Aktueller Test: Giro- und Festgeldkonten für Kinder
Stand: 17.09.2019
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Berlin - Schon Kinder können auf einem eigenen Konto Geld ansparen. Teilweise ist die Kontoführung kostenlos, aber nicht immer winken fette Zinsen. Eine aktuelle Untersuchung der Zeitschrift "Finanztest" zeigt: Ein Vergleich mehrer Angebote macht sich bezahlt.
Den Kindern ein finanzielles Polster für später bereiten - oder Steuern sparen. Aus welchem Grund auch immer: Eltern können für ihre Kinder Geld anlegen.
Festgeldzinsen niedriger als bei Konten für Erwachsene
Wie bei Erwachsenen empfehlen sich dafür unterschiedliche Strategien. Wer mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite legt, trifft mit Festgeld- oder Kindergirokonten eine gute Wahl, so die Experten der Zeitschrift "Finanztest" (10/2019).
Sie haben die Angebote verschiedener Banken verglichen und festgestellt: Bei Festgeldkonten speziell für Minderjährige gibt es niedrigere Zinsen als bei Konten für Erwachsene. Der beste Zins für Kinder sind 1,4 Prozent pro Jahr, bei einer Laufzeit von zehn Jahren und einer Mindestanlage von 1.000 Euro. Für auf fünf Jahre angelegtes Festgeld gibt es bis zu 1,2 Prozent pro Jahr. Bei Konten für Erwachsene sind es dagegen bei anderen Instituten bis zu 1,6 Prozent.
Hohe Verzinsung bei Kinderkonten nur für geringe Beträge
Eine andere Möglichkeit sind Girokonten. Für Kinder und Jugendliche ist die Kontoführung bei manchen Instituten kostenlos. Bei den bundesweit verfügbaren Konten gibt es einen jährlichen Guthabenzins von bis zu 1,5 Prozent - allerdings nur auf die ersten 1.000 Euro. Einige regionale Anbieter bieten dagegen noch bis zu 3 Prozent im Jahr, so das Ergebnis der "Finanztest"-Untersuchung.
Zinserträge bis zu 10.005 Euro bleiben steuerfrei
In jedem Fall wichtig: Um ein Konto einrichten zu können, müssen die Erziehungsberechtigten sich ausweisen. Außerdem müssen sie die Geburtsurkunde des Kindes oder ein Ausweisdokument vorlegen, erklären die Finanzexperten. Zwar verwalten die Eltern bis zum 18. Geburtstag des Kindes das Konto - das darauf angelegte Geld gehört aber dem Nachwuchs.
Das bedeutet auch, dass genau wie bei Erwachsenen bis zu 10.005 Euro der Konto-Erträge steuerfrei bleiben, wenn das Kind keine weiteren Einkünfte hat. Zum Grundfreibetrag von 9.168 Euro kommen der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro und der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Verwenden Eltern Geld vom Konto des Kindes, müssen sie allerdings nachträglich Steuern zahlen.
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