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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Darum ist sie sinnvoll
  3. Kostenüberblick: Zahnbehandlungen
  4. Leistungen
  5. Kosten
  6. Für wen lohnt es sich?
  7. Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
  8. Checkliste: Darauf sollten Sie beim Vergleich achten
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Weitere interessante Artikel
  11. Vertrauen Sie auf Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Sie übernimmt die Kosten für hochwertigen Zahnersatz oder Keramikfüllungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden.
  • Je früher Sie Ihre Zähne versichern, desto besser. Denn für Behandlungen, zu denen der Zahnarzt bereits geraten hat, bekommen Sie kein Geld von der Zahnzusatzversicherung.

Darum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Zahnbehandlungen nur die Kosten einer Standardtherapie. Bei einer Füllung bedeutet dies beispielsweise die einfachste und kostengünstigste Lösung. Dies gilt auch für Zahnersatz. Hier bezahlt die Krankenkasse nur die Regelversorgung, zum Beispiel Metallkronen.

Wer Wert auf eine umfassende zahnmedizinische Versorgung legt und zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte, sollte eine Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen.

Vergleich der Leistungen: Gesetzliche Krankenkasse vs. Zahnzusatzversicherung

Leistungsbereich
Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Zahnzusatzversicherung
Regelversorgung (Zahnersatz) ✔️ Festzuschuss (60 – 75 % der Regelversorgungskosten) ✔️ Übernahme der Restkosten
Füllungen ⚠️ Nur Kostenübernahme für Standard ✔️ Erstattung für hochwertige Füllungen (z. B. Keramik, Kunststoff)
Professionelle Zahnreinigung ❌ Keine oder geringe Zuschüsse ✔️ Je nach Tarif bis zu 100 % der Kostenübernahme
Wurzelbehandlung ⚠️ Nur unter bestimmten Bedingungen ✔️ Restkosten oder Behandlung, auch wenn GKV ablehnt
Kieferorthopädie bei Kindern ⚠️ Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit in schwereren Fällen ✔️ Kostenübernahme auch bei leichten Fehlstellungen
Kieferorthopädie bei Erwachsenen ⚠️ Nur bei schweren Kieferanomalien ✔️ Bei medizinischer Notwendigkeit
Implantate ❌ Keine Kostenübernahme; aber Festzuschuss für Regelversorgung ✔️ Kostenübernahme für Implantate, oft mit jährlicher Höchstgrenze
Kronen, Brücken, Inlays ✔️ Festzuschuss nur für die Regelversorgung ✔️ Kostenübernahme für höherwertige Materialien und ästhetische Lösungen

Quelle: Eigene Recherche, Stand: 2025

Zum Vergleich

Das sind die teuersten Zahnbehandlungen

Kostenübersicht von Zahnbehandlungen

Die größten Kostenverursacher sind in der Regel

  • hochwertiger Zahnersatz
  • Implantologie
  • Kieferorthopädie
  • prophylaktische Zahnbehandlungen
  • kosmetische bzw. ästhetische Zahnbehandlungen

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

In einer Zeit, in der Zahngesundheit und ästhetisches Erscheinungsbild immer wichtiger werden, bietet eine Zahnzusatzversicherung wertvolle finanzielle Unterstützung für Behandlungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte dabei individuell auf die Bedürfnisse der versicherten Person abgestimmt sein, sei es für Kinder oder Erwachsene. Idealerweise deckt sie Leistungen in vier Kernbereichen ab: Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie.

Was sollte die Zahnversicherung beinhalten?

Zu den Leistungen von Zahnbehandlungen gehören:

  • Einlagefüllungen (Inlays und Onlays)
  • Kunststofffüllungen
  • Knirscherschienen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlungen

Zahlreiche Tarife bieten die Kostenübernahme für Zahnbehandlungen an. Oft werden diese Behandlungen nur teilweise oder auch gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hier lohnt sich der Schutz durch eine Zahnzusatzversicherung also besonders.

