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EU-Prinzipien für Vergleichsportale

Inhalt dieser Seite
  1. Verbraucherschutz steht für Verivox an oberster Stelle
  2. Neutralität und Kennzeichnung von Werbung
  3. Transparenz des Geschäftsmodells
  4. Genauigkeit von Informationen
  5. Erhebung von Tarifdaten und Vergleichskriterien
  6. Vertrauenswürdigkeit von Kundenbewertungen
  7. Angabe von Kontaktinformationen
  8. Reklamationen und Beschwerden
  9. Informationen zum Tarifvergleich
  10. Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit

Verbraucherschutz steht für Verivox an oberster Stelle

Die EU will Verbraucher schützen und hat deswegen Prinzipien für Vergleichsportale eingeführt. Für Verivox steht Verbraucherschutz an oberster Stelle. Deshalb haben wir als einziger Vertreter der deutschen Digitalwirtschaft bereits seit 2012 an der Entwicklung dieser Leitlinien mitgewirkt.

Hier erfahren alles Wichtige über die „Schlüsselkriterien für Vergleichsinstrumente“ der Europäischen Kommission.

1. Neutralität und Kennzeichnung von Werbung

Das sagt die EU:

„Werbung muss für Verbraucher klar erkennbar sein und deutlich von organischen Vergleichsergebnissen unterschieden werden. Die Verbraucher müssen eindeutig informiert werden, wenn eine vertragliche oder anderweitige Beziehung zwischen dem Betreiber des Vergleichsinstrumentes und einem Gewerbetreibenden die Unparteilichkeit der angezeigten Ergebnisse beeinträchtigt. […]“

Und so setzen wir es um:

Werbung, Sonderangebote oder Empfehlungen werden bei Verivox immer klar gekennzeichnet – zum Beispiel durch farbliche Abhebung und den Vermerk: „Anzeige“. Info-Texte erklären die Regeln für Anzeigen. Vertragliche Beziehungen zu Anbietern haben keinen Einfluss auf die Rangfolge von Angeboten im Tarifvergleich. Die ergibt sich streng mathematisch aus den Kosten.

2. Transparenz des Geschäftsmodells

EU-Prinzipen:

„Vergleichsinstrumente müssen transparent im Hinblick auf ihr Geschäfts- und Finanzierungsmodell sein. Das umfasst Eigentümer, Anteilseigner sowie relevante Verbindungen zu Herstellern, Verkäufern oder Anbietern der aufgeführten Produkte und Dienstleistungen. […]“

Umsetzung auf Verivox.de:

Verivox ist Teil der ProSiebenSat1-Gruppe

2015 übernahm ProSiebenSat1 80 Prozent der Geschäftsanteile von Verivox. Die vorherigen Eigentümer unter der Führung von Oakley Capital blieben zunächst mit 20 Prozent beteiligt. 2018 bündelte ProSiebenSat.1 sein E-Commerce-Geschäft unter dem Namen NCG – NuCom Group. Die NCG hat die Verivox-Unternehmensanteile von Oakley Capital erworben und seinen Anteilsbesitz damit auf knapp 100 Prozent erhöht.

Zur Verivox-Gruppe zählen TopTarif, preis24, Aboalarm, Outbank, die i12 GmbH und Maximilian Online Media.

So verdienen wir unser Geld

Für die Vermittlung von Verträgen erhalten wir in der Regel eine Provision oder Abschlussgebühr. Teilweise erhält Verivox diese auch über einen Kooperationspartner. Versicherungen zahlen statt einer einmaligen Abschlussprovision oft eine jährliche Vergütung über die gesamte Vertragsdauer. Für die Schaltung von Anzeigen erhalten wir ebenfalls ein Entgelt.

Im Jahr 2016 erzielte Verivox einen Umsatz von 110 Millionen Euro.

Tätigkeit als Versicherungsmakler

Die Tätigkeit als Versicherungsmakler zeigt Verivox in den Tarifrechnern zum Beginn des Vergleichs an. Verbraucher können sich auf der Website über Umfang und Kriterien der einzelnen Tarifvergleiche informieren.

