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Kinderkonto: Wie Sie ein Girokonto für Kinder eröffnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Girokonto für ihre Kinder können Eltern den Nachwuchs frühzeitig an den Umgang mit Geld gewöhnen.
  • Die meisten Banken führen das Konto für den Sprössling gebührenfrei.
  • Ab welchem Alter Sie ein Kinderkonto eröffnen können, variiert von Bank zu Bank.
  • Kostenlose Konten mit gutem Leistungsumfang finden Sie im Girokonto-Vergleich von Verivox.

Zum Girokonto-Vergleich

Ab welchem Alter ist ein Kinderkonto sinnvoll?

Mit dieser Frage sehen sich Eltern, die ihren Kindern Taschengeld geben, zwangsläufig konfrontiert. Für kleine Kinder bis 10 Jahre ist es sinnvoll, den Kindern das Taschengeld bar in die Hand zu geben, da das Ausgeben und der damit verbundene Verlust des Geldes direkt wahrgenommen werden. Ältere Kinder können dagegen mit einem Jugendkonto beziehungsweise Schülerkonto das Haushalten mit ihren Ersparnissen üben.

Kinderkonto eröffnen

Um ein Girokonto für Kinder und Jugendliche zu eröffnen, sind die Erlaubnis und das Beisein der Eltern nötig. Im Zuge dessen können Eltern oder Vormund auch gleichzeitig die Rahmenbedingungen festlegen. Dabei wird bestimmt, ob Bargeldabhebungen, Überweisungen oder EC-Zahlungen gestattet sind. Diese sogenannte Kontovollmacht der Eltern erlischt jedoch mit dem 18. Lebensjahr des Kindes.

Wie lange bleibt ein Kinderkonto kostenlos?

Mit Erreichen der Volljährigkeit verändert sich oft auch die Situation in Bezug auf die Kontoführungsgebühren. Viele Kinderkonten sind kostenlos und bei einigen Anbietern bleiben sie das auch nach dem 18. Geburtstag. Andere hingegen erheben ab diesem Zeitpunkt eine Gebühr. Dauerhaft gebührenfreie Anbieter finden Sie unter kostenloses Girokonto.

Geld vom Taschengeldkonto abheben

Ein Kinderkonto, welches bei einigen Anbietern auch Taschengeldkonto oder Mäusekonto genannt wird, wird auf Guthabenbasis geführt, da Minderjährige in keiner Weise Kreditverbindlichkeiten eingehen dürfen. Aus diesem Grund entfällt bei einem Taschengeldkonto auch die Ausgabe einer EC- beziehungsweise Girocard. Stattdessen erhalten die Jüngsten eine Bankcard, welche bei Filialbanken den Ausdruck von Kontoauszügen und die Bargeldversorgung an den institutseigenen Geldautomaten ermöglicht.

Direktbanken gehen hier einen Schritt weiter. Der Ausdruck von Kontoauszügen entfällt, da diese online abgerufen werden. Barverfügungen an Geldautomaten werden durch die Ausgabe einer Prepaid-Kreditkarte ermöglicht. Diese funktioniert wie eine Prepaid-Karte für das Handy, das heißt, vor dem Gebrauch muss ein Guthaben aufgeladen werden. Anschließend kann das Kind diese Karte wie eine herkömmliche Kreditkarte einsetzen. Barverfügungen sind ebenso möglich wie das Bezahlen im Einzelhandel oder im Internet. Die Ausgabe der Prepaid-Karten ist ebenfalls altersabhängig. Ein Direktanbieter stellt sie bereits ab einem Alter von sieben Jahren zur Verfügung, normalerweise liegt das Mindestalter jedoch um die 14 Jahre. Die Vorteile für ein Taschengeldkonto liegen auf der Hand: Bereits von jungen Jahren an lernen die Kinder selbständig mit ihrem Geld umzugehen und hauszuhalten.

Girokonto für das Kind: Darauf kommt es an

Wie bei Geldanlagen für Erwachsene gibt es beim Taschengeldkonto je nach Anbieter unterschiedliche Konditionen. Wichtig ist vor allem, dass es sich bei dem Girokonto um ein reines Guthabenkonto handelt, für welches keine Kontoführungsgebühren erhoben werden. Auch Überweisungen, Kontoauszüge und Bargeldabhebungen sollten nicht mit Gebühren behaftet sein. Weitere wichtige Punkte sind eine kostenfreie Bankkarte sowie genügend Bankautomaten in der Nähe. Optional können noch Guthabenverzinsung oder eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte von Vorteil sein.