Je nach Tarif können Sie so Ihren selbst zu zahlenden Eigenanteil sehr gering halten.

Übernahme Wurzelbehandlung

Die gesetzliche Krankenkasse gibt nur dann einen Zuschuss zu Wurzelbehandlungen, wenn es sich um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie selbst alle Kosten der Behandlung aus eigener Tasche übernehmen.

Übernahme Kunststoff-Füllungen

Auch hier greift der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur begrenzt. Generell werden Kosten nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich um einen Zahn im sichtbaren Bereich (Vorderzähne) handelt. Fissurenversiegelungen für Backenzähne werden im Regelfall nur bei Kindern von der Krankenkasse übernommen. Eine Kunststofffüllung kann je nach Material und schwere der Behandlung schnell über 100 Euro kosten – während Sie als Kassenpatient mindestens die Hälfte der Kosten übernehmen müssen, können Sie mit Hilfe der Zahnzusatzversicherung eine Kostenübernahme von bis zu 100 % erreichen.

Zu den Leistungen für Zahnersatz gehören:

Hohe Kosten kommen auf den Versicherten besonders beim Zahnersatz zu. Je nach Tarif werden bei der GKV 60 bis 75 Prozent erstattet. Sollen zum Zahnersatz hochwertige Materialien verwendet werden sinkt der effektive Festzuschuss weiter.

Zu den Standards einer Zahnversicherung gehören auch Inlays aus Edelmetall sowie Verblendungen aus Keramik bei Kronen und Brücken. Alle, die Implantate möchten, müssen darauf achten, dass auch der teure Knochenaufbau mitversichert ist. Mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten sollten dabei von der Zahnzusatzversicherung getragen werden.

Von den gesetzlichen Versicherungen nicht immer bezahlt, übernimmt eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. In der Regel sollte die Zahnreinigung ein- bis zweimal im Jahr durchgeführt werden.

Da bei der professionellen Zahnreinigung schwer erreichbare Bereiche, wie Zahnzwischenräume, gesäubert werden, beugt diese Behandlung späteren Erkrankungen vor. Die Zahnreinigung sollte deshalb unbedingt im Tarif der Zahnzusatzversicherung enthalten sein.

Auf Wunsch können auch Kosten für die Kieferorthopädie mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Für Kinder kommt teilweise auch die gesetzliche Versicherung für Kosten auf, gewisse Behandlungen werden jedoch nur von Zahnzusatzversicherungen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr werden Behandlungen in diesem Bereich fast gar nicht mehr erstattet.

Bleaching in der Zahnzusatzversicherung

Bleaching ist ein kosmetisches Verfahren zur Aufhellung der Zähne und wird von manchen Zahnzusatzversicherungen übernommen. Zu beachten sind dabei Erstattungshöchstbeträge, die für prophylaktische und zahnaufhellende Maßnahmen pro Jahr gesetzt werden können – zum Beispiel insgesamt 170 Euro pro Kalenderjahr für Zahnprophylaxe-Maßnahmen, professionelle Zahnreinigung sowie zahnaufhellende Maßnahmen.

Erstattungsbeispiele der Zahnzusatzversicherung

Bei Zahnersatz erstattet die Krankenkasse immer den Festzuschuss zur Regelversorgung. Wer also zum Beispiel ein Implantat als Zahnersatz wählt, das von der Kasse nicht bezahlt wird, erhält dennoch den Zuschuss, den die Kasse für eine einfache Brücke bezahlt hätte. Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der Regelversorgung. Ist das Bonus-Heft gut gepflegt, erhöht sich der Zuschuss auf 70 beziehungswiese 75 Prozent (abhängig davon, welche Lücken das Bonus-Heft vorweist).

