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Strompreise für Unternehmen: Diese staatlichen Entlastungen gibt es

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Für viele Unternehmen sind die Ausgaben für Energie ein wichtiger Kostenpunkt. Angesichts des steigenden Anteils von Steuern, Abgaben und Umlagen ist nicht nur die kostengünstige Energiebeschaffung von Bedeutung. Auch die staatlichen Entlastungen müssen wo möglich genutzt werden.

Umfangreiche Entlastungen für deutsche Unternehmen

Laut einer Analyse des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) wurden die deutschen Unternehmen bei den Energie- und Strompreisen im Jahr 2016 durch den Staat um rund 17 Milliarden Euro entlastet. 11,5 Milliarden davon wurden stattdessen von den anderen Stromkunden (private Haushalte und kleinere Gewerbe) bezahlt.

Rund ein Drittel davon (6,5 Mrd. Euro) entfallen auf Ausnahmen von der EEG-Umlage und ein Viertel (4,5 Mrd. Euro) auf Ausnahmen von der Energie- und Stromsteuer. Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass es sich dabei um Mindestwerte handelt, da einige Vergünstigungen wie beispielsweise die Befreiung von den Konzessionsabgaben nicht genau quantifiziert werden können.

Stromsteuer: Allgemeine Steuervergünstigung, Befreiung von bestimmten Prozessen, Spitzenausgleich

Die Stromsteuer beträgt für einen Privathaushalt oder für nicht-begünstigte Gewerbebetriebe 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft zahlen ab einem Sockelbetrag von 1.000 Euro nur 75 Prozent des Regelsteuersatzes. Das führte im Jahr 2016 zu Entlastungen im Strombereich von rund 1 Mrd. Euro im Bereich Strom und 160 Mio. Euro bei anderen Energieerzeugnissen.

Energieintensive Prozesse in den Industriebereichen Glas, Keramik, Zement, Kalk, Baustoffe, Düngemittel und Metall sind vollständig von den Energie- und Stromsteuern befreit. Für das Jahr 2016 wurde mit Subventionen von 720 Mio. Euro im Strom- und 590 Millionen Euro bei anderen Energieträgern gerechnet.

Die größten Entlastungen bei der Stromsteuer werden im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs gewährt. Unternehmen des produzierenden Gewerbes bekommen, abhängig vom Arbeitgeberanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen des Betriebs, bis zu 90 Prozent zurückerstattet. So kommen im Jahr 2016 Steuerentlastungen von insgesamt 1,9 Mrd. Euro für Strom und 180 Mio. Euro für Energieerzeugnisse zusammen.

EEG-Umlage: Besondere Ausgleichsregelung und Eigenstromprivileg

Den größten Batzen der Abgabenentlastung für Unternehmen machen Ausnahmen bei der EEG-Umlage aus. Energieintensive Betriebe des produzierenden Gewerbes können von der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) profitieren, für die eine Vielzahl von einzelnen Bestimmungen gelten. Im Jahr 2016 wurden die Unternehmen so um rund 4,2 Mrd. Euro entlastet.

Wenn Unternehmen Strom selbst erzeugen oder Kraftwerksteile für sich gepachtet haben, wird eine reduzierte EEG-Umlage auf diese Elektrizität erhoben. Im Rahmen dieses Eigenstromprivilegs konnten die Unternehmen im Jahr 2016 rund 2,3 Mrd. Euro einsparen.

Konzessionsabgaben: Günstigeres Wegerecht für Betriebe

Unternehmen gelten in der Regel als Sondervertragskunden und müssen daher nur den vergleichsweise günstigeren Satz von 0,11 Cent/kWh für diese Kundengruppe bezahlen. Betriebe können jedoch auch vollkommen von den Konzessionsabgaben befreit werden, wenn der Abnahmepreis für Strom unter dem amtlichen Grenzpreis des jeweils vorletzen Jahres liegt. Die so eingesparten Kosten werden für das Jahr 2016 auf 3,9 Mrd. Euro geschätzt.

Weitere Steuerentlastungen in vielen Bereichen

Im Vergleich zu den Entlastungen bei der Stromsteuer, der EEG-Umlage und den Konzessionsabgaben wiegen die weiteren Steuernachlässe weniger schwer, doch sie summieren sich auf insgesamt weitere 2 Mrd. Euro im Jahr 2016. Dazu gehören verringerte Netzentgelte (711 Mio. Euro), eine niedrigere KWK-Umlage (184 Mio. Euro), Offshore-Umlage (7 Mio. Euro), § 19-Umlage (160 Mio. Euro), § 18 AbLaV-Vergütung (11 Mio. Euro) und die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten bzw. Strompreiskompensation (964 Mio. Euro).

Entlastungsmöglichkeiten professionell absichern

Um die möglichen steuerlichen Entlastungen für ihr Unternehmen optimal auszunutzen, müssen die vielfältigen Möglichkeiten erst einmal bekannt sein. Hier kann professionelle Hilfe einen entscheidenden Kostenvorteil bringen. Die Experten von Verivox beraten Sie gerne rund um dieses Thema (Telefon: 06221-7961174).