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Sommerreifen im Winter: Versicherungsschutz ist in Gefahr

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

In Deutschland wird es allmählich kalt. Für Autofahrer bedeutet das: rechtzeitig umsteigen auf Winterreifen. Nach Unfällen kann es ansonsten Probleme mit der Versicherung geben.

Wer auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen einen Unfall baut, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. «Denn sowohl Kasko- als auch Kfz-Haftpflichtversicherer prüfen, ob der Schaden durch die ungeeignete Bereifung grob fahrlässig herbeigeführt wurde», sagt Bianca Boss als Vorständin des Bundes der Versicherten (BdV). Unter Umständen zahlt dann die Versicherung nicht den ganzen Schaden.

Versicherung kann sich auf Mithaftung berufen

Bei der Haftpflichtversicherung wird zwar der Fremdschaden bezahlt. Aber der Versicherer kann Zahlungen vom Verursacher oder der Verursacherin zurückverlangen. Das geht allerdings nur bis zu einer Höhe von 5000 Euro.

Wer einen Kaskoversicherungsvertrag hat, bei dem auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet wird, bekommt in der Regel den eigenen Schaden bezahlt. Das ist aber kein Freifahrtsschein für falsche Bereifung. Denn Winterreifen sei für die eigene Sicherheit und die der anderern von hoher Relevanz.

Wann wintertaugliche Reifen Pflicht sind

In Deutschland gilt anders als in manchen anderen Ländern eine situative Winterreifenpflicht und kein fester Zeitraum. Sprich, immer dann, wenn unter anderem Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht, müssen wintertaugliche Reifen aufgezogen sein. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.