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Was tut Verivox für mich?

Wir engagieren uns auf nationaler und europäischer Ebene für besseren Verbraucherschutz. Wir haben strenge Richtlinien und entwickeln diese ständig weiter, um unsere Kunden vor unfairen Tarifbedingungen zu schützen.
Inhalt dieser Seite
  1. Verbraucherschutz bei Verivox
  2. Digitaler Verbraucherschutz und EU-Prinzipien für Vergleichsportale
  3. Mehr Sicherheit beim Tarifvergleich
  4. Chronologie: Verbraucherschutz bei Verivox
  5. Unsere Forderungen
  6. Datenschutz

Verbraucherschutz bei Verivox

Verivox lässt seine Tarifrechner regelmäßig von Institutionen wie dem TÜV testen und zertifizieren. Bei der Stiftung Warentest oder dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) erzielen wir regelmäßig Testsiege und Bestnoten. Wir möchten unsere Angebote ständig verbessern und an die Kunden- und Marktbedürfnisse anpassen. Dazu suchen wir auch den Dialog und Austausch mit Behörden und Verbraucherschützern – sogar auf EU-Ebene. Das lohnt sich und gibt unseren Kunden Sicherheit, auf die sie sich verlassen können.

Digitaler Verbraucherschutz und EU-Prinzipien für Vergleichsportale

Verivox bekennt sich (zusammen mit anderen Portalbetreibern der ProSiebenSat.1-Gruppe) mit einer Selbstverpflichtung zu einem umfangreichen und zukunftsorientierten, digitalen Verbraucherschutz.

Zur Selbstverpflichtung

Unsere verbindlichen Leitlinien basieren auf den „Schlüsselprinzipien für Vergleichsinstrumente“ der Europäischen Kommission. An deren Entwicklung hat Verivox als erster Vertreter der deutschen Digitalwirtschaft bereits seit 2012 mitgearbeitet.

Mehr Informationen zu den neun „Schlüsselprinzipien für Vergleichsinstrumente“ der Europäischen Kommission und wie Verivox diese umsetzt, erhalten Sie hier.

Zudem haben wir für unsere Tarifvergleiche die Verivox-Verbraucherschutzrichtlinien erstellt. Diese legen im Sinne des Verbraucherinteresses strenge Maßstäbe an unsere Tarifrechner in verschiedenen Teilbereichen.

Übersicht: Verivox-Verbraucherschutzrichtlinien:

Mehr Sicherheit beim Tarifvergleich

Wir möchten Verbraucher vor unfairen Tarifen schützen und die Transparenz unserer Preisvergleiche stetig verbessern und weiterentwickeln. Deshalb stellen wir uns und unsere Services ständig auf den Prüfstand.

Chronologie: Verbraucherschutz bei Verivox

Vorstoß für einen verbesserten Verbraucherschutz im Internet:

Die ProSiebenSat.1-Gruppe stellt gemeinsam mit den unternehmenseigenen Portalen Verivox, billigermietwagen.de und CamperDays am 30. Januar 2019 eine Selbstverpflichtung für Vergleichsportale vor. Diese legt verbindliche Regeln fest und gewährleistet einen bestmöglichen Verbraucherschutz im Rahmen internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Damit reagieren die beteiligten Unternehmen nicht nur auf eine Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz, sondern demonstrieren erneut ihr Engagement für mehr Qualität und Transparenz bei Vergleichsportalen.

November:

Mehr Sicherheit beim Autokauf: Wer ein Auto kauft, erfährt, ob der Wagen sein Geld wert ist oder nicht. Verivox bietet im Autobereich ein Kfz-Gutachten in Kooperation mit der Hüsges Gruppe und Carly – Connected Car an, das auch Tachomanipulationen aufdeckt.

Oktober:

Verivox unterstützt und begrüßt die vom Bundeskartellamt eingeleitete Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ im Internet. „Wir teilen ausdrücklich die Sichtweise des Bundeskartellamtes, dass die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale für Verbraucher verlässliche Werte darstellen müssen“, sagt Chris Öhlund, CEO der internationalen Verivox-Gruppe.

