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Weihnachtsbaum transportieren: Wann Bußgelder drohen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Alle Jahre wieder sieht man in der Adventszeit die abenteuerlichsten Lösungen, wie Autofahrer einen Weihnachtsbaum transportieren. Dies kann nicht nur riskant sein, es kann auch zu einem Bußgeld führen. Wie transportiert man einen Weihnachtsbaum sicher und korrekt?

Den Weihnachtsbaum auf dem Dach transportieren

Unabhängig davon, wie man den Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause bringen möchte, eine sorgfältige Sicherung ist die Grundvoraussetzung. Erfreulicherweise verpacken die Verkäufer die Bäume seit vielen Jahren in Netze, die den Umfang des Prachtstückes, und damit eine mögliche Gefährdung, deutlich verringern.

Idealerweise verfügt der Fahrzeughalter über einen Dachgepäckträger, der es ermöglicht, den Baum mit einem oder mehreren Seilen richtig zu verzurren und gegen Verrutschen zu sichern.

Wird der Baum ohne Träger auf dem Dach transportiert, besteht die Gefahr, dass er auf dem glatten Lack die Position verändert und mindestens das Fahren erschwert. In diesem Fall ist sofortiges Anhalten geboten, um den Baum erneut nachhaltig festzubinden.

Den Weihnachtsbaum im Kofferraum transportieren

Abhängig von der Höhe des Baumes ist es meist notwendig, die Rückbank umzulegen. Auch bei einem Kofferraumtransport mit offener Heckklappe muss der Christbaum entsprechend gesichert sein. Wird der Baum bis in den Bereich des Fahrers vorgezogen, darf keine Beeinträchtigung beim Fahren des Autos gegeben sein.

In beiden Fällen, dem Dachtransport und dem Transport im Kofferraum, gilt eine Kennzeichnungspflicht. Diese ist notwendig, wenn der Baum mehr als 100 Zentimeter über die Heckklappe des Fahrzeugs hinausragt. Notwendig ist in diesem Fall ein roter Wimpel oder ein Warndreieck an der Spitze des Baums. Bei Dunkelheit ist eine rote Lampe an der Baumspitze Vorschrift.

Absolut gegen alle Verkehrsregeln ist der Transport von einem Weihnachtsbaum im Innenraum des Fahrzeugs, wenn ein Teil des Baums seitlich aus dem geöffneten Fenster ragt. Auch diese Variante ist immer wieder zu beobachten. Das Ende des Stamms liegt im Fußraum des Beifahrersitzes, die Lehne ist nach hinten geklappt. Der Baum selbst liegt diagonal im Auto, die Spitze schaut am hinteren Fenster auf der Fahrerseite hinaus.

Unabhängig davon, ob der Baum ordnungsgemäß im Wageninnern oder auf dem Dach transportiert wird, sollte der Fahrer den Fuß vom Gas nehmen und genügend Abstand zum Vordermann halten. Eine abrupte Bremsung bei zu hoher Geschwindigkeit lässt den Baum zu einem Geschoss werden.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Wer seinen Weihnachtsbaum auf diese beschriebene Weise transportiert, oder ihn nicht ordnungsgemäß sichert, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Das gilt auch, wenn der Baum mehr als 100 Zentimeter über die hintere Stoßstange hinausragt und nicht entsprechend kenntlich gemacht wird. Fehlt bei Dunkelheit die rote Lampe, werden 25 Euro Strafe fällig.

Versicherungsrelevante Fakten zum Transport des Weihnachtsbaums

Verursacht der Fahrer während des Transports mit dem Weihnachtsbaum einen Unfall, muss er seitens der Kfz-Versicherung nichts befürchten, wenn er alle Regeln berücksichtigt hat. Eine ordnungsgemäß gesicherte Ladung kann niemandem zum Vorwurf gemacht werden.

Die Versicherer verzichten zumindest teilweise auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Diese käme zum Tragen, wenn der Fahrer den Weihnachtsbaum nicht gesichert hätte, die möglicherweise notwendige Kennzeichnung der Ladung unterlassen oder den Baum verkehrswidrig transportiert hätte. Allerdings behalten es sich die Assekuranzen vor, die Schadensersatzleistungen um eine fallweise festzusetzende Quote zu kürzen. Auf dieses Risiko sollte niemand setzen.