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2021 kommen neue Energielabel für Elektrogeräte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bei Elektrogeräten ist nicht nur der Kaufpreis wichtig, sondern auch der Stromverbrauch. Von ihm hängt ab, wie hoch die laufenden Stromkosten zuhause ausfallen. Über die Effizienz der Geräte sollen Energielabel Auskunft geben. Die aktuellen Energielabel von A+++ bis A+ wurden überarbeitet, ab März 2021 wird es EU-weit eine neue Einteilung der Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen und Fernseher geben.

Ralf Diekmann vom Tüv Rheinland erklärt im Gespräch mit dpa, worauf sich Verbraucher einstellen müssen und was beim Kauf von neuen Geräten wichtig ist.

Was ändert sich mit der neuen Kennzeichnung?

Konkret soll sich damit vor allem die Transparenz für den Endverbraucher erhöhen. Das heißt, wir kommen weg von diesen «A++» oder sogar «A+++»-Klassen, und wieder zurück zu der alten Einstufungskategorie, nämlich «A» bis «G», ohne Plus-Klassen. Das erhöht die Vergleichbarkeit der Geräte und stärkt gleichzeitig den Verbraucherschutz. Außerdem müssen die neuen Geräte wesentlich reparaturfreundlicher ausfallen, und auch eine schnellere Verfügbarkeit von Ersatzteilen muss ab dem nächsten Jahr gewährleistet sein.

Und wie sieht diese Transparenz konkret aus?

Der Verbraucher kann über das Gerät, das er kaufen will, künftig viel mehr erfahren, als es bislang der Fall war. Und zwar über einen QR-Code auf dem Energielabel. Der führt zu einer europäischen Datenbank. Und dort werden zusätzliche Geräte- und Verbrauchseigenschaften hinterlegt.

Laut der neuen Klassifizierung wird es vorerst keine Geräte mit der Klassifizierung «A» geben. Warum?

Man will damit Anreize schaffen für die Hersteller, damit sie wirklich jetzt die Zeit nutzen, um technologisch noch mal aufzurüsten. Weil eins ist klar: Seit der Einführung dieser Energielabels gab es einen deutlichen Schub an Technologie. Wir reden ja schon über fast 25 Jahre Energielabel. Das heißt, man möchte die Klasse «A» nicht jetzt schon an Geräte vergeben, die aktuell «State of the art» sind. Sondern man möchte, dass sich die Hersteller noch mal ins Zeug legen und noch effizientere Geräte herstellen, die man dann später in die «A»-Kategorie einstuft.

Heißt das im Umkehrschluss, dass heutige Geräte energie-ineffizient sind?

Nein. Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Trockner sind in den letzten 20 Jahren in ihrer Energieeffizienz immer besser geworden. Daran hatten sicherlich auch die bestehenden Energieklassen ihren Anteil.

Die neuen Energielabels sollen ab März 2021 ausgewiesen werden. Wie sieht die Übergangsphase bis dahin aus?

Die Übergangsphase ist im Prinzip für die Hersteller gedacht. Sie sollen sozusagen ihre Hausaufgaben machen, damit die Produktdaten tatsächlich bei der europäischen Datenbank hinterlegt sind.

Darf mit den neuen Labels im Weihnachtsgeschäft geworben werden?

Nein. Im Weihnachtsgeschäft kann man das nicht schon als besonderes Marketing-Tool nutzen, um zu zeigen: «Mein Gerät erfüllt aber schon die neuesten Normen.» Diese neuen Labels dürfen tatsächlich erst ab dem 1. März 2021 benutzt werden.

Und was passiert dann am 1. März?

Ab dem 1. März haben Handel und Hersteller Zeit, die auf dem Markt befindlichen Geräte umzulabeln. Das heißt, sie haben 14 Tage, um dann quasi die alten Energielabels gegen neue auszutauschen.

Auf was sollte ich also künftig beim Neukauf eines Elektrogeräts besonders achten?

Im Prinzip braucht man ja gar nicht umdenken. Das Umdenken betrifft ja eigentlich nur die Einteilung der Klassen. Und der Grundgedanke, dass man nach energieeffizienten Geräten Ausschau halten sollte, der gilt weiterhin. Aber vor allem bei diesem Weihnachtsgeschäft sollte man sich nicht verlocken lassen. Schauen Sie danach, was Sie tatsächlich brauchen. Dann schauen Sie sich das Energielabel an, da steht beispielsweise bei Spül- und Waschmaschinen aktuell noch der Jahresverbrauch, ab März 2021 dann der Energieverbrauch pro 100 Waschzyklen drauf. Und dann überlegen Sie, welches Gerät für Sie Sinn macht - und entscheiden danach.

Welches Gerät macht denn Sinn für mich?

Der Endverbraucher muss erst einmal sein Lebensumfeld genau überprüfen. Wie oft nutze ich das Gerät? Lebt man beispielsweise in einem Vier-Personen-Haushalt, und die Waschmaschine läuft jeden Tag, ist es in der Regel nach sechs bis sieben Jahren an der Zeit, das alte Gerät gegen ein energieeffizienteres auszutauschen. Im Gegensatz zu einem Single-Haushalt, wo die Waschmaschine nur einmal die Woche läuft. Der braucht sicherlich nicht nach wenigen Jahren schon ein neues Gerät. Das würde sich ökologisch und auch finanziell für ihn nicht rechnen. Wichtig ist aber auch, dass man das Gerät an der richtigen Stelle aufstellt. Das hat auch einen großen Einfluss. Also einen Kühlschrank beispielsweise nicht in die Nähe vom Herd oder dem Fenster mit viel Sonnenlicht aufstellen.

Und auch da gilt wieder der Grundsatz: Wie oft nutze ich ihn? Eine Familie zum Beispiel mit Kindern: Wenn die zum Kühlschrank gehen und andauernd die Tür öffnen, dann braucht das Gerät natürlich immer wieder neue Energie, um wieder auf die optimale Temperatur zu gelangen. Das ist dann so eine Konstellation, wo ich raten würde: Schauen Sie sich die Energiekosten des jetzigen Gerätes an und vergleichen Sie die mit neuen Modellen. Und dann werden Sie schnell herausfinden, ob ein neues Gerät Sinn macht oder nicht. Aber generell gilt: Wenn die Geräte noch optimal funktionieren, wenn sie technisch einwandfrei sind und eben nicht so oft genutzt werden, dann wäre es tatsächlich auch ökologisch nicht sinnvoll, die Geräte vor ihrem Ableben schon zu entsorgen. Jedes neue Gerät bringt allein schon über den Ressourcen- und Energieeinsatz bei seiner Produktion eine gewisse «Umweltlast» mit.