Juni:

Gemäß der Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich wird bei allen Tarifen künftig ein Produktinformationsblatt (PIB) hinterlegt. Auf Wunsch bekommen Kunden das PIB auch per E-Mail zugeschickt.

Dezember:

In Kooperation mit Prof. Dr. Thomas Knieper vom Lehrstuhl für Computervermittelte Kommunikation an der Universität Passau veröffentlicht Verivox eine Grundlagenstudie zum digitalen Verbraucher. Das Ergebnis: Preisvergleichsportale sind im Alltag der digitalen Verbraucher angekommen. Dabei zeigt sich, dass die Nutzung kritisch und reflektiert erfolgt.

Oktober:

In der Kfz-Versicherung unterstützt Verivox seine Nutzer bei der Kündigung. In Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Aboalarm wird automatisiert ein Formular erstellt, das der Dienstleister an den alten Versicherer verschickt. Wer den Service nutzt, läuft nicht Gefahr, die Kündigung zu verpassen.

September:

Das Verivox-Verbraucherzentrum wird in Mannheim eröffnet. Es schlägt eine Brücke zwischen dem Verivox-Vergleichsportal im Internet und der persönlichen Beratung vor Ort durch einen kompetenten Experten.

Juni:

Kundenbewertungen auch im Kfz-Versicherungsvergleich: Alle Kunden werden nach dem Vertragsabschluss gefragt, wie zufrieden sie mit ihrem Versicherer sein. Das Ergebnis wird als Bewertung im Versicherungsvergleich angezeigt. Das Ziel: Kunden helfen Kunden bei der Anbieterwahl.

April:

Verivox-Tarifnoten jetzt auch im DSL-Vergleichsrechner: Die Tarifnote ergibt sich nach erhobenen Daten aus einer Kundenumfrage 50% (durchgeführt von YouGov) und der Bewertung der Vertragsbedingungen 50%. Wertvolle Information für den Kunden bei der Entscheidungsfindung.

Februar:

Im Bereich Versicherungen sagt Verivox noch klarer als bisher, dass wir als Versicherungsmakler arbeiten. Am Anfang eines Versicherungsvergleichs erhält der Nutzer einen Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation, die über den Status als Vermittler aufklärt. Zu diesem Zeitpunkt ist Verivox deutlich transparenter als andere Vergleichsportale.

Dezember:

Mit Hilfe der neuen Filteroption „Auslandsflatrate“ im DSL-Rechner von Verivox können Verbraucher ab sofort gezielt nach Angeboten mit Festnetz-Flatrates ins Ausland suchen.

November:

Mit einem Klick zum regionalen Anbieter: Mit der Einführung des Regionalfilters ist die Suche nach dem passenden heimischen Stromanbieter ganz einfach. Der Regionalfilter listet mit nur einem Klick alle regionalen Stromanbieter auf, deren Standort in einem Umkreis von 100 Kilometern zum Kunden liegt.

Der neue Verivox DSL-Rechner geht online. Mit einer Vielzahl von verbraucherfreundlichen Funktionalitäten, neuen Sortierfunktionen und Filtereinstellungen bietet er mehr Transparenz und Übersichtlichkeit. Zahlreiche Info-Buttons mit Erklärungen und Hintergrundinformationen erleichtern die Tarifsuche.

Juli:

Eine neue Filteroption im Mobilfunk-Rechner von Verivox macht die Tarifsuche für Verbraucher noch flexibler. Mit jeweils einem Klick wird eine „EU-Auslandsoption für Telefonie“ bzw. eine „EU-Auslandsoption für Internet“ in die Tarifsuche mit aufgenommen.

Ebenfalls neu im Mobilfunk-Rechner: die Suchoption „max. 1 (2, 3) Tarif(e) pro Anbieter anzeigen“. Diese Filteroption ermöglicht Verbrauchern, die Anzahl der angezeigten Tarife eines Anbieters zu begrenzen.

Mai:

Verivox integriert verifizierte Kundenbewertungen (positiv/negativ) mit Kommentarfunktion in den DSL-Rechner: Verbraucher, die über Verivox ihren Internetanbieter gewechselt haben, können ihre Erfahrungen teilen und anderen Wechselinteressierten bei der Auswahl des besten Anbieters helfen.