Hochwertige Kunstofffüllung
(Dreiflächige Füllung)

Gesamtkosten

180 €

Krankenkassenzuschuss

- 50 €

Kosten ohne Zahnversicherung

= 130 €

🦷 Kosten mit Zahnversicherung (90 %)

= 0 €

Professionelle Zahnreinigung
(PZR)

Gesamtkosten

120 €

Krankenkassenzuschuss

- 0 €

Kosten ohne Zahnversicherung

= 120 €

🦷 Kosten mit Zahnversicherung (90%)

= 0 €

Keramik-Brücke
(Vollkeramik)

Gesamtkosten

1760 €

Krankenkassenzuschuss

- 529,97 €
(Basisversorung sieht Brücke aus Metall vor, ohne Keramikverblendung)

Kosten ohne Zahnversicherung

= 1230,03 €

🦷 Kosten mit Zahnversicherung (90%)

= 123 €

Keramik-Inlay
(einflächiges Inlay)

Gesamtkosten

500 €

Krankenkassenzuschuss

- 50 €
(Kosten für Standardfüllung)

Kosten ohne Zahnversicherung

= 450 €

🦷 Kosten mit Zahnversicherung (90%)

= 50 €

Implantat
(Keramik-Krone)

Gesamtkosten

2584 €

Krankenkassenzuschuss

- 529,97 €
(Regelversorgung sieht Brücke aus Metall vor, ohne Keramikverblendung)

Kosten ohne Zahnversicherung

= 2054,03 €

🦷 Kosten mit Zahnversicherung (90%)

= 205,40 €

Quelle: Eigene Recherche, g-ba.de, Stand: 2025

Zum Vergleich

Kosten einer Zahnversicherung

Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung hängen vor allem vom Alter des Versicherten, dem Versicherungsumfang und möglichen Vorschäden ab. Je früher man also die Zahnzusatzversicherung abschließt, desto günstiger ist sie.

  • Kinder: ab 1,50 Euro* pro Monat (Münchner Verein ZahnGesund 100)
  • Erwachsene: ab 5,69 Euro** pro Monat (Advigon AZM)
  • Senioren: ab 19,13 Euro** pro Monat (Signal Iduna ZahnPLUSpur)

* 3 Jahre, keine Vorschäden, Basistarif, inkl. kieferorthopädischer Leistungen
** 20 Jahre, keine Vorschäden, Komforttarif
*** 65 Jahre, keine Vorschäden, Basistarif

Quelle: Verivox Vergleich, Stand: August 2025

Zähne rechtzeitig absichern

Zahnzusatzversicherungen zahlen in der Regel nicht für bereits angeratene Behandlungen. Das bedeutet, dass Sie nicht mit der Versicherung warten sollten, bis der Zahnarzt Schäden feststellt. Denn dann kann die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern.

Das sagen unsere Kunden über uns
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Für wen lohnt sich die Zahnzusatzversicherung?

Prinzipiell profitieren alle von einer Zahnzusatzversicherung, insbesondere Personen über 50 Jahre und Senioren. Im Laufe eines Lebens kommen nahezu alle Menschen in eine Lebenslage, in welcher Zahnersatz benötigt wird. Ohne eine Zusatzversicherung kann der zu zahlende Eigenanteil bei 40 % der Kosten liegen. Vor allem bei hochwertigem Zahnersatz sind die Zuschüsse durch die gesetzliche Krankenversicherung recht gering.

Junge Menschen erhalten besonders günstige Tarife

Bei jungen Menschen ist ein kompletter Schutz in der Regel nicht nötig. So bleibt in jungen Jahren der Monatsbeitrag sehr gering und bei steigenden Schutzbedürfnissen kann der Vertrag jederzeit angepasst werden.

  • Zahnzusatzversicherung für Kinder: Eine Zahnzusatzversicherung bei Kindern ist grundsätzlich sinnvoll, um die teuren kieferorthopädischen Behandlungen abzudecken. Eine günstige Zahnversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen ist bereits ab 13,30 Euro pro Monat möglich
  • Zahnzusatzversicherung für Studenten: Als Student erhalten Sie oft günstige Tarifoptionen, da Versicherer von einem geringen Kostenrisiko ausgehen.

