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Lebensdauer von Elektrogeräten soll bei Verkauf angegeben werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Elektrogeräte landen oft schon nach kurzer Zeit auf dem Müll, weil sie kaputt oder veraltet sind. Das Öko-Institut und das Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim haben im Auftrag des Umweltbundesamts eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, um dieser Verschwendung vorzubeugen.

Die Experten fordern, dass Hersteller die Mindestlebensdauer ihrer Produkte beim Kauf angeben müssen. Nur so könnten Verbraucherinnen und Verbraucher die Lebensdauer beim Kauf eines neuen Geräts überhaupt berücksichtigen. Gibt ein Gerät vorher den Geist auf, sollen die Käufer ihre Gewährleistungsrechte geltend machen können.

Aktuell ist die Gewährleistungsdauer bei defekten Produkten auf zwei Jahre begrenzt. Diese Dauer sollte auf die erwartbare Lebensdauer ausgeweitet werden, andere europäischen Statten wie die Niederlande, Schweden, Finnland und Norwegen seien hier bereits viel weiter.

„Wenn Produkte insgesamt langlebiger sind, dürfen kaufrechtliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht schon verjährt sein, bevor man die Mangelhaftigkeit des Produkts überhaupt erkennen kann“, sagt Prof. Dr. Rainer Gildeggen vom vunk Pforzheim. „Das stärkt sowohl den Verbraucherschutz und die Fairness im Kaufrecht als auch den nachhaltigen Konsum insgesamt.“

Rahmenbedingungen für Reparaturen verbessern

Die Experten schlagen weiterhin vor, dass die neuen Reparatur- und Ersatzteilanforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie, die bislang nur für fünf Produktgruppen gelten, auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausweitet werden sollten. Dadurch würden die Hersteller verpflichtet, für längere Zeit Ersatzteile zu liefern.

Daneben sollte es ein unabhängiges Register für sogenannte „fachlich kompetente Reparateure“ geben. Dieses Register würde neben den Herstellerbetrieben auch unabhängige Reparaturbetriebe oder qualifizierte Repair-Cafés auflisten. „Ein solches Register kann dazu beitragen, dass Hersteller allen dort registrierten Akteuren Ersatzteile und Reparatur- und Wartungsinformationen unter gleichen Konditionen liefern müssen und nicht nur wie bislang ihren eigenen Markenfachbetrieben oder autorisierten Reparaturbetrieben“, erläutert Siddharth Prakash, Experte für nachhaltigen Konsum am Öko-Institut.