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Bei Kfz-Versicherung auf fiktive Schadenabrechnung achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Durch die fiktive Schadenabrechnung haben Autobesitzer bei der Kaskoversicherung die Wahl, ob sie den Schaden durch eine Reparatur beheben lassen wollen oder nicht. Doch der erste Versicherer hat dieses Angebot bereits gestrichen. Verbraucher sollten sich daher die Versicherungsbedingungen genau ansehen.

Auf fiktive Schadenabrechnung nicht verzichten

Autobesitzer sollten beim Abschluss einer Kaskoversicherung auf den Anspruch auf fiktive Schadenabrechnung achten. Das empfiehlt der Bund der Versicherten (BDV). Diese Variante sei bei Kaskotarifen absolut üblich, wurde von einem ersten Direktversicherer im Zuge einer Umstellung aber aus dem Standardtarif entfernt, wie der BDV berichtet. Sie sei in dem Fall nur noch gegen Zuschlag erhältlich.

Es sei nicht auszuschließen, dass weitere Anbieter diesem Beispiel folgen, erklärt Bianca Boss vom BDV. Autofahrer achten bei Angeboten von Direktversicherern lieber genau darauf, ob bestimmte Leistungen womöglich ausgeschlossen sind, die eine Police aber auf jeden Fall erfüllen sollte. Dazu zählen laut den Experten beispielsweise auch Folgeschäden durch Marderbisse. Der günstigste Preis allein jedenfalls sollte nicht das Tarifauswahl-Kriterium sein.

Schadenregulierung ohne Reparatur

Bei einer fiktiven Schadenabrechnung kann der Schaden am Auto auch auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags der Werkstatt reguliert werden. So kann man selbst entscheiden, ob man ihn wirklich beheben lassen möchte oder etwa mit der Delle in der Tür lebt.

Besteht die Option nicht, kann man sich nur jene Reparaturkosten ersetzen lassen, die tatsächlich angefallen sind - also auf Basis einer Rechnung von der Werkstatt.