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Ärmste Verbraucher zahlen höchste Strompreise

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Verivox hat ermittelt, dass die Hartz-IV-Leistungen im Bereich Strom um mindestens 21 Prozent zu niedrig sind. Zusätzlich müssen Hartz-IV-Empfänger die relativ hohen Preise der örtlichen Stromanbieter bezahlen, da sie vom liberalisierten Energiemarkt häufig ausgeschlossen sind.

Stromkosten übersteigen Regelsatz um mindestens 21 Prozent

Der Regelbedarf für alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde im Januar 2013 um 8 Euro auf insgesamt 382 Euro pro Monat erhöht. 31,94 Euro (8,36 Prozent) werden dabei für Strom und Wohnungsinstandhaltungen eingeplant.

Dass dieser Betrag nicht ausreicht, zeigt ein Blick auf den Verivox-Verbraucherpreisindex Strom. Ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh bezahlt derzeit durchschnittlich 464 Euro pro Jahr, was monatlichen Kosten von 38,67 Euro entspricht.

“Damit sind die Leistungen für Hilfsbedürftige im Bereich Strom um mindestens 21 Prozent zu niedrig. Erschwerend kommt noch hinzu, dass mit den 31,94 Euro pro Monat auch noch die komplette Wohnungsinstandhaltung abgedeckt werden soll“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox. „Für den Strom alleine reicht es schon nicht. Wenn dann eine Fliese bricht oder ein Siphon erneuert werden muss, ist dafür kein Geld da.“

Mögliche Folgen der zu niedrigen Leistungen sind Zahlungsverzug und schließlich die Stromsperre. Laut Bundesnetzagentur wurden im Jahr 2011 insgesamt 6 Millionen Versorgungssperren angedroht, in 312.000 Fällen wurde der Strom tatsächlich abgedreht. Der durchschnittliche Zahlungsrückstand lag bei 120 Euro.

Höhere Kosten und wenig Auswahl

Die meisten überregionalen Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität von Neukunden, um eventuelle Zahlungsausfälle zu vermeiden. Diese Risikoeinschätzung berücksichtigt Zahlungsschwierigkeiten in der Vergangenheit, aber auch weichere Faktoren, wie Alter oder Wohnort.

In der Praxis bedeutet dies, dass viele Verbraucher, die staatliche Unterstützung beziehen, oft nicht zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln können und dann im teuren Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers verharren.

In der Grundversorgung kosten 1.500 kWh im Bundesdurchschnitt 504 Euro, was einer monatlichen Belastung von 42 Euro entspricht. In diesem Fall sind die Kosten mindestens 32 Prozent höher, als im Regelsatz vorgesehen.

„Die Berechnung des Regelbedarfs hat im Bereich Strom eindeutige Schwächen. Der Gesetzgeber muss hier nachbessern“, folgert Lengerke.

Hintergrund: Demographie und Berechnungsgrundlage ALG II

Bundesweit erhalten rund 6 Millionen Menschen, die in 3,3 Millionen Bedarfsgemeinschaften leben, die staatliche Grundsicherung. Bei rund zwei Dritteln der Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um Einpersonenhaushalte.

Die Höhe der Leistungen des ALG II wird auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes ermittelt und anhand der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Gegenüber dieser Methodik wurden zahlreiche Kritikpunkte geäußert. So werden als Vergleichswerte für den Regelbedarf die Vermögensverhältnisse der unteren 15 Prozent der Einpersonenhaushalte sowie der unteren 20 Prozent der Mehrpersonenhaushalte einbezogen. Diese Prozentgrenzen werden von Kritikern als willkürlich bezeichnet.

Bis zum 1. Juli 2013 muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Bericht über die Weiterentwicklung dieser Methodik vorlegen.