3. Genauigkeit von Informationen

EU:

„Vergleichsinstrumente müssen sicherstellen, dass alle von ihnen bereitgestellten Informationen genau sind und insbesondere, dass die Informationen bezüglich Preis und Verfügbarkeit exakt dem vom Verkäufer der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen bereitgestellten Angebot entsprechen. […]“

Umsetzung bei Verivox:

Präzise Preisvergleiche und Informationen

Verivox zeigt die Preise der Anbieter mit allen Preisbestandteilen wie Steuern und Abgaben an. Regelmäßig aktualisieren wir die Daten. Wann die letzte Aktualisierung war, ist unterhalb der Ergebnisliste im Tarifvergleich zu sehen.

Sonderangebote und Rabatte werden gekennzeichnet. Neukundenboni, die nur im ersten Vertragsjahr gültig sind, werden durch den Zusatz „im ersten Jahr“ deutlich gemacht.

Nirgendwo-Günstiger-Garantie

Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox können Sie bei allen Strom- oder Gastarifen, bei allen Handy- oder Internettarifen sowie allen Versicherungen sicher sein, das günstigste Angebot zu erhalten. Anbieter dürfen auf verschiedenen Vertriebswegen unterschiedliche Konditionen anbieten. Eine Einheitlichkeit der Angebote wird von Kartellbehörden und Gerichten auf europäischer und nationaler Ebene aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Daher greift unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, wenn Sie denselben Tarif woanders günstiger entdecken und Sie erhalten einen Preisausgleich.

4. Erhebung von Tarifdaten und Vergleichskriterien

EU:

„Die Bewertungskriterien müssen klar und deutlich sichtbar angezeigt werden. Ebenso allgemeine Informationen über spezifische verwendete Methoden, sofern diese relevant sind, um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht irregeführt werden. Wenn die verglichenen Produkte oder Dienstleistungen nicht identisch sind, müssen die Unterschiede eindeutig benannt werden. Vergleichsinstrumente müssen klare Angaben zu Vollständigkeit und Geltungsbereich des Vergleiches machen. […]“

Umsetzung:

Woher nehmen unsere Tarifexperten die Vergleichsdaten?

Verivox listet insgesamt über 29.000 Tarife, die unsere erfahrenen Daten-Experten sorgfältig und tagesaktuell recherchieren.

Im Bereich Energie erheben wir tagesaktuell die Konditionen von über 900 Anbietern und betreiben Deutschlands größte Datenbank für Energietarife.

Im Bereich Telekommunikation erheben wir tagesaktuell Tarif-Änderungen von über 170 Anbietern.

Im Bereich Tages- und Festgeld recherchieren wir tagesaktuelle Zahlen von über 800 Banken und Sparkassen und betreiben Deutschlands umfangreichste Datenbank dieser Art.

Bei den übrigen Bankprodukten und im Bereich Versicherungen erhalten wir Tarifinformationen von Dienstleistern – entweder aus Tarifdatenbanken oder über technische Abfragen beim Versicherer oder der Bank. Auch im Reisebereich erhalten wir Angebote von einem Dienstleister. Wir arbeiten dabei nur mit Partnern zusammen, die höchste Datenqualität sicherstellen.

In den Bereichen Auto und Immobilien nehmen wir auch sogenannte Metasuchen vor, das heißt, es werden Angebote von bekannten Portalen gesammelt und angezeigt.

Nach welchen Regeln werden die Vergleiche erstellt?

Verivox sortiert Angebote streng mathematisch nach dem Preis. Wenn andere Kriterien wichtiger sind als der Preis, machen wir deutlich, was der Sortierung zugrunde liegt. Grundsätzlich ist eine Sortierung nach dem Preis verfügbar.

Alle relevanten Produktmerkmale werden ausführlich dargestellt und erläutert. Den Kunden werden vielfach zusätzliche Filterkriterien geboten. So können Sie den Vergleich nach persönlichen Wünschen verfeinern. Alle Angebote eines Marktes werden nach einheitlichen Kriterien verglichen.

Verivox strebt einen größtmöglichen Marktüberblick an. Wir erläutern, aufgrund welcher Kriterien einzelne Angebote nicht am Vergleich teilnehmen.

