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Benzinpreis-Wächter planen Meldepflicht im Fünf-Minuten-Takt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn - Nie war Benzin teurer als 2012. Eine Markttransparenzstelle soll deshalb für mehr Wettbewerb sorgen. Künftig müssen Tankstellenbetreiber Preisbewegungen in Echtzeit melden. Die rechtliche Grundlage dafür liegt nun im Entwurf vor.

Viermal täglich ändert sich laut Statistischem Bundesamt an Tankstellen im Schnitt der Preis. In diesem hektischen Auf und Ab verlieren viele Autofahrer den Überblick und ärgern sich hinterher, zu teuer getankt zu haben. Die geplante Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt will mit minutengenauen Preismeldungen dagegen steuern. Mit dem Start der Meldestelle rechne er "im Laufe dieses Jahres", sagte der Chef des Bundeskartellamtes Andreas Mundt.

Ende dieser Woche sei der Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums an die betroffenen Verbände und an Verbraucherinformationsdienste verschickt worden, die die Daten künftig verbreiten wollen.

Meldung im Fünf-Minuten-Takt

Der Entwurf, welcher der dpa vorliegt, sieht eine Meldepflicht für Preisbewegungen innerhalb von nur fünf Minuten vor. Ursprünglich stand einmal eine Ein-Wochen-Frist im Gesetzentwurf. Andererseits müssen nur die drei gängigsten Sorten Super E 5, E 10 und Diesel gemeldet werden, und die Bundesregierung verzichtet auf die ursprünglich geplanten Angaben der jeweiligen Produktmengen. Damit kommt sie der Kritik der Benzinbranche entgegen.

Die brandaktuellen Daten gehen an die Preisstelle im Kartellamt, die sie kostenlos an Verbraucherinformationsdienste weitergibt. Dafür hätten bereits zahlreiche Unternehmen ihr Interesse bekundet, sagte Mundt. Nennen wollte er noch keins. Nach Brancheninformationen ist der ADAC dabei. Per Smartphone oder Navigationsgerät sollen die Informationen die Verbraucher dann auch unterwegs erreichen, so dass sie die billigste Tankstelle ansteuern können. "Es geht darum, dass die Preise wirklich im Wettbewerb zustande kommen, denn Wettbewerb sorgt gemeinhin auch für niedrigere Preise", sagte Mundt.

Meldepflicht soll Wettbewerb ankurbeln

Bisher fehle es am Markt mit seinen knapp 15.000 Tankstellen an Transparenz für den Verbraucher. Mit der neuen Einrichtung könnten die Verbraucher in Zukunft selbst dem Wettbewerb unter den Anbietern auf die Sprünge helfen, sagte Mundt. Um wie viel der Preis sinken könnte, sei nicht seriös vorherzusagen, betonte der Kartellamtschef. Im Nachbarland Österreich, wo eine ähnliche Preisbeobachtungsstelle eingerichtet wurde, gab das Preisniveau im europäischen Vergleich deutlich nach.

Mitte 2011 hatte das Kartellamt in einer Sektoruntersuchung festgestellt, dass die fünf großen Mineralölkonzerne in Deutschland gemeinsam einen marktbeherrschenden Einfluss ausüben. "Das Ziel ist es auch, das Oligopol ein wenig in Unruhe zu versetzen", sagte Mundt.

Zu der Verordnung werden Ende Januar noch die betroffenen Verbände und die Verbraucherinformationsdienste angehört und der Bundestag muss zustimmen. Mit der Verabschiedung rechnet Mundt bis etwa Ende März. Danach könne die technische Umsetzung, etwa die Beschaffung von nötiger Hard- und Software, in Angriff genommen werden. Spätestens dann werden auch Dienstleister mit der Entwicklung der Software für Smartphones und Navigationsgeräte beginnen können.

Verwaltungsaufwand bleibt im Rahmen

Die Benzinbranche hatte die Gesetzgebungspläne der Bundesregierung für eine Meldestelle im vergangenen Jahr zunächst abgelehnt und von einem "Bürokratiemonster" gesprochen. Nach der Überarbeitung des Entwurfs unterstützt nun auch der Mineralölwirtschaftsverband das Vorhaben. Der Verwaltungsaufwand halte sich sehr in Grenzen, sagte Mundt. Mehr als 13.000 der 15.000 Tankstellen in Deutschland seien internationalen oder mittelständischen Ketten angeschlossen, die ihre Preisdaten ohnehin zentral elektronisch steuerten. Diese Daten könnten ohne Probleme weitergegeben werden.

Für Kleinunternehmer - im Extremfall mit nur einer Tankstelle - seien verschiedene Modelle mit automatischen Übermittlungsgeräten für 500 bis 1000 Euro oder einem Umbau der Kasse denkbar. Und beim Kartellamt entstehe keineswegs eine Mammutbehörde. Insbesondere im laufenden Betrieb werde der Aufwand überschaubar bleiben.