Urteil zu Bestandsdaten: Mehr Schutz für Handy- und Internetnutzer
Stand: 29.01.2021
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Berlin – Künftig gelten höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern. Das ergab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, das es den Sicherheitsbehörden schwerer macht, zur Strafverfolgung und Terrorabwehr sogenannte Bestandsdaten von Handy- und Internetnutzern abzurufen. Gleichzeitig wird damit auch das bereits verabschiedete Gesetz gegen Hasskriminalität nachgebessert, in dem bislang ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz im vergangenen Jahr wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt.
Urteil: Datenabfrage nur bei drohender Gefahr zulässig
Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung. Bisher waren solche Datenabfragen allgemein zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geändert werden musste.