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Ist der Ehepartner in der Kfz-Versicherung mitversichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Paare nutzen ihre Fahrzeuge häufig gemeinsam. Wichtig dabei ist, dass beide Partner in der Versicherungspolice als zugelassene Fahrer eingetragen sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehe- und Lebenspartner sind in der Kfz-Versicherung mitversichert, wenn der Fahrerkreis unbeschränkt ist oder wenn die Versicherung die Nutzung durch den Partner mit einschließt.
  • Bei Zusammenziehen oder Heirat sollten Paare ihre Kfz-Versicherungsverträge prüfen und gegebenenfalls die gegenseitige Mitnutzung festhalten lassen.
  • Die Nutzung des Fahrzeugs durch einen nicht im Fahrerkreis genannten Fahrer kann nach einem Unfall Strafzahlungen mit sich bringen, sofern es sich nicht um einen Notfall gehandelt hat

Kfz-Versicherung: Sind Ehepartner automatisch mitversichert?

Bei der Kfz-Versicherung steht zunächst einmal das Auto und nicht der Fahrer im Mittelpunkt, weil sich die Versicherungspolice immer auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht. Der Halter des Fahrzeugs fungiert dabei zumeist als Versicherungsnehmer.

Allerdings kann die Versicherung mit dem Versicherungsnehmer vereinbaren, dass der Vertrag bestimmte Einschränkungen oder Vergünstigungen mit sich bringt, die sich auf die Person des Halters beziehen. Häufig anzutreffende Vereinbarungen sind

  • die Gewährung eines Beitragsrabattes, wenn der Fahrzeughalter über längere Zeit keinen Unfallschaden verursacht hat,
  • die Einschränkung der Fahrzeugnutzung auf einen definierten Fahrerkreis oder
  • die Beitragsvergünstigung für Wenigfahrer, die nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern jährlich fahren.

Damit gilt der Grundsatz: Wenn zum Fahrerkreis nichts im Versicherungsvertrag steht, dürfen neben dem Fahrzeughalter auch weitere Fahrer das Fahrzeug nutzen. In diesem Fall wäre auch der Ehe- oder Lebenspartner des Fahrzeughalters automatisch mitversichert. Allerdings enthalten viele Kfz-Versicherungsverträge Beschränkungen zum Fahrerkreis, die der Versicherungsnehmer dann auch einhalten muss.

Mitversicherte Ehepartner: Auf welche Klauseln sollte ich achten?

Ob Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner in der Kfz-Police mitversichert ist, hängt von den Bedingungen des Versicherers ab. Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags sollten Sie daher auf die Klausel zum erlaubten Fahrerkreis achten.

Wichtig zu wissen: Ehe- und Lebenspartner des Fahrzeughalters sind nicht automatisch mit eingeschlossen. Wenn die Versicherung einen Fahrerkreis festlegt, sollten Sie darauf achten, dass Ehe- und Lebenspartners des Versicherungsnehmers das Fahrzeug ebenfalls nutzen dürfen.

Den Begriff des Lebenspartners können Versicherungen unterschiedlich definierten. Im Regelfall erkennen Kfz-Versicherer jedoch die Person, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft wohnt, als Lebenspartner an.

Bei Zusammenziehen oder Heirat Verträge prüfen

Wenn Sie heiraten oder mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin zusammenziehen, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihre Kfz-Versicherungsverträge anpassen sollten. Bei zwei vorhandenen Fahrzeugen ist es praktisch, wenn jeder der beiden Partner beide Autos nutzen kann, ohne dass daraus Risiken oder Nachteile entstehen.

Entstehen für die Mitversicherung von Ehepartnern zusätzliche Kosten?

Generell gilt, dass die Kosten für eine Kfz-Versicherung mit zunehmender Anzahl an zulässigen Fahrerinnen und Fahrern steigen. Am teuersten sind in der Regel Policen, die überhaupt keine Einschränkung des Fahrerkreises beinhalten.

Allerdings sehen viele Versicherer bereits in ihren Standardtarifen vor, dass auch Ehe- und Lebenspartner das Fahrzeug steuern dürfen, ohne dass die Versicherung dadurch teurer wird. Wenn ein Aufpreis fällig wird, ist dieser meist deutlich geringer als der Prämienaufschlag, der für die Nutzung durch fremde Fahrer anfallen würde.

Befristete Erweiterung des Fahrerkreises

In aller Regel lässt sich bei Versicherern der Fahrerkreis vorübergehend erweitern. Dies kann sinnvoll sein, wenn in der Police die Nutzung durch den Ehepartner nicht vorgesehen ist und dieser das Auto für einen begrenzten Zeitraum – etwa für eine Urlaubsreise – benötigt.

Für die befristete Erweiterung des Fahrerkreises benötigt die Versicherung die Angaben zum Zeitraum sowie Name und Geburtsdatum des zusätzlichen Fahrers. Der einmalig zu zahlende Aufpreis ist dann deutlich niedriger als die Prämienerhöhung für eine dauerhafte Einbeziehung des zusätzlichen Fahrers.

Was passiert, wenn ein Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrerverursacht wird?

Wenn ein nicht eingetragener Fahrer am Steuer sitzt und einen Unfall verursacht, kann dies für den Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile mit sich bringen. Zwar müssen Fahrzeughalter nicht befürchten, dass sie ihren Versicherungsschutz verlieren. Denn: Sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die Kaskoversicherung erbringt ihre Leistung, auch wenn der Verursacher des Unfalls nicht zum zugelassenen Fahrerkreis gehört.

Allerdings behalten sich die Versicherer dann häufig vor, im Schadensfall eine Nachzahlung zu verlangen. Deren Höhe basiert auf der Annahme, dass in den letzten ein bis zwei Jahren ein Tarif gegolten hätte, bei dem der betreffende Fahrer erlaubt gewesen wäre. Zur rückwirkenden Zuzahlung kommt bei manchen Anbietern noch eine pauschale Strafzahlung hinzu.

Notfälle sind kein Verstoß

Nicht immer wertet die Versicherung das Fahren durch einen nicht eingetragenen Fahrer als Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen. So darf das Fahrzeug in begründeten Notfällen auch von Personen außerhalb des Fahrerkreises gefahren werden.

Beispiel: Ein Fahrer erleidet während der Fahrt einen Schwächeanfall und kann nicht mehr weiterfahren. Dann darf die Ehepartnerin das Steuer bis nach Hause oder ins Krankenhaus übernehmen, auch wenn sie in der Versicherungspolice nicht als Fahrerin eingetragen ist.