Als Faustregel gilt: 70 % des Eigenanteils sollten mindestens von der Zahnzusatzversicherung getragen werden. Pauschale Obergrenzen sollten nicht vorgesehen sein. Es gibt auch Zahnzusatztarife mit 100 % Kostendeckung. Diese fallen in der monatlichen Prämie oft teurer aus, können sich aber besonders dann rentieren, wenn Sie mit hohen Behandlungskosten rechnen (beispielsweise bei erblich veranlagten Zahnproblemen).

Altersrückstellung in der Zahnzusatzversicherung

Manche Zahnversicherungen bieten Tarife mit Altersrückstellungen an. Dabei wird ein Teil der Beiträge angespart, um die im Alter steigenden Kosten auszugleichen. Die Beiträge bleiben so lebenslang weitgehend stabil.

Durch den zusätzlichen Sparanteil sind die Versicherungsbeiträge aber etwas teurer als Tarife ohne Altersrückstellungen. Zudem empfiehlt sich dies nur für junge Versicherungsnehmer, die sich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen binden möchten. Denn die Altersrückstellungen lassen sich bei einem Versicherungswechsel nicht übertragen. Die Versicherungsdauer sollte außerdem lange genug sein, um ausreichend Altersrückstellungen bilden. Wer erst spät in die Versicherung einsteigt, sollte die Tarife mit und ohne Altersrückstellungen intensiv vergleichen.

Ausgeschlossen sind bei den Tarifen mit Altersrückstellungen nur altersbedingte Beitragssteigerungen. Allgemeine höhere Kosten, beispielsweise durch Preissteigerungen in der medizinischen Versorgung, können dennoch an die Versicherten weitergeben werden.

Zahnzusatzversicherungen im Vergleich: Der richtige Tarif für Sie

Lukas (5 Jahre)

🦷 1,50 Euro/Monat (Komfort, Münchener Verein ZahnGesund100)

Lukas ist 5 Jahre alt und seine Eltern haben für ihn einen Zahnzusatz-Tarif gewählt. Aufgrund einer Zahnfehlstellung benötigt Lukas eine Zahnspange. Die Kosten von 4.500 Euro* übernimmt der Tarif. Er macht 1x jährlich eine professionelle Zahnreinigung (100 €, komplett übernommen). Seine präventive Fissurenversiegelung wird zu 100 % übernommen.

Marie (23 Jahre)

🦷 4,50 Euro/Monat (Basis, LKH ZahnUpgrade50)

Marie bevorzugt als Studentin einen günstigen Zahnzusatz-Tarif. Sie legt Wert auf schöne Zähne und ein gepflegtes Lächeln. Sie macht 1x jährlich eine professionelle Zahnreinigung (100 €, komplett übernommen) und zahlt ein Bleaching (300 €, nicht im Tarif enthalten) selbst. Kleinere Reparaturen wie Kunststofffüllungen werden zu 50 % erstattet.

Christian (35 Jahre)

🦷 11,70 Euro/Monat (Komfort, UKV ZahnPrivat 75)

Christian verliert durch einen Sportunfall einen Zahn und benötigt ein Implantat (2.000 €). Der Komfort-Tarif übernimmt 75 % = 1.600 €, er zahlt 500 € selbst. Dazu macht er eine jährliche Zahnreinigung (90 €), die komplett übernommen wird.

Barbara (55 Jahre)

🦷 20,79 Euro/Monat (Premium, astra ZahnPerfekt)

Barbara möchte im Alter bestens abgesichert sein. Eine Parodontosebehandlung (800 €), eine Wurzelbehandlung (500 €) und eine Krone (1.000 €) werden alle zu 100 % übernommen. Dazu kommen 2x Zahnreinigung (140 €) ebenfalls ohne Eigenanteil.