April:

Der Verivox-Kreditvergleich ist transparenter als bei anderen Portalen. Verbraucher können beispielsweise selbst entscheiden, ob sie ein Kreditangebot von vielen oder nur von einer ausgewählten Bank erhalten möchten. Bei Wettbewerbern klicken Verbraucher auf die Konditionen einer bestimmten Bank – doch die Nutzerdaten werden dennoch an zahlreiche Banken versandt, von denen Kreditangebote im E-Mail-Eingang landen.

Verbraucherfreundlich ist auch die Lösung bei der Restschuldversicherung. Da viele Verbraucher das Zusatzprodukt wünschen, bietet Verivox es an – neutral und ohne den Kunden zum Abschluss zu drängen. Denn Verbraucherschützer sehen es kritisch, wenn Vermittler Kredite mit Restschuldversicherung aggressiv verkaufen und dabei nicht auf den Kundennutzen achten. Verivox bietet seinen Nutzern außerdem Erklärtexte in einer einfachen, verständlichen Sprache und die Möglichkeit des Direktvergleichs unterschiedlicher vom Nutzer ausgewählter Tarife.

März:

Verivox diskutiert auf Einladung der Europäischen Kommission Kriterien für Vergleichsportale. Ziel einer Expertengruppe, der Unternehmen, Verbraucherschützer und Behörden aus ganz Europa angehören, ist die Stärkung des Verbrauchervertrauens durch gesetzeskonforme, transparente und benutzerfreundliche Vergleichsangebote. Als Vorreiter der Branche unterstützt Verivox klare Qualitätskriterien, die transparente und verbraucherfreundliche Vergleiche sicherstellen.

Verivox bietet die Möglichkeit, eine Kfz-Versicherung gegen Vorkasse abzuschließen. Das hilft besonders Verbrauchern, die aus Bonitätsgründen Schwierigkeiten haben, Versicherungsschutz zu erhalten.

September:

Der neue Verivox Mobilfunk-Rechner geht online. Mit einer Vielzahl von verbraucherfreundlichen Funktionalitäten, neuen Sortierfunktionen und Filtereinstellungen bietet er mehr Transparenz und Übersichtlichkeit.

Juni:

Der Kfz-Versicherungsvergleich von Verivox startet. Er basiert auf den Erkenntnissen zahlreicher Kundenbefragungen und interner Studien zum Nutzungsverhalten in Vergleichsrechnern. So werden Kundenwünsche umgesetzt und der Vergleich erleichtert. In der Folgezeit werden die Tests kontinuierlich fortgesetzt. Daraus resultieren Textinformationen, die den Verbraucher noch besser durch den Vergleich leiten. Es kommen im Laufe der Zeit immer mehr Versicherer hinzu, bei denen Verbraucher einen Vertrag direkt abschließen können. Eine hohe und repräsentative Marktabdeckung ist erreicht.

Dezember:

Verivox bietet Verbrauchern als erstes Vergleichsportal die Möglichkeit, Stromtarife nach den empfohlenen Voreinstellungen der Stiftung Warentest zu vergleichen. Mit dem neuen Filter werden im Strompreisvergleich nur noch Stromtarife angezeigt, die den Empfehlungen der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 12/2013) entsprechen.

Oktober:

Verivox zeigt im Bereich „Tarif-Empfehlungen“ nur noch einen Strom- bzw. Gastarif pro Anbieter und Marke an. Tritt ein Anbieter unter verschiedenen Markennamen auf, ist die in den AGB als Lieferant genannte juristische Entität maßgeblich. Der angezeigte Tarif des jeweiligen Anbieters muss selbstverständlich den strengen Verivox-Verbraucherschutzrichtlinien entsprechen, um im Bereich „Tarif-Empfehlungen“ gelistet zu werden. Durch die Beschränkung auf einen Tarif pro Anbieter wird die Übersichtlichkeit der Ergebnislisten verbessert und die Benutzerfreundlichkeit des Preisvergleichs deutlich erhöht. Darüber hinaus verhindert diese Regelung, dass ein und derselbe Anbieter durch Hinzunahme neuer Markennamen vermeintliche Marktdynamik suggeriert, die real gar nicht existiert. Dieser Schutz für den Verbraucher ist einzigartig im deutschen Markt der Vergleichsportale. Der vollständige Überblick ist dabei nach wie vor möglich: Im Bereich „Alle Tarife“ werden alle passenden Angebote angezeigt.