5. Vertrauenswürdigkeit von Kundenbewertungen

EU:

„Vergleichsinstrumente müssen Maßnahmen ergreifen, um die Vertrauenswürdigkeit von Benutzerrezensionen und Benutzerbewertungen sicherzustellen, und einen Überblick über die verwendete Methodologie liefern, soweit dieser erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht irregeführt werden. […]“

Umsetzung:

Bei Verivox zählt jede Kundenmeinung

Hinter jeder Bewertung steht ein echter Kunde. Bei Verivox können ausschließlich Kunden Bewertungen abgeben, die zuvor tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Kundenbewertungen sind als solche erkennbar.

Kunden können sowohl die Anbieter als auch Verivox bewerten. Alle Kundenbewertungen werden veröffentlicht, sofern sie nicht gegen allgemeine Richtlinien der Online-Kommunikation verstoßen.

6. Angabe von Kontaktinformationen

EU:

„Vergleichsinstrumente müssen ihre Kontaktdaten wie Postadresse und E-Mail-Adresse anzeigen. […]“

Umsetzung:

Wir sind immer für Sie erreichbar

Unser Service ist mehrfach ausgezeichnet. Ob Telefon, per Mail, auf dem Postweg über WhatsApp oder auf Twitter. Verivox bietet Kunden zahlreiche Kontaktmöglichkeiten an. Diese finden Sie auf jeder Seite in Form einer Telefonnummer oder als Link im unteren Bereich der Seite.

7. Reklamationen und Beschwerden

EU:

„Vergleichsinstrumente müssen Reklamationen in Bezug auf Ungenauigkeiten und andere Probleme in Verbindung mit dem Vergleichsservice schnell und wirksam bearbeiten. Wenn das Vergleichsinstrument die Möglichkeit anbietet, über die Website/App einzukaufen, muss der Betreiber über eine wirksame Richtlinie zur Reklamationsbearbeitung verfügen und den Verbrauchern leicht zugänglich Informationen zu verfügbaren Rechtsbehelfsverfahren für die von ihm abgedeckten Branchen bereitstellen. […]“

Umsetzung:

Wir unterstützen Sie bei Ihren Angelegenheiten

Verivox-Kunden können sich mit allen Beschwerden schriftlich oder telefonisch an uns wenden. Unser Kundenservice kümmert sich kostenfrei um Verbraucheranliegen und erteilt Auskunft zu Fragen oder Beschwerden.

Informationen zu Beschwerdeverfahren und Schlichtungsstellen finden Sie in unserer Beschwerderichtlinie.

8. Informationen zum Tarifvergleich

EU:

„Die von einem Vergleichsinstrument bereitgestellten Informationen müssen relevant für die Beurteilung und den Vergleich von Angeboten aus Verbraucherperspektive sein. […]“

Umsetzung:

Alle Informationen an Ort und Stelle Verivox stellt alle Informationen, die zum Verständnis der Vergleiche notwendig sind, übersichtlich und leicht verständlich dar. Neben Preisen und Vertragskonditionen werden auch Service und Kundenzufriedenheit dargestellt. So wird der Verbraucher gestärkt, um gute Entscheidungen treffen zu können.

Verbraucher können Ergebnisse nach zahlreichen Kriterien filtern und sich stufenweise Detailinformationen anzeigen lassen. So wird gewährleistet, dass je nach Interesse alle gewünschten Informationen verfügbar sind.

9. Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit

EU:

„Vergleichsinstrumente müssen sich um eine benutzerfreundliche und einfach zu bedienende Nutzeroberfläche bemühen. Vergleichsinstrumente müssen Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Hilfebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Senioren enthalten. […]“

Umsetzung:

Wir investieren in Benutzerfreundlichkeit

Verivox investiert kontinuierlich in die Benutzerfreundlichkeit der Vergleichsrechner und wird darin durch Testsiege, Auszeichnungen und Bestnoten immer wieder bestätigt.

Verbraucher können sich neben dem Online-Vergleich auch telefonisch an Verivox wenden, schriftliche Unterlagen anfordern oder eine mobile Anwendung (App) nutzen. Außerdem können sich Kunden persönlich vor Ort (Heidelberg und Mannheim) beraten lassen.