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Für wen sich eine Kleinwindanlage rechnet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Viele Verbraucher würden gerne ihren eigenen Strom produzieren. Das geht beispielsweise mit einer Kleinwindanlage für Dach oder Garten. Allerdings rechnet sich so eine Anlage nicht für jeden. Der Standort ist entscheidend, denn Wind ist nicht gleich Wind.

Wie kommt die Energie ins Haus?

Auf dem Markt sind Mikrowindanlagen bis 5 Kilowatt Nennleistung, Miniwindanlagen von 5 bis 30 Kilowatt und Mittelwindanlagen von 30 bis 100 Kilowatt. Sie kommen auf Hausdächer, aber auch auf Masten im Garten oder auf dem freien Feld und bestehen prinzipiell aus Mast, Umrichter und Peripheriegeräten. Besonders beliebt bei vielen Nutzern sind Anlagen mit vertikaler Rotorachse. "Ihr Aussehen entspricht am ehesten unseren Vorstellungen von einer Windmühle", erklärt Wolfram Axthelm vom Bundesverband WindEnergie in Berlin. Allerdings haben Anlagen mit horizontaler Rotorachse fast immer einen höheren Wirkungsgrad. "Bei der Planung sollten Bauherren besonders technische Parameter wie Wirkungsgrad, Schallpegel und Wartungsaufwendungen beachten."

Wer kann Windenergie für den Haushalt nutzen?

Das Gros der Kleinanlagen läuft erst bei Windgeschwindigkeiten von 2,5 bis 3 Meter pro Sekunde an. Die Nennleistung erreichen die meisten bei deutlich mehr als 10 Meter pro Sekunde, also ab der Beaufort-Windstärke 6. "Die Wahrscheinlichkeit, in einer Gegend mit solchen Windstärken zu wohnen, ist gering", sagt Axthelm. "Selbst an der Nordsee gibt es Windgeschwindigkeiten von mehr als 4 Beaufort im Sommer zu 30 Prozent und im Winter zu 55 Prozent." In Bonn sind es zum Beispiel dagegen mickrige 3 bis 12 Prozent.

Für wen eignet sich dann die Technik?

Kleinwindanlagen können eine gute Ergänzung zur Solarthermie sein. "Wenn im Herbst und Winter die Kraft der Sonne nachlässt, aber mehr Wind zu erwarten ist, ist es eine gute Idee, Wind und Sturm für sich arbeiten zu lassen", sagt Axthelm. Der von den Anlagen erzeugte Strom kann mit Hilfe einer Heizpatrone, einer Art Tauchsieder, den Warmwasserspeicher der Heizung vorsorgen. Je stärker der Wind weht, desto mehr Strom wird gewonnen und desto höher ist der Anteil der Heizung mit Windenergie.

Wann rechnet sich die Investition?

Ob zur Stromgewinnung oder zur Unterstützung der Heizung: Um ökonomisch zu arbeiten, muss der Wind ungewöhnlich kräftig sein. "Nur in seltenen Fällen reicht die Stärke aus, um die kleinen Windräder wirtschaftlich anzutreiben", erklärt Werner Neumann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Wer darauf vertraut, kann sein Geld gleich so in den Wind schießen." Für ihn sind kleine Windanlagen nicht mehr als eine Spielerei. "Wer unbedingt auf Windenergie setzen will, kann sich besser an einem Windpark oder einer Bürgerwindanlage beteiligen."

Laut Wolfram Axthelm vom Bundesverband WindEnergie rechnen sich kleine Windkraftanlagen vor allem über den Eigenverbrauch. Allerdings wird der selbst verbrauchte Windstrom mit 1,87 Cent pro Kilowattstunde EEG-Umlage belastet. Der Betrag steigt jährlich, ab 2017 beträgt er 2,5 Cent pro Kilowattstunde.

Wer Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält immer weniger Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dafür. Die Anfangsvergütung für Windenergie an Land lag mit Inkrafttreten des EEG 2014 bei 8,9 Cent für die Kilowattstunde. Seit 2016 wird die Vergütung quartalsweise um jeweils 1,2 Prozent abgesenkt. Ab April beträgt der Einspeisetarif 8,69 Cent pro Kilowattstunde. Nähere Informationen dazu gibt es bei der Bundesnetzagentur.

Je nach ausgewähltem Modell liegen die Anschaffungskosten bei 3000 bis 9000 Euro pro Kilowatt Nennleistung. Dazu kommen jährliche Betriebskosten für Wartung, Instandhaltung und Versicherung in Höhe von 2 bis 3 Prozent der Investitionskosten. Die Lebensdauer hängt wesentlich von Produktqualität, Standort und Wartung ab und liegt bei 10 bis 20 Jahren. Fazit: Ein großer Gewinn ist mit den kleinen Windmühlen nicht zu machen.

Welche Genehmigungen sind notwendig?

"Je nach Höhe ist in den meisten Fällen für Kleinwindräder eine Genehmigung notwendig", sagt Alexander Knebel von der Agentur für Erneuerbare Energien. Interessenten sollten sich vorher genau informieren, denn die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind in Bezug auf kleine Windenergieanlagen sehr unterschiedlich gefasst. Für Kleinwindkraftanlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, gilt eine Registrierungspflicht bei der Bundesnetzagentur. Auch Anlagen, die nicht durch das EEG gefördert werden, sind in das Anlageregister aufzunehmen. Ohne Registrierung erhält der Anlagenbetreiber keine Vergütung des eingespeisten Stroms.