Dezember:

Verivox ergänzt seine Strom- und Gasvergleichsrechner um wichtige Wechseltipps für Verbraucher. Diese Tipps erläutern, worauf bei der Tarifwahl zu achten ist, und weisen darauf hin, dass der billigste Tarif nicht immer der beste ist.

September:

Verivox überarbeitet seine Internetseite komplett und startet eine neue Generation seines Strom- und Gasvergleichsrechners. Das unabhängige Verbraucherportal macht den Energiemarkt für die Kunden so noch transparenter und stellt Strom- und Gastarife umfassend und objektiv dar. Verivox empfiehlt nun in der Rechnerkategorie „Tarif-Empfehlungen“ ausschließlich Tarife, die besonders strengen Verbraucherschutzkriterien genügen. Dazu gehören kurze Kündigungsfristen, begrenzte Vertragslaufzeiten, keine Vorauskasse, keine Kaution und keine Pakete mit Mehr- oder Minderverbrauchsregelungen. Gleichzeitig werden die erfolgreichen Vergleichs- und Serviceangebote für Privatkunden um die Bereiche Finanzen und Kfz-Versicherungen erweitert.

März:

Als Reaktion auf die veränderten Kundenwünsche und das Nachfrageverhalten werden in Preisvergleichen für Strom- und Gastarife mit Vorauskasse und Tarife, bei denen eine Kaution zu zahlen ist, nicht mehr in den Ergebnislisten angezeigt. Kunden, die solche Tarife dennoch in den Vergleich einbeziehen wollen, können die Voreinstellung im Tarifrechner aber jederzeit aktiv ändern und so weiterhin die verfügbaren Tarife vergleichen.

November:

Verivox nimmt weitere Verbesserungen bei den Ergebnislisten für Preisvergleiche bei Strom und Gas vor. In der Vorauswahl werden nur noch Tarife dargestellt, die eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. Strom- und Gastarife mit längeren Laufzeiten werden nur noch dargestellt, wenn sich die Verbraucher aktiv dafür entscheiden.

Oktober:

Verbraucher werden vor Benutzung des Stromrechners gefragt, ob Tarife mit Vorauskasse und Kaution angezeigt werden sollen.

August:

Verivox verschärft die Verbraucherschutz-Richtlinien für die Darstellung von Strom- und Gastarifen. Die von den Energieversorgern ausgelobten Bonuszahlungen werden im Tarifvergleich nur noch dargestellt, wenn sie nicht zu viele Einschränkungen zum Nachteil der Verbraucher enthalten.

April:

Verivox erweitert die Tarifrechner-Funktionen. Der Begriff „Preisfixierung“ wird ersetzt durch den Begriff „eingeschränkte Preisgarantie“ für Preisangaben ohne Garantie auf Erhöhung von Steuern und Abgaben. Die Hilfetexte für „Vertragslaufzeit“ und „gültig seit“ werden ergänzt. Vor jeder Anmerkung werden Fragezeichen-Symbole zur besseren Orientierung der Verbraucher und als Hinweis auf die Hilfetexte eingeführt.

März:

Verivox erweitert die Tarifrechner-Funktionen. In der Anmerkungsspalte der Tarifrechner-Ergebnisseite wird die (Erst-)Vertragslaufzeit dargestellt, da im Bereich Strom verstärkt sehr viele 24-Monatsverträge angeboten werden. Der Tarifrechner-Filter „Nur Öko- und Klimatarife anzeigen“ wird ergänzt. Verbraucher können jetzt unterscheiden, ob alle Ökostromtarife angezeigt werden sollen oder nur diejenigen mit einem Gütesiegel (ok power, Grüner Strom label, TÜV, LGA Bayern). Die Funktion „weitere Einstellungen“ im Tarifrechner wird jetzt deutlicher als Link gekennzeichnet.

