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- Bequem mit wenigen Eingaben
- Die richtige Adresse für Ihre Kündigung
- Kündigungsschreiben: Vorlage
- Die Kündigungsfrist
- Per Post oder online kündigen
- Prepaid-Kreditkarte kündigen
- Offene Zahlungen begleichen
- Vertrauen Sie auf Verivox
Kreditkarte in 3 Schritten kündigen
1
Geben Sie unten den Namen des Herausgebers der Kreditkarte ein. (Bank, Unternehmen oder American Express - nicht Visa oder Mastercard.)
2
Sie erhalten eine Kündigungsvorlage von AboAlarm. Füllen Sie sie mit Ihren Daten aus und tragen Sie Ihre Kreditkartennummer ein.
3
Sie können das fertige Kündigungsschreiben entweder ausgedruckt per Post oder direkt online über AboAlarm verschicken.
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Die richtige Adresse für Ihre Kündigung
Wenn Sie eine Kreditkarte kündigen möchten, sollten Sie das Kündigungsschreiben nicht an Visa oder MasterCard, sondern an den Herausgeber richten. Der Herausgeber ist in fast allen Fällen eine Bank. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Bei American Express zum Beispiel sind Kreditkartenanbieter und Bank identisch.
Die Anschrift der Bank ist am besten den Abrechnungen zu entnehmen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, eine dort angegebene telefonische Servicenummer anzurufen und zu fragen, wo und wie die Kreditkarte zu kündigen ist.Die Adressen der wichtigsten Banken Deutschlands finden Sie auch im Verivox-Bankenvergleich.
Kündigungsschreiben: Vorlage
Nutzen Sie die Verivox-Kündigungsvorlage, um sicherzustellen, dass Ihr Kündigungsschreiben alle wichtigen Angaben enthält:
Das Kündigungsschreiben sollte die Kreditkartennummer und die Kundennummer beinhalten. Die Kundennummer ist auf Abrechnungen zu finden. Aus Sicherheitsgründen sollte das Schreiben keine zusätzlichen Angaben wie Prüfziffer oder Gültigkeit der Karte (Monat und Jahr) enthalten.
Um sicher zu sein, dass die Kündigung eingegangen ist, können Kunden ausdrücklich die Formulierung "Bitte um schriftliche Bestätigung dieser Kündigung" in das Kündigungsschreiben aufnehmen. Sind die Kündigungsfristen unklar, können sie auch um die Bestätigung des Kündigungstermins bitten.
Kündigungen sind überdies nur wirksam, wenn das Schreiben die vollständige Postadresse und Unterschrift des Kunden sowie Ort und Datum des Schreibens enthält.
Die Kündigungsfrist
In der Regel verlängert sich ein Kreditkartenvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Bank nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres eine Kündigung vorliegt. Manche Kreditkarten-Anbieter vereinbaren auch kürzere Kündigungsfristen oder sogar die Möglichkeit, die Karte jederzeit fristlos zu kündigen. Gerade bei Kreditkarten, die ein Nutzer schon viele Jahre im Einsatz hat, ist das genaue Datum des Vertragsabschlusses oft nicht mehr nachvollziehbar. Dann empfiehlt es sich, im Kündigungsschreiben die Formel "fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu verwenden.
Außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist
Der Grund für eine Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit etwa kann gegeben sein, wenn der Kartenbesitzer in finanzielle Not geraten ist und auf die anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr angewiesen ist. In diesem Falle ist es hilfreich, die Bank über den genauen Grund zu informieren und dem Kündigungsschreiben entsprechende Belege (zum Beispiel Bezug von Sozialhilfe) beizufügen. Banken zeigen sich in solchen Fällen meistens kulant.
Per Post oder online kündigen
Wer seine Kreditkarte kündigen will, kann den sicheren Weg als Einschreiben mit Rückschein wählen. Das garantiert nicht nur die ordnungsgemäße Zustellung, sondern liefert auch einen Beleg dafür, dass der Empfänger das Schreiben erhalten hat. Sollte die schriftliche Bestätigung der Kündigung zu lange auf sich warten lassen, ist ein Telefonanruf unter der entsprechenden Servicenummer ratsam, um sich über den Verbleib der Kündigung zu informieren. Bei Versand mit Einschreiben dürfte ein solches Nachfassen jedoch nicht nötig sein. Meistens reagieren Banken recht zügig und erstatten sogar bereits vorausgezahlte Jahresgebühren anteilig bis zum schriftlich bestätigten Kündigungsdatum.
Wurde der Kreditkartenvertrag online geschlossen, kann auch die Kündigung online erfolgen. In diesem Fall ist eine Kündigung per E-Mail möglich, die auch ohne Unterschrift gültig ist.
Prepaid-Kreditkarte kündigen
Prepaid-Kreditkarten haben den Vorteil, dass Nutzer sie vor Gebrauch mit einem Guthaben aufladen müssen. Diese Prepaid-Variante bietet daher finanzielle Selbstkontrolle und eignet sich optimal dafür, den noch minderjährigen Nachwuchs an den sorgsamen Umgang mit diesem Zahlungsmittel zu gewöhnen. Allerdings sollte die Jahresgebühr für eine solche Karte in einem gesunden Verhältnis zum Nutzwert stehen. Wer nach günstigeren oder sogar kostenlosen Angeboten Ausschau halten und die bestehende Prepaid-Kreditkarte kündigen will, muss die gleichen Regeln wie bei einer normalen Kreditkarte beachten. Damit die Bank ein noch bestehendes Guthaben zurückerstatten kann, ist die Angabe der eigenen Bankverbindung mit IBAN und BIC notwendig.
Offene Zahlungen begleichen
Größere Einzelhändler bieten manchmal zinslose Verbraucherkredite in Kombination mit einer Kreditkarte an. Wer eine Kreditkarte kündigen will, mit der etwas in Raten bezahlt wurde, muss den offenen Kredit begleichen. Der Bank (nicht dem Händler) ist dann mitzuteilen, dass sie die Raten zukünftig per Lastschrift direkt vom Girokonto abbuchen kann. Die Einmalzahlung oder -abbuchung der offenen Beträge ist natürlich ebenso möglich. In beiden Fällen ist es ratsam, diese Vorschläge direkt im Kündigungsschreiben anzusprechen, um unnötigen Aufwand durch Rückfragen und erneute Korrespondenz zu vermeiden. Weitere Informationen bietet der Ratgeber rund um Kreditkundigung.
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