Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Krediten erwartet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Bankkunden, die vor 2011 einen Kredit aufgenommen haben, schauen gebannt nach Karlsruhe. Der BGH klärt die Frage, ob Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden dürfen. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox erklärt, worum es im Detail geht.

Bereits im Mai hatte der Bundesgerichtshof die Bearbeitungsentgelte der Banken bei Ratenkrediten für unwirksam erklärt, wenn sie auf vorformulierten Bestimmungen beruhen. Seitdem fordern viele Bankkunden ihre Gebühren erfolgreich zurück. Bei Krediten, die vor 2011 abgeschlossen wurden, lehnen die Banken eine Rückerstattung oft wegen Verjährung ab.

Urteil über den Beginn der Verjährungsfrist

Das Gericht soll deshalb am Dienstag entscheiden, ob die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen begann, als die Kunden den Kreditvertrag abschlossen. Dann können Kunden mit älteren Krediten keine Entgelte mehr zurückfordern. Oder begann die Frist erst, als die Kunden von ihren Ansprüchen erfahren haben? Dann dürften die Verbraucher profitieren.

Die Ansprüche geltend zu machen, wird selbst nach einer positiven Entscheidung manchmal schwer. Teilweise verweigern die Banken die Rückzahlung, weil das Entgelt individuell ausgehandelt worden sei. Der Bundesgerichtshof hat hier jedoch im ersten Urteil enge Grenzen gezogen. Demnach ist ein Entgelt, das je nach Höhe der Kreditsumme automatisch in ein Leerfeld des Vertrages eingetragen wurde, nicht individuell ausgehandelt. Kunden, die mit dem Bescheid ihrer Bank nicht zufrieden sind, können sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden.

Umschuldung senkt die Monatsrate

Außerdem können Kunden Geld sparen, wenn sie durch eine Umschuldung ihre Kreditraten senken. Das liegt am Zinsniveau, das 2010 deutlich höher lag als heute.

Wer zum Beispiel im November 2010 einen Autokredit über 25.000 Euro mit einem Zinssatz von 8,0 Prozent und einer Laufzeit von 7 Jahren aufgenommen hat, zahlt maximal eine monatliche Rate von 390 Euro. Schuldet der Autofahrer den Restkredit in Höhe von 12.435 Euro auf einen aktuell sehr günstigen Festzins von 3,29 Prozent um, so spart er über die Restlaufzeit bis zu 831 Euro dank der niedrigeren Monatsrate. Die Entschädigung in Höhe von einem Prozent der Restschuld, die der alten Bank wegen der Kreditablösung zusteht, ist dabei bereits berücksichtigt.

Umzuschulden kann sich für Verbraucher lohnen unabhängig davon, ob die Richter ihnen jetzt ein Recht auf Rückerstattung des Entgelts zusprechen. Angesichts der hohen Differenz bei den Zinsen ist ein individueller Kreditvergleich in jedem Fall empfehlenswert.

„Die Verbraucher haben das Sparpotenzial der Umschuldung entdeckt“, sagt Ingo Weber, Geschäftsführer und Chief Financial Officer bei Verivox. Knapp jeder fünfte Nutzer, der über den Kreditvergleich von Verivox ein Darlehen beantragte, wollte damit umschulden. Die Darlehenssumme lag mit 17.200 Euro deutlich über dem Durchschnitt aller Kreditanträge. Untersucht wurde dafür eine Stichprobe von über 5.000 Kunden.