Februar:

Verivox passt die Tarifrechner-Oberfläche zur besseren Orientierung der Verbraucher an und erweitert die Tarifrechner-Funktionen. Die Filter „Nur Öko- und Klimatarife anzeigen“ und „Nur Tarife mit Preisgarantie oder Preisfixierung anzeigen“ werden in den dauerhaft sichtbaren Bereich des Tarifrechners platziert. Ein neuer Filter „Kündigungsfrist“ kommt hinzu. Ein neuer Filter „Nur Tarife anzeigen, die den Verivox Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen“ wird ebenfalls ergänzt. Die Darstellung der Kosten und Ersparnis wird deutlicher. Neu auf der Tarifrechner-Ergebnisseite sind die Kunden-Bewertungen. Sie werden als Sterne dargestellt.

Verivox führt ein neues Bewertungssystem für Strom- und Gasanbieter ein. Verbraucher, die über Verivox gewechselt haben, können ihre Erfahrungen untereinander teilen und anderen Wechselinteressierten bei der Auswahl des besten Anbieters helfen.

Verivox verschärft die Richtlinien für Strom- und Gas-Preisvergleiche. Der Begriff „Preisgarantie“ wird enger gefasst. Eine Preisgarantie muss sich auf den Bruttoendpreis beziehen und darf höchstens etwaige Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder Energiesteuern ausschließen. Des Weiteren gelten für Pakettarife strengere Regelungen. Die Verbraucher müssen sich nach Vertragsabschluss darauf verlassen können, dass sich der für das Strompaket vereinbarte Preis im Nachhinein auch nicht mehr verändert. Daher werden beim Strom-Preisvergleich nur noch Pakettarife berücksichtigt, bei denen eine Preisgarantie über die volle Laufzeit des Paketes gewährt wird. Angebote mit unverhältnismäßig hohen Kautionen oder Mindesteinlagen, die den Verbraucher über die tatsächlichen Kosten eines Angebotes täuschen könnten, werden gegebenenfalls gemäß den neuen Richtlinien nicht gelistet.

Verivox unterstützt die Diskussion um Qualitätsstandards für Tarifvergleiche. Verbraucherschützer und Politiker fordern entsprechende Standards, um Unsicherheiten für Verbraucher aus dem Weg zu räumen. Verivox begrüßt dieses Engagement von Verbraucherverbänden und Politik und lädt zu einer offenen Diskussion über Qualitätsstandards für Tarifvergleiche in Deutschland ein.

Verivox führt die „Grundlagen der Tarifrechner“ und die „Kriterien zur Aufnahme in die Tarifrechner“ ein und veröffentlicht diese.

Unsere Forderungen

Wir möchten verstehen, mit welchen Erwartungen und Motiven Verbraucher Vergleichsportale heute nutzen. Nur so können wir unsere eigenen Verbraucherschutzrichtlinien ständig weiterentwickeln. Und nur so können wir uns im Rahmen von Vorträgen, öffentlichen Veranstaltungen oder Diskussionen mit Politik und Wirtschaft aktiv für die Verbesserung des gesetzlichen Verbraucherschutzes einsetzen.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Knieper von der Universität Passau haben wir 2016 die Grundlagenstudie „Konsumenten verstehen - Was der digitale Verbraucher heute will und was er bekommt“ veröffentlicht und im Folgejahr fünf unterschiedliche Nutzertypen von Vergleichsportalen identifiziert.

Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Forderungen an die verschiedenen Märkte:

Datenschutz

Ihre Daten sind bei uns sicher – denn der Datenschutz hat bei Verivox höchste Priorität und dafür setzen wir auf die neuesten technischen Sicherheitsstandards.

"Ja, wir nutzen Ihre Daten"

Dieser kurze Spot erklärt Ihnen alles Wissenswerte zum Thema Datenschutz bei Verivox.

Selbstverständlich geben wir Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weiter. Die Eingabe erfolgt auf Verivox.de immer freiwillig. Wir speichern, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und auch nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung.

Unter folgenden Links finden Sie Informationen darüber, an welchen Stellen wir während Ihres Besuchs auf unserer Internetseite www.verivox.de („Seite“) und bei der Inanspruchnahme unseres Services Informationen von Ihnen erheben und wie wir diese nutzen: