Bußgeld droht: Rohre für Heizung und Warmwasser dämmen
Stand: 09.01.2015
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Berlin - Heizungsrohre und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein. Hauseigentümer müssen dafür bereits seit 2007 sorgen, so der Eigentümerverband Haus & Grund. Wer dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen ist, muss jetzt mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, denn Verstöße gelten nun als Ordnungswidrigkeit.
Ob die Vorschrift eingehalten wird, überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau. Die Stärke der Dämmung hängt vom Innendurchmesser der Rohre ab. Je größer der Durchmesser, desto dicker muss die Dämmung sein. Die genauen Vorgaben finden sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) Anlage 5.