* Erstattung gemäß Leistungsstaffel in den Kalenderjahren 1 bis 3 nach Vertragsabschluss.
Quelle: Verivox Vergleich, Stand: August 2025

Was muss ich beim Tarifvergleich beachten?

  1. Wartezeiten
    Bei manchen Zahnzusatz-Tarifen müssen Sie mit Wartezeiten zwischen drei bis acht Monaten rechnen, bevor Sie die Leistungen Ihrer Versicherung vollständing in Anspruch nehmen können. Viele Zahntarife können aber auch ohne Wartezeit abgeschlossen werden.

    Bei einem Unfall verzichten außerdem viele Versicherer auf die Wartezeit und bieten eine sofortige Kostenübernahme an.

  2. Leistungsstaffel
    Viele Tarife beinhalten eine Leistungs- beziehungsweise Zahnstaffel. Das bedeutet, dass die Kostenübernahme in den ersten Jahren auf einen bestimmten Betrag limitiert ist. Zum Beispiel kann der Zahnersatz im ersten Jahr auf 1000 Euro begrenzt sein und mit verschiedenen Zwischenschritten erst nach vier Jahren ohne Grenze übernommen werden.

  3. Mindestvertragsdauer
    Die meisten Verträge haben eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. Vorher können Sie also nicht kündigen beziehungsweise die Versicherung wechseln.

  4. Erstattungssätze
    Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen Leistungen nicht zu 100 Prozent. So können beispielsweise die Kosten von Zahnersatz nur zu 70 Prozent erstattet werden. Grundsätzlich gilt: Je teurer der Tarif, umso mehr sollte er auch leisten. Im Verivox-Vergleichsrechner können Sie per Klick in den Tarifdetails einsehen, wie hoch der Anteil der Kosten ist, den die Versicherer übernehmen.

  5. Gesundheitsfragen
    Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie Fragen zum Zustand Ihrer Zähne beantworten. Bleiben Sie hier unbedingt ehrlich. Kann die Versicherung im Leistungsfall nachweisen, dass Sie die Fragen nicht korrekt beantwortet haben, entfällt im äußersten Fall der Versicherungsschutz und Sie müssen alle Kosten selbst übernehmen. Erfahren Sie mehr zum Thema Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.

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Häufig gestellte Fragen

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen ab. Vor allem bei teuren Behandlungen wie Implantaten, Brücken oder hochwertigen Füllungen bleiben oft hohe Eigenanteile. Diese lassen sich mit einer Zahnzusatzversicherung abdecken.

Welche Leistungen die Versicherung zu welchem Anteil erstattet, hängt vom gewählten Tarif ab. Dieser setzt sich für gewöhnlich aus vier Leistungsbausteinen zusammen. Die Versicherung kommt nicht nur für Zahnbehandlungen (auch mit hochwertigen Füllungsmaterialien) und Zahnersatz wie Implantate auf. Das Leistungsportfolio umfasst ebenfalls prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Behandlungen. Allerdings wird hier für gewöhnlich nur ein Anteil der Kosten übernommen. Ob die Versicherung auch für spezielle Therapien wie eine unsichtbare Zahnspange oder für die Behandlung durch einen Privatarzt zahlt, darüber entscheiden die Vertragskonditionen.

Ähnlich wie es auch die gesetzliche Krankenkasse verlangt, fertigt der Zahnarzt einen Behandlungsplan an. Die Krankenversicherung teilt dem Patienten anschließend mit, ob und in welcher Höhe die vom Zahnarzt angesetzten Kosten übernommen werden. Diese Bestätigung schicken Sie zusammen mit dem Behandlungsplan an die Zahnzusatzversicherung und erhalten von dieser die Zusage der Kostenübernahme. Verlangt Ihr Zahnarzt eine Bezahlung via Vorkasse, müssen Sie zwar zunächst erst einmal selbst die Kosten übernehmen, können die Rechnung allerdings auch nachträglich an Ihre Zahnversicherung schicken, um eine zeitnahe Erstattung zu erhalten.

Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto geringer fallen für Sie die Versicherungskosten aus. Für Kinder sind die Zahntarife besonders günstig.

Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist grundsätzlich auch bei einer laufenden oder vor einer angeratenen Behandlung möglich. Allerdings übernimmt der Versicherer in einem solchen Fall die Kosten für gewöhnlich nicht. Schließlich liegt aufgrund der vorhandenen Diagnose bereits ein Versicherungsfall vor, weshalb sich das Risiko nicht mehr absichern lässt.

Für gewöhnlich gibt es eine Wartezeit. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer Leistungen erst nach einer bestimmten Zeitspanne (üblicherweise drei Monate bei Zahnbehandlungen und acht Monate bei Zahnersatz und Kieferorthopädie) in Anspruch nehmen kann, die mit dem Vertragsbeginn startet. Vereinzelt gibt es Tarife, bei denen sich der Versicherungsschutz auch auf laufende und bereits geplante Behandlungen erstreckt.

Natürlich kann Sie niemand dazu zwingen, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Sollten Sie sich jedoch dazu entscheiden, den entsprechenden Bereich oder einzelne Fragen im Versicherungsantrag unausgefüllt zu lassen, wird die Versicherung das Dokument mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bearbeiten. Es besteht die Notwendigkeit, wahrheitsgetreu zu antworten. Falschangaben gefährden nicht nur die Kostenübernahme im Leistungsfall, sondern auch den Versicherungsschutz an sich. Prinzipiell darf die Versicherung sämtliche Informationen einholen, die sie zur Einschätzung des Krankheitsrisikos eines Antragstellers benötigt. Fragen nach Gentests verbietet der Gesetzgeber jedoch. Als einzige Alternative bietet sich ein Tarif ohne Gesundheitsfragen an.

Die sogenannte Zahnstaffel – auch unter den Bezeichnungen Leistungsstaffel und Summenbegrenzung bekannt – gibt an, welchen Betrag die Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren höchstens zahlt. Für gewöhnlich beschränken die Versicherungen ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren nämlich auf einen gewissen Höchstbetrag. Die Versicherung begrenzt mit dieser Maßnahme ihre Kosten. Sie verhindert auf diese Weise, dass Personen die Versichertengemeinschaft ausnutzen – beispielsweise, weil sie bereits vermuten, dass demnächst eine umfangreiche Behandlung notwendig ist. Nach dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Erstattungsgrenze. In den meisten Fällen betrifft die Einschränkung sämtliche Leistungen. Manchmal gelten für einzelne Tarifbausteine wie die Kieferorthopädie oder Zahnersatz jedoch unterschiedliche Höchstbeträge.

Ein Heil- und Kostenplan (abgekürzt HKP) stellt hierzulande die Grundlage jeder geplanten Versorgung mit Zahnersatz dar. Das Formular setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen. Der erste Teil umfasst sämtliche Informationen, die für die Krankenkasse von Bedeutung sind. Das Dokument beinhaltet die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers, eine Beschreibung der angedachten Behandlung, aber auch Festzuschussbefunde, eine Kostenprognose und die Unterschrift des Patienten. Der zweite Teil listet dagegen die Privatleistungen auf, die der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlen muss. Den unterschriebenen Heil- und Kostenplan schickt der Patient an seine Versicherung, die daraufhin über die Kostenübernahme entscheidet.

Ja, prinzipiell besteht diese Möglichkeit. Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann die Beitragskosten in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der Einkommenssteuererklärung eintragen. Allerdings hat der Staat die Höhe der abzugsfähigen Sonderausgaben gedeckelt. Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr; für Selbstständige sind es 2.800 Euro jährlich. In den meisten Fällen ergeben sich daher lediglich geringe oder gar keine Steuervorteile, da die Krankenversicherungsbeiträge die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen gänzlich oder zum größten Teil aufzehren.

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