Versäumnisse bei der Begleichung der Verbindlichkeiten durch den Karteninhaber oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Kreditkartenvertrag widerrufen

Wenn Sie Ihre Kreditkarte im Internet bestellt haben, steht Ihnen von Gesetzes wegen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, weil es sich um einen so genannten Fernabsatzvertrag handelt. Innerhalb dieser Frist können Sie den bereits abgeschlossenen Kreditkartenvertrag widerrufen und ihn damit rückgängig machen.

Die Frist beginnt zu laufen, wenn Sie die Widerrufsbelehrung des Kartenherausgebers erhalten haben. Der Widerruf muss in der Regel schriftlich erfolgen, also per Brief, E-Mail oder Fax. Darüber hinaus müssen Sie die Kreditkarte wieder an den Herausgeber zurückschicken.