Lohnabtretung bzw. Gehaltsabtretung
Die Lohnabtretung bzw. Gehaltsabtretung dient als Kreditsicherheit und ermächtigt den Kreditgeber, im Falle des Zahlungsverzuges zukünftige Löhne und Gehälter direkt beim Arbeitgeber zur Deckung der Kreditraten einzuziehen.
Lohnabtretung: Arbeitslohn als Kreditsicherheit
Der Arbeitnehmer tritt seinen Lohn direkt an die Bank ab. Diese Form der Kreditsicherheit kann auch auf Renten angewandt werden. Üblich ist die Lohn- und Gehaltsabtretung bei Raten- und Dispositionskrediten, im Grunde kann sie aber jedem Gläubiger als Sicherheit angeboten werden. Wer mehrere Kredite abschließt, kann sein Gehalt auch mehrfach abtreten. Kommt es hierbei zum Zahlungsausfall in mehreren Fällen, werden die Gläubiger nach zeitlicher Priorität bedient.
So funktioniert die Lohn- und Gehaltsabtretung
Bei einem Zahlungsausfall kann sich der Gläubiger an den Arbeitgeber des Schuldners wenden und die Abtretung vorlegen. Anhand der Lohn- und Gehaltsabrechnung ergibt sich daraus der Betrag, den der Arbeitgeber nun an den Gläubiger zahlen muss. In der Regel wird eine solche Abtretung dem Arbeitgeber erst bekannt, wenn es zum Zahlungsausfall kommt.
Nur das pfändbare Einkommen kann abgetreten werden.
Der Arbeitnehmer kann die Gehaltsabtretung verbieten
Die Kosten für den Mehraufwand, den der Arbeitgeber durch die Lohnabtretung hat, hat meist der Arbeitnehmer zu tragen. Der Arbeitsvertrag kann daher eine Lohnabtretung nur nach vorheriger Absprache erlauben oder sie ganz ausschließen. Doch auch wenn der Vertrag sie nicht ausschließt, kann es für den Arbeitgeber ein Kündigungsgrund sein, wenn es zu einer Abtretung kommt.