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Extrakosten für Änderungen beim Hauskredit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Bei der Baufinanzierung sind die Zinsen und flexible Tilgungsmöglichkeiten sicher die wichtigsten Auswahlkriterien. Doch es können auch Gebühren für Extraleistungen anfallen und zukünftige Hausbesitzer sollten vor der Unterschrift unter den Kreditvertrag einen kritischen Blick darauf werfen.

Der Grund: Muss ein Darlehensvertrag nachträglich geändert werden, dann kann das teuer werden, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei zehn Banken und Bausparkassen ergab. Bieten zwei Banken gleiche Zinskonditionen, sollte das Institut den Vorzug erhalten, das bei einer späteren Änderung des Darlehensvertrags weniger zulangt. Wofür die Geldinstitute kassieren:

Kreditnehmer ändern: Soll ein Kreditnehmer aus dem Vertrag entlassen werden, zum Beispiel nach einer Trennung, verlangen Geldinstitute dafür Gebühren. Die Mehrzahl der Finanzierer kassierte dafür zwischen 200 und 300 Euro. Ein Kreditinstitut verlangte sogar ein Prozent der Finanzierungssumme. Nur eine Bank bot diesen Service gratis an.

Übertragung auf anderes Objekt: Will der Kreditnehmer statt des Hauses im Grünen später lieber eine Wohnung in der Stadt finanzieren, kann der Darlehensvertrag zwar in der Regel übertragen werden. Aber gratis ist die Änderung der Grundschulden nicht. Bei einer Kreditsumme von 200 000 Euro ermittelten die Verbraucherschützer Gebühren zwischen 200 und 2000 Euro.

Reduzierung der Darlehenssumme: Wer die zunächst geplante Darlehenssumme reduzieren möchte, muss eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung zahlen. Hier lassen sich manche Banken schon dafür bezahlen, dass sie die Höhe der Entschädigung ausrechnen. In einem Fall kostete dieser Service 175 Euro.

Anpassung der monatlichen Rate: Wer seine monatliche Rückzahlungsrate erhöhen oder reduzieren will, bekommt das bei einigen Instituten zum Nulltarif. In einem Fall mussten Kunden allerdings 450 Euro zahlen.