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Bundesverfassungsgericht überprüft Atomausstieg

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht will einem Pressebericht zufolge die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs prüfen. Über eine Klage der Industrie wollen die Karlsruher Richter noch in diesem Jahr verhandeln, wie der "Welt am Sonntag" zufolge aus der bislang unveröffentlichten Vorschau des Gerichts für 2015 hervorgeht.

Ein Sprecher des Gerichts in Karlsruhe bestätigte der Zeitung, dass der 1. Senat eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der drei AKW-Betreiber Eon, RWE und Vattenfall im Laufe des Jahres anstrebe. Ob es auch zu einer mündlichen Verhandlung komme, stehe noch nicht fest.

In ihren Beschwerden in Karlsruhe machen die drei Akw-Betreiber geltend, dass das nach der Katastrophe von Fukushima erlassene Atomausstiegsgesetz einer staatlichen Enteignung gleichkomme. Nach der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes stehe ihnen im Falle einer Enteignung eine Entschädigung zu. Der südwestdeutsche Versorger EnBW ist an der Verfassungsklage nicht beteiligt, weil er als Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand nicht Grundrechtsschutz beanspruchen kann.

Energiekonzerne hoffen auf Schadenersatz

Das Urteil könnte den Energiekonzernen den Weg zu Schadenersatzklagen gegen die Bundesregierung in einer Höhe von bis zu 22 Milliarden Euro öffnen. Auf diesen Betrag summiert sich nach inoffiziellen Verlautbarungen aus dem Kreise der Atomstrom-Produzenten der Schaden, der ihnen durch die 13. Novelle des Atomgesetzes entstanden ist. Allerdings würde die genaue Höhe einer etwaigen Entschädigung erst nach einem weiteren, vermutlich langjährigen Zivilrechtsverfahren feststehen.

Die Bundesregierung entsendet dem Bericht zufolge zur Abwehr der Verfassungsbeschwerden ein zweiköpfiges Juristenteam nach Karlsruhe. Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers und der Essener Umweltrechtsexperte Gregor Franßen wollten darlegen, warum sich die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht auf die Betriebsgenehmigung für finanziell vollständig abgeschriebene Atomkraftwerke erstrecken könne. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hatte die damalige Bundesregierung den kompletten Atomausstieg bis spätestens 2022 beschlossen.