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Hintergrund: Vorratsdatenspeicherung - Was wird registriert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Telekommunikationsunternehmen müssen seither alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen sechs Monate lang speichern. Dabei geht es um technische Daten, nicht um die Inhalte der Gespräche. Ein Verdacht oder konkreter Hinweis auf Gefahren ist dafür nicht nötig. Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Zuge der Strafverfolgung Zugriff auf die Daten, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt.

Die Speicherung wurde durch eine EU-Richtlinie vorgegeben, die der Terrorabwehr dienen soll. Deutschland bleibt mit sechs Monaten an der unteren Grenze. Die EU erlaubt eine Speicherung bis zu zwei Jahre.

Über die vorsorgliche Speicherung aller Telefon- und Internet-Verbindungsdaten wird seit Jahren gestritten. Juristen und Datenschützer kritisieren sie als unverhältnismäßig und weisen auf das Risiko des Datenmissbrauchs hin. Kritiker des Gesetzes sehen sich angesichts des aktuellen Bespitzelungsskandals bei der Telekom in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt.

Die Telekommunikationswirtschaft hatte zudem die hohen Kosten kritisiert. Für Abrechnungszwecke hatten die Unternehmen allerdings Verbindungsdaten auch früher schon gespeichert, in der Regel aber für einen kürzeren Zeitraum. Nicht erfasst wurden bislang Verbindungsdaten von Flatrate-Tarifen ohne zeitliche Einschränkung.

Bei Telefonaten werden Datum, Uhrzeit und Rufnummer beider und eventuell weiterer Gesprächspartner gespeichert, bei Mobilfunkverbindungen auch der Standort zu Beginn des Gesprächs.

Die Kommunikation über das Internet wird erst ab 1. Januar 2009 erfasst. Gespeichert werden dann die Anschlusskennung, die Zugangsdaten des Computers (IP-Adresse) sowie Beginn und Ende der Internetnutzung. Nicht gespeichert wird, welche Webseiten der Nutzer besucht hat. Erfasst werden auch die Daten von E-Mail-Verbindungen und die Internet-Telefonie.