Restschuldversicherungen: Regierung legt Hand an
Stand: 24.05.2017
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Berlin - Die Bundesregierung will die Restschuldversicherungen überarbeiten. „Es gibt zunehmend Fälle, in denen Banken Verbrauchern teure Restschuldversicherungen verkaufen, obwohl der Versicherungsschutz nicht in dem Umfang oder gar nicht benötigt wird“, sagte Ulrich Kelber (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Kelber kritisiert, dass die Banken trotz Restschuldversicherung den bonitätsabhängigen Zinssatz des Versicherten nicht reduzieren.
Wenn Banken einen Kredit vergeben, bestehen sie meist darauf, dass der Kunde eine Restschuldversicherung abschließt. Diese springt ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitslos wird oder stirbt. Eine Restschuldversicherung ist aber meist teuer. Verbraucherschützer fordern seit längerem eine Reform. Der Bundestag ist derzeit mit einer neuen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb befasst. Dieses Verfahren will Kelber nutzen. "Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen werden Verbesserungen bei Restschuldversicherungen diskutiert."
Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Günter Hirsch, hatte am Dienstag in seinem Jahresbericht erklärt, er sehe beim Thema Restschuldversicherung den Gesetzgeber in der Pflicht. Hauptsächlich werde über Leistungsverweigerungen sowie über behauptete Beratungsmängel bei Vertragsschluss gestritten. Oft lägen kompliziert gestaltete Vertragsbeziehungen zugrunde.