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Massenbeschwerde gegen Datenspeicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Karlsruhe (dpa) - Nur ein Dutzend nassgeregneter Bürgerrechtler kam zum historischen Ereignis auf den Karlsruher Schlossplatz. Gerade hatte sie ein Vertreter der Karlsruher Ordnungsbehörde verscheucht, weil sie ihre Protesttafel gegen den Überwachungsstaat an der falschen Stelle aufgebaut hatten. Dennoch zogen sie unverdrossen zum Bundesverfassungsgericht, um dort zwölf Umzugskartons ins Foyer zu schleppen und damit Verfassungsgeschichte zu schreiben: Am Freitag, gegen zwölf, reichten sie die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik ein.

Wenigstens wird der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" nicht müde, den Superlativ der Massenklage zu beteuern; das Gericht selbst führt dazu keine Statistik. Mit den Klagevollmachten von 34 443 Betroffenen wollen die Bürgerrechtler die seit Jahresanfang geltende sechsmonatige Speicherpflicht für sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten zu Fall bringen.

Nicht unwahrscheinlich, dass dem Arbeitskreis wirklich der Eintrag ins Guinnessbuch gebührt. In Zeiten des Internet lässt sich der Massenprotest mit online hinterlegten Urkunden sehr viel einfacher organisieren. Zu Zeiten der Volkszählung Anfang der 80er Jahre verteilten alternative Alpakapulli-Träger Handzettel an Infoständen - und brachten es auf gut 1300 Beschwerdeführer, die 1983 mit dem Volkszählungsurteil Erfolg hatten.

So ist die Massenklage vor allem Symbol einer wiedererwachenden Sensibilität für den Datenschutz. Längst schien es den Menschen gleichgültig, wer was von ihnen weiß. Soziale Internet-Netzwerke wie MySpace und StudiVZ leben vom Offenbarungseifer, und Verbraucher haben wenig Scheu, durch den Gebrauch von Kundenkarten tiefe Einblicke in ihre Konsumgewohnheiten zu gewähren.

Die heftige Diskussion um die - soeben von Karlsruhe mit hohen Hürden versehene - Online-Durchsuchung markierte dagegen einen Bewusstseinswandel. Zwar war das technisch unglaublich aufwendige Ausspionieren von Computern von vornherein zur Massenüberwachung untauglich. Doch weckte allein die Vorstellung in der rasch wachsenden Internetgemeinde die Erkenntnis, dass die digitalen Einsen und Nullen auf der Festplatte ziemlich privat sein können.

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts, allesamt in der Zeit vor dem Aufkommen des Internet-Exhibitionismus sozialisiert, haben den Datenschutz ohnehin immer hochgehalten. Weshalb sich die Gegner der Vorratsdatenspeicherung gute Chancen ausrechnen - zumal nach dem Urteil zur Online-Durchsuchung.

Für die Substanz der Kritik steht vor allem die vom Massenprotest unabhängige Verfassungsbeschwerde eines juristisch ungemein versiertes Duos: Burkhard Hirsch und Gerhart Baum, seit Jahren im permanenten Unruhestand für den Rechtsstaat unterwegs. In wechselnden Besetzungen, diesmal wieder im Verbund mit Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, haben die FDP-Politiker die liberalen Urteile der letzten Jahre erkämpft: zur Online-Durchsuchung, zum Luftsicherheitsgesetz, zum Lauschangriff.

Hirsch sieht seine Kritik durch das jüngste Urteil bestätigt. Denn die neue Speicherpflicht - die zwar nicht Inhalte, aber sämtliche Verbindungsdaten von Telefonaten sowie Handy-Standortkennungen umfasst - schafft Datenbestände, aus denen sich ein detailgenaues Persönlichkeitsbild zeichnen lässt. Fraglos ein Eingriff in Grundrechte, auch wenn die Daten zunächst beim Provider bleiben.

Das Urteil zur Online-Durchsuchung lässt solche Eingriffe aber nur aus konkretem Anlass zu, allgemeine Risiken reichen nicht. Mit diesem Hebel will Hirsch die Vorratsdatenspeicherung kippen - denn sie erfasse jeden auch noch so unverdächtigen Bürger: "Wenn man das bei jedermann macht, ist kein vernünftiger Anlass mehr da. Das ist eine reine Vorfeldspeicherung", sagte er der dpa.