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Autofahren mit 17: Das sollten Führerschein-Neulinge wissen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Essen/Hannover – Wer noch nicht volljährig ist, kann in Deutschland trotzdem seinen Führerschein machen und sich – ganz offiziell – hinters Steuer setzen und mit dem Auto über deutsche Straßen fahren. Hierfür gelten aber bestimmte Voraussetzungen, wie der TÜV Nord erklärt.

Jugendliche können den Führerschein der Klassen B und BE im Rahmen der Sonderregelung "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" (BF 17) schon im Alter von 17 Jahren machen. Anmelden kann man sich bei einer Fahrschule frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres, so die Prüforganisation. Voraussetzung: Die Eltern oder die Erziehungsberechtigten müssen dem Vorhaben zustimmen, also den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde unterstützen.

Vorgegebene Fristen für Prüfungen

Die theoretische Führerscheinprüfung können die künftigen Autofahrer frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor der Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen. Nach erfolgreich bestandenen Prüfungen und frühestens zum 17. Geburtstag gibt es dann die Prüfungsbescheinigung, die das Fahren unter gewissen Auflagen genehmigt.

Fahren nur mit Begleitperson und Prüfungsbescheinigung

Das heißt konkret: Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mit im Auto sitzen, die auch namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist. Diese Begleitperson muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Auto-Führerschein besitzen und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Das Dokument gilt als Nachweis der Fahrerlaubnis nur in Deutschland und wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres ohne zusätzliche Fahrstunden und ohne eine erneute Prüfung auf Antrag in einen regulären Führerschein umgetauscht. Die Probezeit beim Begleiteten Fahren beträgt wie beim normalen Erwerb des Führerscheins zwei Jahre und startet mit dem Beginn des begleitenden Fahrens.