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Gericht: Werbung mit "100 Prozent Ökostrom" zulässig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Energieversorger dürfen mit "100 Prozent Ökostrom" werben, wenn sie ihren Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen. Auch wenn der Strom aus der Steckdose letztlich immer ein Mix aus verschiedenen Energieträgern ist, wird der Verbraucher nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit einer entsprechenden Reklame nicht irregeführt. Denn wer zum Ökostrom- Versorger wechselt, steigert laut OLG die Nachfrage nach erneuerbaren Energien. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung wies das OLG die Klage eines Energieversorgers ab, der einem Konkurrenten verbieten lassen wollte, mit einer "sicheren Versorgung mit 100 Prozent Ökostrom" zu werben.

Nach den Worten des OLG wird die Werbung zwar - wenn man sie wörtlich versteht - der wahren Sachlage nicht gerecht. Ins Netz werde sowohl Strom aus Kernkraft und fossilen Energieträgern als auch aus Wasser, Windkraft und Photovoltaik eingespeist - womit aus der Steckdose immer ein Mix komme. Allerdings führe der Wechsel des Verbrauchers zu einem Ökostromanbieter zu einer erhöhten Nachfrage bei diesem: "Das kann bei funktionierendem Markt bewirken, dass Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien unterstützt werden", so das OLG. (Az: 6 U 140/08 vom 10. Dezember 2008)

Der "durchschnittlich informierte" Verbraucher sei in groben Zügen über solche Zusammenhänge informiert und werde deshalb nicht irregeführt. Denn er wisse, dass für den Wechsel des Stromversorgers die Kündigung sowie die Unterschrift unter einen neuen Vertrag genüge - und nicht etwa die Verlegung neuer Leitungen nötig sei, um den Ökostrom direkt aus einer erneuerbaren Energiequelle zu beziehen.

Video: So funktioniert der Stromanbieterwechsel